Sie sind selbständiger Einzelunternehmer und möchten die Buchhaltung für Ihre Einzelfirma mit möglichst wenig Aufwand erledigen?
Dann sind hier richtig:
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie die alle wichtigen Themen und häufigsten Fragen zur Buchhaltung und Milchbüechli-Rechnung für Einzelunternehmen.
Sie sind neu hier und wollen eine schnelle Übersicht? Dann empfehle ich auf der Seite “Schnellstart & Schritt für Schritt Übersicht zum Milchbüechli” anzufangen.
Die Gründung einer Einzelfirma
- Selbständig machen & Einzelfirma gründen: Der schnellste Weg mit allen Pflicht-Wegpunkten (AHV, Handelsregister, MWST, Billag, etc.pp.)
- Freelancer (Freischaffender / Freiberufler) oder Einzelfirma?
- Die 3 Säulen als Selbständiger / Einzelfirma in der Buchhaltung
- Mitarbeiter einstellen als Einzelfirma: Vorgehen und die 3 Möglichkeiten der Lohnabrechnung / Lohnbuchhaltung
Buchführungspflicht: Wer muss was (und wie) in seiner Buchhaltung führen?
- Die Buchführungspflicht für Selbständige & Einzelunternehmen in der Schweiz
- Das Milchbüechli bzw. die einfache Buchhaltung für 100’000.- bis 500’000.- Umsatz
- Das Milchbüechli bzw. einfache Buchhaltung für einen Online Shop
- Von doppelter Buchhaltung auf einfache Buchhaltung wechseln
- Was passiert, wenn ich die 100’000.- Umsatz überschreite?
- Wer muss ein Kassenbuch führen? Und was sind die Anforderungen?
- Beleg: Rechnung oder Quittung? Und was gehört alles auf die Rechnung/Quittung?
- Hinweise & Tipps zum Umgang mit Belegen (Papier oder Digital?)
- Vereinsbuchhaltung: Muss ein Verein eine einfache oder doppelte Buchhaltung führen?
- Stiftungsbuchhaltung: Muss eine Stiftung eine einfache oder doppelte Buchhaltung führen?
Die MWST-Abrechnung als Einzelfirma
- MWST-Pflicht: Bin ich als Selbständiger / Einzelfirma mehrwertsteuerpflichtig?
- Praxisbeispiel: MWST-Abrechnung mit Saldosteuersatz nach vereinnahmtem Entgelt im Milchbüechli
- MWST-Abrechnung: Nach vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt?
- MWST-Abzüge: Von der Mehrwertsteuer befreite / ausgenommene Leistungen
- Die Bezugsteuer bei der MWST-Abrechnung (speziell per Saldosteuersatz)
- Unterschied von der MWST ausgenommene und MWST befreite Leistungen
Grundlagen zur einfachen Buchhaltung (= Milchbüechli- oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
- Die Milchbüechli-/Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erklärt und mit der doppelten Buchhaltung im Vergleich
- Praxis-Beispiel von A bis Z: Wie Sie die Buchhaltung als Selbständiger selber machen können
- Abrechnungsart: Ist-Methode und Soll-Methode in der Buchhaltung
- Offene-Posten-Buchhaltung oder Debitoren-/Kreditoren-Buchhaltung?
Fragen zu konkreten Buchungsfällen: “Wie buche ich das?”
- Steueroptimierung für Selbständige / Einzelfirmen: Ausgaben, die gerne vergessen gehen
- Ausgaben / Kosten, die vor der Gründung angefallen sind
- Der Lohn (Einkommen / Gehalt) als Einzelfirma Inhaber
- Privateinlagen & Privatentnahmen im Milchbüechli / Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Abschreibung oder Ausgabe? Was muss alles abgeschrieben werden?
- Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug als Selbständiger / Einzelfirma
- Darlehen in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (einfachen Buchhaltung)
- Verpflegungskosten als Selbständiger / Einzelfirma
- Fremdwährungen im Milchbüechli erfassen
- Valuta- oder Buchungsdatum in der Buchhaltung verwenden?
- Offene Rechnungen (Debitoren) Ende Jahr: Abgrenzen oder nicht (in einer einfachen Buchhaltung)?
- Korrekte Erfassung von Vorauszahlung, Zwischenrechung und Endrechnung
- PayPal & Kreditkarten Zahlungen / Gebühren in einer einfachen Buchhaltung erfassen
- Mitarbeiter einstellen als Einzelfirma: Vorgehen und die 3 Möglichkeiten der Lohnabrechnung / Lohnbuchhaltung
Jahresabschluss & Steuererklärung
Fragen zum Milchbüechli.ch Buchhaltungsprogramm
- Die automatische Beleg-Nummerierung im Milchbüechli (speziell für den Jahresabschluss)
- Installation & Systemanforderungen (läuft das Milchbüechli auch auf dem Mac?)
- Datensicherheit: Wo liegen meine Daten?
- Habe ich auch nach Kündigung / Ablauf meines Abos noch Zugriff auf meine Daten?
- Wie kann ich mein Milchbüechli-Abo kündigen und die Zahlung stornieren?
- Wie kann ich eine neue Kreditkarte hinterlegen?
- Wie kann ich die Zahlungsart wechseln (Kreditkarte <-> PayPal <-> Rechnung)?
- Wie kann ich zwischen dem monatlichen und jährlichen Abo wechseln?
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Michaela meint
Lieber Michael
Wie buche ich einen Gutschein korrekt in der einfachen Buchhaltung ein?
Empfiehlst du alle Gutscheine separat in einem Excel zu erfassen und sobald die Leistung erfolgt, den Gutschein als Einnahme zu erfassen?
Liebe Grüsse
Michaela
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Liebe Michaela,
In einer einfachen Buchhaltung ist immer der effektive Geldfluss relevant (siehe hier: https://milchbueechli.ch/abrechnungsart-ist-soll-methode/ ).
Sprich: Wenn der Gutschein gekauft/bezahlt wird, dann ist das eine Einnahme. Die Einlösung ist dann aber keine Ausgabe (es fliesst ja nicht direkt Geld). Alle Ausgaben für den Gutschein sind dann wieder eine Ausgabe (also wenn z.B. Produkte/Materialien gekauft werden).
Liebe Grüsse,
Michael
Daniel meint
Guten Abend Herr Brütsch
evtl ist dies ein doppel-Eintrag wobei ich aktuell den ersten nicht mehr sehe.
Ein sehr interessantes Programm.
Dazu habe ich 3 Fragen:
– Wie werden (Teil-)Storno Rechnungen in ihrem Programm gebucht.
– Wie ist mit (dauerhaft) unbezahlten Rechnungen umzugehen?
– in einem vorherigen Kommentar, habe ich gelesen, dass bei Teilzahlung einfach die gleiche Buchungsnummer wieder verwendet werden soll. Gehe ich somit richtig in der Annahme dass sich dies mit der Rechnungsnummer nicht beist (Anforderungen von: lückenlos, eindeutig etc.)
Gruss Daniel
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Daniel,
Da immer nur der effektive Geldfluss relevant ist (siehe Ist-Methode: https://milchbueechli.ch/abrechnungsart-ist-soll-methode/), musst Du in diesem Fall einfach nur den Betrag anpassen im Milchbüechli.
Bei unbezahlten Rechnungen entsprechend den Betrag einfach auf 0.- setzen, falls nicht mehr mit der Bezahlung gerechnet wird.
Bezüglich Teilzahlungen für eine Rechnung: Nein, da sehe ich kein Problem. Und Deine Rechnungsnummer ist ja grundsätzlich sowieso unabhängig von der Belegnummer im Milchbüechli, die ist eben einfach damit der entsprechende Beleg/Rechnung eindeutig gefunden werden kann.
Beste Grüsse,
Michael
Paolo Cocivera meint
Hallo
Rechnungen senden kann das system nicht oder?
Freundliche Grüsse
P.Cocivera
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Paolo,
Nein, das geht aktuell nicht. Das ist als Idee zwar angedacht, ist aktuell aber nicht konkret geplant. Die meisten Nutzer schreiben die Rechnungen ganz simpel mit Word/Google Docs/Pages und nutzen das Milchbüechli dann rein für die Buchhaltung. Man kann gesendete Rechnung ja als “offen/unbezahlt” im Milchbüechli erfassen und hat so eine Übersicht über die noch ausstehenden Rechnungen im Milchbüechli (ist also eine Offene-Posten-Buchhaltung, wie hier erklärt: https://milchbueechli.ch/offenpostenbuchhaltung-debitoren-kreditoren-buchhaltung/ ).
Beste Grüsse,
Michael
Anja Veber meint
Hallo. Ich bin Physiotherapeutin und möchte meine Buchhaltung über euer Programm machen. Die Rechnungen werden aber über das Physioprogramm gesendet. Sobald bezahlt wird kann ich die Datei aus dem E-Banking importieren. Kann ich die E-Banking Datei auch bei Milchbüechli importieren obwohl die Rechnung nicht über Milchbüechli gestellt wurde?
Besten Dank und liebe Grüsse
Anja Veber
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Anja,
Nein, im Milchbüechli kann die E-Banking Datei nicht importiert werden.
Beste Grüsse,
Michael
Huonder meint
Guten Morgen
Wie ist es, wenn ein Wirt die Aushändigung des Mastercard-Auszuges verweigert, bzw. diesen im Nachhinein nicht mehr findet? Macht er sich strafbar?
Beste Grüsse
K. Scherer
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau/Herr Scherer,
Also einen Kreditkarten-Auszug (mit allen Transaktionen von seinem Kreditkarten-Terminal etc.) wird er von seinem Zahlungsanbieter erhalten. Den erhält man als Gast aber ja nicht. Ich vermute also es geht um die Quittung für die Zahlung. Diese müsste er eigentlich natürlich schon aushändigen (wie hier erklärt: https://milchbueechli.ch/beleg-rechnung-quittung/ ). Ausserdem müsste er sowieso für die eigene Buchhaltung ja ebenfalls eine Quittung haben (“keine Buchung ohne Beleg”).
Ob er sich strafbar macht, kann ich aber natürlich nicht beurteilen. Bzw. ob/was man in diesem Fall machen kann, wäre eher etwas für einen Anwalt. Das Milchbüechli ist eine Anlaufstelle für die einfache Buchhaltung von Selbständigen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Jossele meint
Guten Tag
Kompliment zu Ihrer Webseite, viele Fragen wurden beantwortet. Eines verunsichert mich aber noch. Ich habe keinen Umsatz von 100K, somit nicht der MWST unterstellt. Wie muss ich das im Onlineshop handhaben? Mein Anbieter bietet nur die Netto- oder Bruttoauszeichung der Preise. Stelle ich dann die MWST auf 0% ein? Oder kann ich die Preise inkl. MWST ausweisen und auf der Rechnung dann ein Vermerk machen, dass ich nicht MWST-pflichtig bin?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Jossele,
Grundsätzlich darf in diesem Fall auf der Rechnung keine MWST ausgewiesen werden. Ich weiss nicht wie genau es sinnvoll in Deinem Online Shop gemacht werden kann. Aber ja, entweder die MWST ganz deaktivieren oder auf 0% stellen.
Beste Grüsse,
Michael
Stephanie Waller meint
Ich liebe diese Seite, sie hilft mir so oft weiter!!! Jedoch auf meine jetzige Frage habe ich noch keine Antwort gefunden und ich entschuldige mich, falls ich es übersehen haben sollte.
Ich (CH) rechne häufig mit Kunden aus DE oder AT ab. Ich führe mit ihnen Online-Coachings durch. Ich bin MwSt.-pflichtig. Welcher Steuersatz fällt für meine Kunden an? CH oder DE/AT?
Herzlichst
Stephanie Waller
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Stephanie,
Das ist grundsätzlich hier unter “Leistungen im Ausland (Ort der Leistung im Ausland)” erklärt: https://milchbueechli.ch/mehrwertsteuer-befreite-ausgenommene-leistungen/
Der relevante Abschnitt ist:
„Bei Dienstleistungen, die typischerweise unmittelbar gegenüber physisch anwesenden natürlichen Personen erbracht werden (auch wenn sie ausnahmsweise aus der Ferne z.B. via Zoom erbracht werden), gilt der Sitz der dienstleistenden Person als „Ort der Leistung“.“
Das kann man jetzt also so oder so auslegen und da kann ich natürlich nicht für die ESTV sprechen, was in welcher Situation 100%ig korrekt wäre.
Beste Grüsse,
Michael
Andrea Hauser meint
Wie verbuche ich eine wiederkehrende Ausgabe, z.B. die Praxismiete? Da habe ich nur einmal einen Beleg mit QR erhalten und nicht jeden Monat. Wie geht das mit der Belegnummerierung passend zur Verbuchung?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Hauser,
Sie können die “Beleg-Nr.” anpassen, sprich haben dann einfach mehrere Ausgaben, welche die gleiche Beleg-Nr. haben (also z.B. mehrere “A23”). Die Beleg-Nr. muss übrigens also nicht in der richtigen Reihenfolge sein, soll ist primär dafür da, um eben einen Beleg eindeutig und schnell zu finden (also z.B. die sortierten Belege in einem Ordner).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Winfried Knöchelmann meint
Guten Tag Herr Brütsch
Es zeichnet sich ab, dass zu meinem Praxisstandort im Kanton BL zusätzlich ein weiterer im Kanton SO (=auch Wohnort/Steuerpflicht) hinzukommt. Stimmt meine Annahme, dass ich für den neuen Standort, d.h. für Solothurn eine separate Buchhaltung – also auch ein zusätzliches/separates Milchbüechli-Abo – einrichten muss?
Mit Dank für Ihre kundige Antwort und freundlichen Grüssen
Winfried Knöchelmann
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Knöchelmann,
Nein, es braucht grundsätzlich nur ein zusätzliches Milchbüechli Abo/Konto (bzw. generell eine zusätzliche/separate Buchhaltung), wenn es eine separate Einzelfirma wäre.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Susanne Strässle meint
Grüezi Herr Brütsch
Eine Anfängerfrage: wenn mir eine Kundin einen Betrag bezahlt hat, ich ihr jetzt aber einen Teil rückerstattet, weil sie weniger Stunden meiner Dienstleistung in Anspruch genommen hat: Belasse ich dann die alte Eingangsbuchung gemäss Rechnung/Banküberweisung und verbuche die Rückerstattung als Ausgabe? mit entsprechender schriftlicher Bestätigung an die Kundin als Beleg? Vielen Dank!
Susanne St.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Strässle,
Genau, in einer einfachen Buchhaltung ist das einfach eine Ausgabe. Und ja, eine schriftliche Bestätigung als Beleg ist ideal.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Susanne meint
Guten Abend,
Ich nutze das Milchbüechli (und finde es toll!), aber mir ist nicht klar, unter welcher Ausgabenart ich Software-Lizenzen verbuche. Bislang habe ich das unter EDV gemacht, aber ist das korrekt? Ich bin im Online-Coaching tätig und habe sehr viele verschiedene Software-Lizenzen (E-Mail-Tool, Kursplattformen, Schnittprogramme, Zoom, Onlineterminkalender, Bezahlungsanbieter, natürlich Website, Geschäftsmail etc)
Vielen Dank für einen Hinweis, wo das “hingehört”.
Herzlich
Susanne
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Susanne,
Ja, ich benutze dafür auch diese Kategorie.
Genereller Hinweis zu den Kategorien: Es ist nicht immer ganz eindeutig. Einfach die Kategorie wählen, welche am besten passt (und dann immer gleich machen). Und am besten natürlich auch einen aussagekräftigen Buchungstext eingeben.
Beste Grüsse,
Michael
Katja Kilcher meint
Guten Tag
Als Einzelunternehmen (Start Juli 23) möchte ich einges (hauptsächlich Deko Material, Kissenbezüge etc.) für das Unternehmen in DE einkaufen (Beträge jeweils unter 300.-), Material wird nicht weiterverkauft ist zur Austattung der Praxisräumlichkeiten gedacht.
Das Unternehmen wird zur Zeit unter 100‘000.- sein daher nicht MWSt Pflichtig. Wenn ich nun diese Einkäufe (selbstabholung in DE) nicht von meinem privaten Konto sondern vom Firmenkonto bezahlen, wie muss ich bezüglich Anmeldung/Verzollung oder MWSt vorgehen dass ich da in Bezug auf meine Buchführung/Steuererklärung alles korrekt mache? Herzlichen Dank für ein Feedback
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Kilcher,
Ich bin kein MWST-Experte, aber meines Wissens gilt die 300.- Freigrenze bei der Einfuhr nur für Privatpersonen. Als Firma müssen Sie die Waren immer anmelden und verzollen/MWST bezahlen. Weitere Infos hier und hier.
Ansonsten ändert sich für Buchführung im Prinzip nichts.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Stefanie Hayoz meint
Guten Abend Herr Brütsch
Ich habe gerade das Milchbüechli ausprobiert und bin ganz begeistert davon. Ich hätte nicht gedacht, dass sich die Buchhaltung für meine Einzelnunternehmung so einfach machen lässt. Ein Punkt ist mir aber unklar: ich weiss nicht, wieviel ich für mein Arbeitszimmer rechnen darf. Ich habe mit meinem Partner zusammen eine Mietwohung und benutze ein Zimmer, als Arbeitszimmer. Ich wohne im Kanton Bern. Bei der Wegleitung für die Steuererklärung habe ich nur gefunden, wie man es für unselbstständig Erwerbende rechnet, bin aber unsicher ob es für selbstständig Erwerbende gleich ist. Ausserdem bin ich nur teilselbständig. Spielt das eine Rolle? Können Sie mir da weiterhelfen oder haben Sie einen Tipp, wo ich das herausfinden könnte?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Hayoz,
Das Thema Arbeitszimmer habe ich hier genauer erklärt: https://milchbueechli.ch/steueroptimierung-selbstaendige-einzelfirma/
Im Prinzip wird es gleich gerechnet wie als unselbständig Erwerbende. Jetzt eine konkrete Empfehlung kann ich von aussen nicht geben, aber ich würde jetzt auch für eine Teilzeitselbständigkeit das Arbeitszimmer zu 100% angeben. Zumindest einmal probieren, im dümmsten Fall streicht die Steuerverwaltung es dann einfach.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Kindler Simone meint
Guten Tag Herr Brütsch
Ich bin selbstständige Psychotherapeutin und habe eine Frage zu den AHV-Beiträgen, welche ich ja auch als Ausgabe deklariere. Wenn ich dort eine Rückvergütung der Zinsen bekomme, wo bzw. wie trage ich die dann ein? Ziehe ich die vom nächsten Betrag ab, den ich einzahlen müsste, oder verbuche ich das als Einnahme?
beste Grüsse und vielen Dank
S. Kindler
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Kindler,
Eine AHV-Rückzahlung können Sie einfach als Einnahme erfassen. Rechnerisch ergibt das das korrekte Resultat.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Petra Kozminova meint
Sehr geehrter Herr Brütsch 🙂
Ich wollte bitte fragen, ich war 2021 im Verlust, wird dieser Verlust bis 2022 berechnet? Ich dachte, auf diese Nummer würde 2022 (Gewinn/Verlust) folgen. Zum Beispiel wenn wird im Jahr 2021 -,,1000 CHF “Verlust anfange Jahr 2022 mit 1000 CHF Verlust? Muss ich dass in Milchbuechli extra buchen beim Anfang ?
Danke viel Mal fur Ihre Zeit
Petra K.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Kozminova,
Nein, in einer einfachen Buchhaltung gibt es keinen Anfangsbestand oder Abschluss-/Eröffnungsbuchungen. Sie starten also jedes Geschäftsjahr bei Null, und haben so am Schluss genau den Gewinn/Verlust für das Geschäftsjahr, welchen Sie für die Steuererklärung brauchen. Die 1000.- CHF Verlust als Beispiel sind also eben nur für das 2021 relevant und damit dann “erledigt” und im 2022 nicht mehr relevant.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Seraina meint
Guten Tag
Vielleicht wurde die Frage bereits gestellt und ich habe sie übersehen. Dann entschuldigen Sie den Aufwand. Ich erhalte neu die Familienzulagen. Nun bin ich unsicher wie und ob ich diese Verbuchen muss.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüsse
Seraina Drabe
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Drabe,
Da bin ich zwar kein Experte, aber grundsätzlich müsste das so laufen: Die Familienzulagen laufen über das SVA bzw. die Ausgleichskasse. Im Normalfall werden die Familienzulagen über die AHV-Beiträge verrechnet. Sprich, die Ausgabe (AHV-Beiträge) die Sie erfassen wird kleiner (Beispiel: Sie müssen 1000.- AHV – 200.- Familienzulagen = 800.- bezahlen).
Oder falls die Ausgleichskasse die Familienzulagen überweist, dann müssten Sie das als Einnahme erfassen (Sie bezahlen 1000.- und erhalten später 200.- zurück). In beiden Fällen ist das Resultat (Minus von 800.-) das Gleiche.
So oder so: Sie erfassen im Prinzip also einfach das was Sie effektiv bezahlen bzw. erhalten.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Petra K. meint
Grüezi 🙂 Bitte : Welche Unterlagen als Einzelunternehmen muss man, bis wann und wo eingereicht werden ?
Danke viel Mal Petra
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Petra,
Du musst lediglich den Jahresabschluss (also die erste Übersichtsseite vom Milchbüechli) Deiner privaten Steuererklärung beilegen. Mehr Unterlagen (also Buchungsjournal und Belege) nur auf Anfrage durch die Steuerverwaltung. Frist ist entsprechend die gleiche, wie eben Deine private Steuererklärung.
Beste Grüsse,
Michael
Mario Bee meint
Hello
Ich nutze Milchbüechli und bin super happy! Im Dezember 2022 habe ich Rechnungen gestellt. Diese wurden jetzt im Januar bezahlt. Die Rechnungen sind nun aber nicht auf dem Jahresabschluss von 2022 sondern von 2023. Ist das korrekt? Ich habe irgendwo gelesen, dass das Datum der Rechnung für die Steuerperiode relevant ist; und nicht das Datum der effektiven Zahlung des Kunden. Finde das aber nirgends mehr =) Vielen Dank für den Tipp!
Mario
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Mario,
Vielen Dank für das Feedback, das freut mich zu hören!
Ja, das ist für das Milchbüechli bzw. generell einfache Buchhaltung korrekt so. Hier ist das genauer beschrieben: https://milchbueechli.ch/abrechnungsart-ist-soll-methode/
Beste Grüsse,
Michael
Truninger meint
Guten Tag
Herzlichen Dank für diese guten und verständlichen Ausführungen!
Kann ich als selbständig Erwerbende Mehrkosten für Verpflegung (nicht Repräsentation) ebenfalls pauschal als Spesen erfassen oder muss ich jede einzelne Quittung für Mittagsverpflegung im Milchbüechli eintragen?
Liebe Grüsse
Annina Truninger
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Truninger,
Grundsätzlich können Sie das wie hier beschrieben machen: https://milchbueechli.ch/verpflegungskosten-als-selbstaendiger-einzelfirma/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Thomas meint
Hallo Michael
Ich habe im 2022 erstmals MWST bezahlt. Diese ist schon auch Geschäftsaufwand und damit im Milchbüechli normal als Ausgabe zu erfassen, oder (als “alle übrigen Geschäftsaufwände”)?
Lieber Gruss
Thomas
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Thomas,
Ja genau, das ist ein Geschäftsaufwand und kannst Du so erfassen. Ich bin noch am überlegen/planen, ob für die MWST eine eigene Kategorie sinnvoll wäre, aber das einfach spontan als Hinweis.
Beste Grüsse,
Michael
Thomas meint
Danke, Michael! Und ein gutes 2023! Ich bin mega froh, dass es Milchbüechli gibt…!
Beste Grüsse
Thomas
Susanne meint
Grüezi, ich möchte mir gern die Software kaufen. Nun bin ich erst in der zweiten Hälfte 2022 in die Teilselbständigkeit gegangen und muss meine Buchhaltung für meine paar ersten Ausgaben/Einnahmen fürs 2022 leider noch machen. Wenn ich jetzt das Abo kaufe, kann ich auch Ausgaben/Einnahmen für 2022 noch erfassen und einen Jahresabschluss machen? Vielen Dank.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Susanne,
Ja, solange Du ein Abo hast, kannst Du für beliebig viele Geschäftsjahre die Buchhaltung machen. Du kannst also einfach einmal ein Abo lösen und testen, ob das Milchbüechli grundsätzlich für Dich passt.
Beste Grüsse,
Michael
Eveline Schiess meint
Darf man Sammelbuchungen machen? Ich frankiere Pakete selber und habe so monatlich einige Buchungen an unterschiedlichen Tagen für Versandkosten. Darf man hier monatlich einen Aufwand buchen und die einzelnen Posten zusammenrechnen, auch wenn diese an verschiedenen Tagen bezahlt wurden?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Schiess,
Ja, Sammelbuchungen dürfen Sie wie in jeder Buchhaltung grundsätzlich auch im Milchbüechli machen.
Beste Grüsse,
Michael
Martin Reber meint
Kann ich mich als Inhaber einer Einzelfirma selber anstellen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Reber,
Nein, das wird nur bei einer GmbH/AG so gemacht, dass man als Inhaber bei der eigenen Firma angestellt ist.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Dan meint
Hallo Michael
Habe begonnen Dein Milchbüechli zu nutzen und finde das supereinfach und hoffe, dass ich das noch lange nutzen kann. Vor diesem Hintergrund folgende Frage: Ich werde dieses Jahr voraussichtlich einen Umsatz von CHF 80’000.- mit Unterrichtsleistungen an Kinder machen (=von der MWSt ausgenommener Umsatz) sowie (hoffentlich) einen Umsatz von CHF 50’000.- mit Beratungsdienstleistungen (=Mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz). Total also CHF 130’000.-. Bin ich da überhaupt MWST-pflichtig?
Dan
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Dan,
Da bin ich nicht sicher, ob für die 100’000.- Umsatz der mehrwertsteuerbefreite Umsatz relevant ist. Am besten fragst Du das direkt einmal bei der Eidgenössische Steuerverwaltung nach. Und gib gerne nochmals Bescheid, was die Antwort war 🙂
Beste Grüsse,
Michael
Marc Roth meint
Hallo Michael,
Wenn ich das private Telefonabo (flat 19.90/mt) und Internetanschluss (flat 39.-/mt) hauptsächlich fürs Einzelunternehmen nutzte aber hie und da auch private verwende, kann ich da die gesamten Beträge abrechnen oder wie wird das ist der Praxis gehandhabt (50:50?). Die Rechnung lässt es ja nicht aufteilen, da flat Rate.
Desweitern, muss man die Rechnungen monatlich buchen oder geht das in einer Sammelbuchung Ende Jahr (selbstverständlich mit den Monatsrechnungen beigelegt).
Danke & schönen Abend
Marc
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Marc,
Nebenkosten rechnest Du grundsätzlich einfach anteilsmässig. Ist in der Praxis natürlich schwierig ganz genau zu berechnen. Mit 50:50 liegst Du sicher nicht komplett falsch, mache ich persönlich auch so. Wobei es auch schlicht Ermessenssache ist, da habe ich schon verschiedene Aussagen gelesen. Hier z.B. wird gesagt, dass Telefon/Internet zu 100% aufs Geschäft geht: https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/krankenkassenbeitrag-einzelfirma/2373/3
Bezüglich Sammelbuchungen: Das kannst Du soweit ich weiss relativ frei selber bestimmen. Ich persönlich mache es monatlich.
Beste Grüsse,
Michael
Moe Akkad meint
Guten Tag
Wie geht man mit der Mietkaution um? Wird diese auch im Milchbüchlein als Mietausgabe verbucht oder ist es wie beim Darlehen nicht buchungspflichtig.
LG Moe
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Moe,
In einer doppelten Buchhaltung wäre es ein Aktivtausch, sprich Ja: Ich würde es im Milchbüechli / einfacher Buchhaltung wie ein Darlehen gar nicht buchen.
Falls Du dann wegen Schäden nicht den kompletten Betrag zurück bekommst, wäre die Differenz dann eine Ausgabe.
Beste Grüsse,
Michael
Janine Landolt meint
Guten Tag
Muss ich Corona-Erwerbserstatzentschädigungen der SVA als normale Einnahme buchen?
Danke für die Hilfe
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Landolt,
Gemäss einer Aussage von einem anderen Nutzer (https://milchbueechli.ch/einfache-buchhaltung-faq/#comment-6021): Die Corona-Entschädigung muss nicht als Einnahme, sondern in der Steuererklärung als Erwerbsausfallszahlung angegeben werden. Am besten aber wirklich einfach bei der Steuerverwaltung nachfragen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Hristo Nenkov meint
Hallo Herr Brütsch
können Ausgaben wie bspw Miete für Geschäftsbüro monatlich automatisch als Ausgabe erfasst werden. Da die Miete jeden Monat gleich ist, wäre es hilfreich diese Ausgabe nicht immer manuell erfassen zu müssen.
Vielen Dank und beste Grüsse
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Nenkov,
Aktuell leider noch nicht, aber die Idee ist sehr gut und haben wir zumindest einmal notiert.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Daniel Meier meint
Lieber Herr Brütsch
Sie habe ein tolles Produkt.
Frage: Ich habe diesen Herbst eine kleine Schule übernommen und dafür dem Gründer CHF 5’000.- als Goodwill für Mobiliar, alte Bücher und auch den Namen bezahlt. Wie kann ich das in der Milchbüchleinrechnung verbuchen?
Vielen Dank für ein kurzes Feedback!
Beste Grüsse
Daniel Meier
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Meier,
Im Milchbüechli würde ich persönlich es einfach als Ausgabe unter “Alle übrigen Geschäftsaufwände” erfassen. Wobei ich jetzt nicht sagen kann, ob das 100%ig “korrekt” ist. Also ob das allenfalls aktiviert/abgeschrieben werden müsste. Das müsste ein Treuhänder anschauen und sagen. Ist ein etwas speziellerer Fall.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Sven Wetter meint
Grüezi
Sie schreiben das Privateinlagen/Entnahmen nicht in die Milchbüchleinrechnung gehören. Ich sehe jedoch sehr viele Beispiele die Privateinlagen beinhalten.
Zählt der Lohn den auch als Privatentnahme? z.B. bei einer Kollektivgesellschaft?
Schlussendlich muss ich ja bei der Steuererklärung P. 118 den Reingewinn angeben und dort auch den bezogenen Lohn, welcher dann dem Reingewinn wieder addiert wird.
Schlussendlich bleibt die Summe gleich. Ist das richtig?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Wetter,
Was für Beispiele denn? Ja, der Lohn wäre in einer Einzelfirma eine Privatentnahme und sollte entsprechend nicht im Milchbüechli erfasst werden (der Gewinn ist dann der Lohn in einer Einzelfirma). Siehe hier: https://milchbueechli.ch/lohn-einzelfirma-inhaber/
Ich weiss nicht wie das bei einer Kollektivgesellschaft in der Steuererklärung genau funktioniert. Das müsste ein Treuhänder/Steuerberater anschauen. Aber es ist das gleiche Prinzip wie bei der Einzelfirma. Der Gewinn ist der (steuerpflichtige) Lohn/Einkommen. Darum wird dieser wieder addiert.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Ernesto Parisii meint
Hoi Michael,
Tooles tool und mega Seite, Danke Dir. Du hast mir viel Aufwand erspart.
Ich habe ne Frage, ich habe wiederkehrende Kosten für Plugins für meine WordPress Website, das kennst Du ja sicher 🙂
Wo buche ich diese, unter EDV?
Vielen Dank
Ernesto
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ernesto,
Ja, kenne ich 🙂 Ja, wenn es für die eigene Website ist, passt “Büromaterial, EDV, Telefon, Porti”. Wenn es hingegeben für Kundenprojekte ist, buche ich es unter “Direkter Aufwand (Material, Waren, Fremdleistungen)”.
Beste Grüsse,
Michael
Flavio Lanfranconi meint
Guten Tag
Wie Alle hier bin ich SEHR dankbar für ihre Seite!
Meine Frage: Wertschriften: Das Geld das auf dem Geschäftskonto liegt ende Jahr; wird dies als private Wertschrift in der Steuererklärung geführt oder gehört dies irgendwie in’s Milchbüechli und den Jahresabschluss des Geschäfts?
Da das Jahr immer mit Null startet, nehme ich an, ich behandle das Konto wie ein Privatkonto, stimmt das?
Freundliche Grüsse,
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Lanfranconi,
Nein, das Geschäftskonto gehört nicht direkt ins Milchbüechli. Das Milchbüechli bzw. die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ganz grundsätzlich hat in diesem Sinne kein Bilanzkonto, das mit dem tatsächlichen Kontostand übereinstimmt. Das ist ein grundlegender Unterschied (und Vereinfachung) zur doppelten Buchhaltung.
Aber ja, in Ihrer privaten Steuererklärung müssen Sie das Konto dann schon angeben (und dort können Sie es auch als Geschäftskonto angeben).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Adarsh Sitapati meint
Lieber Michael,
Ich habe eine Ausgabe direkt in USD bezahlt. Im Programm kann ich nur in CHF die Preise geben. Was für ein USD-CHF Wechsel muss ich benutzten?
Liebe Grüsse,
Adarsh
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Adarsh,
Das habe ich hier erklärt (dort ist auch der Link zum monatlichen Wechselkurs der Eidgenössische Zollverwaltung): https://milchbueechli.ch/fremdwaehrungen-im-milchbueechli/
Beste Grüsse,
Michael
Matthias meint
Hallo Michael
Tolle Dienstleistung und ich hab bisher viel gelernt damit!
Eine Frage: Ich habe eine Einzelfirma, habe ein Büro in der Wohnung und werde privat im Verlauf des Jahres in einen anderen Kanton umziehen. Die Firmenadresse möchte ich aber erst irgendwann später auch dahin umziehen, damit ich sicher nur einmal umziehen muss, falls da nochmals ein Umzug stattfindet.
Gibt es eine Möglichkeit, ganz legal irgendwie für die nächsten Jahre ein Domizil zu mieten, auch in einem anderen Kanton als man wohnt? Ist das überhaupt sinnvoll oder übersehe ich etwas? Ich finde da auch nur Anbieter die eine Komplettleistung anbieten, welche ich aber überhaupt nicht brauche.
Besten Dank für einen Tipp, vielleicht auch wohin ich mich mit dem Anliegen wenden kann, bzw. soll.
Matthias
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Matthias,
Also grundsätzlich musst Du die neue Firmenadresse schon zeitnah melden. Wobei ich jetzt die genauen Fristen und Konsequenzen nicht kenne.
Bezüglich Domiziladresse, also ob es Sinn macht und welche Dienstleister, kann ich keine Empfehlung geben.
Beste Grüsse,
Michael
Larn meint
Hallo Michael,
super App, sehr easy und hilfreich.
Kurze Frage, evtl. kannst du mir einen Tipp geben. Ich habe dieses Jahr monetäre Corona Hilfe von der SVA bekommen. Als was würdest du diese Verbuchen? Es gab ja in diesem Sinne keine Rechnung etc.
Danke dir
Larn
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Larn,
Die Corona-Hilfe ist ja ein zinsfreies Darlehen, sprich, das wird in einer einfachen Buchhaltung wie dem Milchbüechli gar nicht erfasst. Das Thema Darlehen habe ich hier genauer erklärt: https://milchbueechli.ch/darlehen-einnahmen-ausgaben-rechnung/
Beste Grüsse,
Michael
Larn meint
Hallo Michael,
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe kein Darlehen bekommen sondern eine “Entschädigungszahlung” aufgrund der Corona Massnahmen. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Ich schätze ich muss es als ‘Einkommen’ eintragen.
Vielen dank für deine Antwort.
Beste Grüsse,
Larn
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Larn,
UPDATE: Wie coach im Kommentar unten angemerkt hat, muss die Corona-Entschädigung nicht als Einnahme sondern in der Steuererklärung als Erwerbsausfallszahlung angegeben werden. Am besten aber wirklich einfach bei der Steuerverwaltung nachfragen.
Achso, ja, diese Corona Entschädigungszahlung muss grundsätzlich auch versteuert und entsprechend angegeben werden. Also ja, dann solltest Du diese einfach als Einnahme erfassen können.Wobei ich jetzt nicht weiss, ob es in der Steuererklärung irgendwie speziell angegeben werden muss. Da musst Du dann einfach schauen, dass Du es nicht “zweimal” angibst (einmal eben via Einnahme in der Buchhaltung, und nochmals separat in der Steuererklärung).Beste Grüsse,
Michael Brütsch
coach meint
Meine Steuerverwaltung (AR) sagte, ich solle es nicht als Einnahme buchen sondern in der Steuererklärung als Erwerbsausfallszahlung angeben; ggf. lohnt sich ein Anruf bei der Steuerverwaltung.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Vielen Dank, sehr guter Hinweis. Ja, schlussendlich hat die Steuerverwaltung das letzte Wort.
Ina meint
Hallo Michael,
Ich beschäftige mich neu mit diesem Buchhaltungsprogramm und habe eine Frage, in welcher Rubrik kann ich die Beiträge für einen Berufsverband verbuchen, da Beiträge, Spenden etc. hier nicht aufgeführt ist, evtl. übriger Geschäftsaufwand? Ebenso für Ausgaben der 3. Säule Vorsorge.
Herzlichen Dank für Deine Antwort
Ina
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ina,
Genau, im Zweifelsfall einfach “Alle übrigen Geschäftsaufwände” verwenden.
Die 3. Säule hingegen ist die private Vorsorge und kommt somit nicht in die geschäftliche Buchhaltung (gibst Du aber dann in der Steuererklärung an).
Beste Grüsse,
Michael
Corinne meint
Hallo,
Erst mal vielen DANK für diese tolle Seite, viele Fragen konnte ich hier endlich beantworten und ich finde das ganze sehr klar und einfach erklärt! Ich werde mir das Milchbüechli definitiv “zutun” :-)…
Nun habe ich eine Frage: ab 1. Januar 2021 werde ich selbständig sein. Natürlich bereite ich mich vor und habe desshalb jetzt schon viele Ausgaben (jedoch noch keine Einnahmen). Kann ich die Ausgaben (Nov. & Dez. 2020) in die Januar Buchführung dann eintragen? Oder wie kann ich diese Ausgaben dann schlussendlich abziehen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Corinne,
Vielen Dank für das Feedback 🙂
Wenn es nicht um riesige Beträge geht, würde ich diese Ausgaben vor der Gründung einfach per 1.1.2021 erfassen (auch wenn es nicht ganz “korrekt” ist, habe ich hier erklärt: https://milchbueechli.ch/buchhaltung-einzelfirma-selber-machen/#comment-80 ).
Beste Grüsse,
Michael
Thomas meint
Hallo Michael
Ich habe zwei Versicherungen abgeschlossen:
– eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die mit Einzahlung in die Säule 3a kombiniert ist, und
– eine Kranken- und Umfall-Taggeld-Versicherung.
Buche ich diese als Geschäftsaufwand oder ist das privat?
Danke schon im voraus für deinen Tipp!
Freundlicher Gruss
Thomas
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Thomas,
Die 3. Säule und dementsprechend auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist privat, also kein Geschäftsaufwand.
Die Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen hingegen können als Geschäftsaufwand abgezogen werden.
Hier eine gute Übersicht/Erklärung dazu: https://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg__unternehmenssteuerrecht_versicherungspraemien.html
Beste Grüsse,
Michael
Thomas meint
super, danke, Michael!
Thomas Spengler meint
Hallo Herr Brütsch
Erstmal grosses Lob für die Software, aber das hören Sie sicherlich nicht das erste Mal.
Ich habe eine Fahrschule eröffnet (Einzelfirma) und möchte meinen eigenen Lohn buchen. Wie gehe ich da am Besten vor?
Beste Grüsse
Thomas Spengler
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Spengler,
Das höre ich natürlich immer gern 🙂
Ihren Lohn als Inhaber der Einzelfirma erfassen Sie gar nicht, weil der Gewinn der Einzelfirma dann automatisch der Lohn / das steuerbare Einkommen ist. Hier habe ich es etwas ausführlicher beschrieben: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Alessandro Giuliano meint
Guten Tag Herr Brütsch
Vorab danke für das tolle Tool. Macht die Buchhaltung sehr einfach. Nun habe ich eine Frage bezüglich Mietabzug. Ich arbeite von zuhause aus und nutze einer der Räume u.a. auch als Büro aber nicht ausschliesslich. Kann ich nun da gar nichts abzeihen?
Grüsse aus Bern,
Alessandro Giuliano
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Giuliano,
Das kann ich leider nicht definitiv beantworten. Soviel ich weiss, sollte der Raum schon ausschliesslich/überwiegend geschäftlich genutzt werden.
Da das ins Thema Steueroptimierung geht, müsste das aber eben ein Treuhänder/Steuerberater ansehen. Auch weil es da ev. auch kantonale Unterschiede gibt.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Stefan meint
Hallo Michael
Ich nutzte das Milchbüechli seit anfangs Jahr und bin sehr zufrieden ! Vielen Dank dafür 😉
Nun habe ich eine Frage:
Ich habe eine Rechnung über CHF x verschickt und diese auch so unter Einnahmen (Beleg in Papierform) gebucht. Ist also noch unter ausstehend. Nun hat der Kunde sich gemeldet und gesagt, er habe mir CHF 500.- – jetzt überwiesen, und der Rest kommt nächsten Monat. Wie buche ich das richtig ? Ändere ich den Betrag , wenn ich den Eingang von der Anzahlung buche ? Und buche ich dann nochmal mit der gleichen Rechnungsnummer den Rest im August ? Oder warte ich, bis Ende August und buche es dann mit dem ganzen Betrag ?
Vielen Dank schon für Deine Antwort.
Beste Grüsse
Stefan
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Stefan,
Das freut mich natürlich zu hören 🙂
Genau, dafür machst Du 2 Buchungen und passt dann einfach die Beleg-Nr. an, also dass Du z.B. dann zwei Buchungen E13 hast.
Beste Grüsse,
Michael
Stefan meint
Hallo Michael
Super, vielen Dank für die super schnelle Antwort !
Beste Grüsse
Stefan
Nicola meint
Kurze, aber einfache Frage. Ich habe von einem Kunden “Trinkgeld” bekommen, welches den Betrag auf der Rechnung überschreitet. Muss ich nun den Betrag inkl. Trinkgeld in meine Buchhaltung nehmen, oder kann ich beim Betrag der Rechnung bleiben?
Beste Grüsse!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nicola,
Ja, Trinkgeld muss anscheinend leider versteuert werden, sprich also auch in der Buchhaltung angegeben werden: https://www.srf.ch/news/schweiz/bestandteil-des-lohnes-trinkgeld-muss-versteuert-werden
Im Milchbüechli kannst Du entweder einfach den Betrag inkl. Trinkgeld erfassen, oder für das Trinkgeld eine separate 2. Buchung machen. Im Prinzip kommt beides auf das Gleiche raus, mit 2 Buchungen könntest Du bei Bedarf wenn es Dich interessiert einfacher das totale Trinkgeld berechnen.
Beste Grüsse,
Michael
Michio meint
Hallo Michael
Muss dann auch die Rechnung (mit dem neuen Betrag = inkl. Trinkgeld) angepasst und hochgeladen werden? Oder reicht einfach, dass ich den Betrag in der Buchhaltung ändere?
Lieber Gruss Michio
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Michio,
Es reicht den Betrag anzupassen. Die Rechnung würde ich in diesem Fall nicht ändern.
Liebe Grüsse,
Michael
Reidar meint
Wie kann ich Rückstellungen und Abgrenzungen berücksichtigen.
Zum Beispiel Einnahmen 2019 aber erst 2020 im Rechnunggestellt und Betrag erhalten.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Reidar,
Bei der einfachen Buchhaltung gibt es keine Möglichkeit Rückstellungen abzubilden (zumindest sinnvoll/einfach). Eben weil in der einfachen Buchhaltung per Definition nur die tatsächliche Zahlung der Einnahme/Ausgabe relevant ist.
Was also zählt ist der Zahlungseingang 2019, auch wenn Du die Rechnung erst nachträglich 2020 geschickt hast. Umgekehrt wäre es natürlich genau gleich: Wenn die Rechnung 2019 verschickt wurde, aber die Zahlung erst 2020 eingeht, dann ist die Einnahme für 2020.
Im Milchbüechli hast Du zwar die Möglichkeit Rechnungen bereits dann zu erfassen, wenn Du sie gesendet hast. Damit hast Du eine simple Offene-Posten-Buchhaltung (und eine simple Übersicht, welche Kunden noch nicht bezahlt haben und seit wann die Rechnung offen ist). Aber eben, keine richtige Debitoren Buchhaltung mit Rückstellungen/Abgrenzungen etc.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Beste Grüsse,
Michael
Inglin meint
Guten Tag
Ich gründe eine Einzelfirma bei mir zuhause, diese Tätigkeit geht unter Feinmechanik und ist somit ein nicht störendes „stilles“ Gewerbe.
Da ich aber in der Landwirtschaftszone wohne, frage ich mich, ob dies ein Problem darstellen könnte?
Wenn ich bei der Gemeinde nachfrage, wecke ich ja Ihr Interesse, kennen Sie sich damit aus? Wird das Recht, sich in seinen vier Wänden selbständig zu machen höher taxiert, als das Landwirtschaftsrecht?
Zu meiner zweiten Frage, macht es Sinn, die Miete für den Raum separat zu bezahlen oder soll ich dies an meiner Wohnungsmiete anrechnen?
Könnte man da vielleicht noch etwas mehr abziehen…
Besten Dank und Kompliment zu Ihrer Webseite, kurz und klar erklärt, weiter so!
Gruss R
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo R,
Also bei Privatwohnungen gilt so viel ich weiss grundsätzlich: Solange es keine Beeinträchtigung gibt (also z.B. Lärm, Dreck, oder Kunden die ständig ein- und ausgehen), darfst Du in einer Privatwohnung Deinem Geschäft nachgehen – selbst wenn es im Mietvertrag explizit ausgeschlossen ist.
Was ich jetzt gar nicht beurteilen kann, ist ob es wie in Deinem Fall in einer Landwirtschaftszone anders aussieht. Ich persönlich würde sagen das sollte ebenfalls kein Problem sein. Aber eben, das ohne Gewähr 😉
Zur Miete: Ich bin nicht sicher, was Du da genau machen möchtest. Im Prinzip gilt: Wenn Du ein Arbeitszimmer in der privaten Wohnung hast (das Du ausschliesslich geschäftlich nutzt) kannst Du unter Umständen einen Teil der Miete als Ausgabe angeben (die genaue Formel zur Berechnung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und findest Du z.B. hier: https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldetail/zu-hause-arbeiten-spart-steuern/ – wobei ich das jeweils noch definitiv bei der Steuerverwaltung prüfen würde, ob die Formel noch stimmt).
Wenn Du den Raum von einer Drittperson speziell für das Geschäft mietest, dann klar, dann läuft das voll über die Firma als Ausgabe.
Aber sozusagen als Privatperson ein Zimmer an die eigene Firma weitervermieten bringt nichts (bzw. macht es nur komplizierter): Was Du als Einzelfirma sparst, nimmst Du ja als Privatperson 1:1 wieder ein. Bzw. wenn es da irgendwelche Tricks gibt, weiss ich nichts davon bzw. das würde ich definitiv einem Treuhänder bzw. Steuerexperten überlassen 😉
Beste Grüsse,
Michael
Leila meint
Hi!
Ich wollte mich nur bedanken und ein “du bisch en geile siech” hierlassen.
Seit Sommer 2019 bin ich selbstständig und habe lange nach einem einfachen tool ohne schnickschnack gesucht für die einfache buchhaltung. Und endlich hab ichs gefunden! Einfach gut aufgebaut, günstig und super tipps dazu. Herzlichen Dank!
Planst du, eine App dazu zu programmieren? Ich fände das super für die Belege die unterwegs so anfallen. Beleg fotografieren, Ausgaben erfassen, Zetteli ohne Panik verlieren. Aber vermutlich muss man ja den originial Beleg vorweisen, wenns das amt dann sehen will.. Janu, wär trozdem mega! 🙂
Liebe Grüsse und herzlichsten Dank fürs Milchbüechli!
Leila
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Leila,
Vielen herzlichen Dank für Dein Feedback, das freut mich sehr! 🙂
Die Idee mit der App ist definitiv bereits vorgemerkt, aber ehrlich gesagt aufgrund der begrenzten Ressourcen noch nicht konkret geplant und kommt also sicher nicht so schnell.
Ja, Original Belege empfehle ich zu behalten, auch wenn Du diese hochlädst (das empfehlen übrigens auch alle anderen grossen Buchhaltungsanbieter wie z.B. Bexio oder RunMyAccounts).
Wenn Du aber das Original verlierst, nachdem Du es hochgeladen hast, dürfte das vor allem bei uns als Einzelfirma praktisch kein Problem sein.
Beste Grüsse,
Michael
Alessandro meint
Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich der Autoversicherung. Wann kann das (private/geschäftliche) Auto auf die Einzelfirma umgeschrieben (STVA und Versicherung) werden?
Beste Grüsse
Alessandro
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Alessandro,
Es kommt darauf an, ob das Auto mehrheitlich privat oder geschäftlich genutzt wird. Hier sind die Methoden genauer beschrieben: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
Beste Grüsse,
Michael
L. Berry meint
Guten Tag
Danke für Ihre Tipps.
Gehört eine Mietzinsdepot-Rückerstattung auch zum Umsatz, also unter Einnahmen aufgeführt oder kann diese als Minus-Position bei den Ausgaben (Gutschrift) aufgelistet werden?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Guten Tag Frau Berry,
Zum sichergehen bzw. auch als Hinweis für andere Leser: Ich nehme an, es handelt sich um das Mietzinsdepot des geschäftlichen Büros, nicht um die private Wohnung (die würde nicht ins Milchbüechli gehören).
Dann kommt es darauf: Wenn Sie damals die Einzahlung als Ausgabe erfasst haben, dann müssten Sie es jetzt wieder als Einnahme erfassen. Wenn nicht, dann nicht.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Katja meint
Guten Tag
Ihre Webseite ist sehr hilfreich. Wie verbucht man mit der Milchbüechli Rechnung BVG Beiträge, welche für die Selbständigkeit bezogen wurden?
Viele Grüsse
Katja
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Katja,
Gute Frage: Wenn Du Dein BVG Guthaben bezogen hast, dann gehört das gar nicht in die Milchbüechli Rechnung. In einer doppelten Buchhaltung wäre das im Prinzip eine Privateinlage (wenn Du das Geld tatsächlich auf das Geschäftskonto als Kapital überweist).
In einer einfachen Buchhaltung gibt es aber keine Privateinlagen/-entnahmen. Wie hier genauer erklärt: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
Das BVG Geld gehört Dir privat, ist also keine geschäftliche Einnahme.
Wichtig: Privat musst Du das BVG Geld in der Steuererklärung aber angeben und versteuern. Es hat einfach nichts mit Deiner selbständigen Tätigkeit/Einzelfirma zu tun. Das aber nur als Hinweis. Die private Steuererklärung ist aber ein anderes Thema und kann ich nicht weiterhelfen oder Empfehlungen geben.
Beste Grüsse,
Michael
Beat Bommeli meint
Sehr geehrter Herr Brütsch
für meinen Betrieb nutze ich nebst meinem Arbeitszimmer in der Wohnung noch drei Lagerräume welche ich dazu gemietet habe. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese zusätzlichen Räume unter “Direkter Aufwand (…Fremdleistungen)” verbuche oder ob man das besser ebenfalls unter “Miete Büro/Arbeitszimmer” verbucht.
Eine Ähnliche Frage stellt sich, wenn es darum geht, für Transporte dazu gemietete Fahrzeuge zu verbuchen. Sind das ebenfalls “Fremdleistungen” oder gehört sowas zu “Fahrzeuge/Benzin”, wo ich auch anteilsmässig Kosten von meinem privaten Fahrzeug verbuche.
Vielen Dank für Ihre Sicht. Freundliche Grüsse
Beat Bommeli
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Bommeli,
Es ist nicht immer ganz eindeutig. Nehmen Sie einfach das, was am besten passt (und dann immer gleich machen). Und am besten natürlich auch einen aussagekräftigen Buchungstext eingeben.
Ich würde es wohl so machen:
Die Lagerräume unter “Miete Büro/Arbeitszimmer”.
Die gemieteten Transporte hingegen unter “Direkter Aufwand (Material, Waren, Fremdleistungen)” (wenn ich das richtig verstehe, brauchen Sie diese ja für die Erfüllung von einzelnen Aufträgen/Lieferung).
In diesen Fällen gibt es aber meiner Meinung nach kein eindeutiges Richtig oder Falsch.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Beat Bommeli meint
Guten Tag,
Wenn ein Artikel wird via Kreditkarte gekauft wird, werden bei der Gutschrift der Kreditkartenzahlung auf dem Bankkonto Verarbeitungsgebühren bereits direkt durch den Anbieter abgezogen. Reicht es, wenn ich eine einzelne Buchung vornehme, über den überwiesenen Betrag?
Vielen Dank & herzliche Grüsse
Beat Bommeli
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Bommeli,
Also ich persönlich mache es so, dass ich nur eine einzelne Buchung mache. In einer doppelten Buchhaltung müsste man das ja korrekt mit mehreren Buchungen machen. Aber bei einer einfachen Buchhaltung, wo man nur den effektiven Betrag erfasst, reicht meiner Meinung nach eine einzelne Buchung.
Das letzte Wort hat immer die Steuerverwaltung, deshalb kann ich das nicht definitiv/verbindlich beantworten. Aber wie gesagt, mich würde es sehr wundern, wenn das beanstandet werden würde.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen trotzdem weiter.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Simon meint
Guten Tag,
kann ich als selbständig Erwerbender bezahlte Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer in der Buchhaltung als Kostenpunkt (Ausgabe) aufführen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft und die tolle Plattform, die Sie zur Verfügung stellen!
Beste Grüsse!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Simon,
Die Einkommenssteuer ist schnell beantwortet: Nein, private Steuern gehören nicht in die Buchhaltung.
Zur Mehrwertsteuer: Wenn Du eine Rechnung bezahlst die MWST enthält, dann Ja, erfasst Du diese inkl. der bezahlten MWST.
Wenn Du die MWST-Abrechnung meinst (also die MWST, die Du an das ESTV abführen musst): Ja, diese kannst Du dann ebenfalls als Ausgabe erfassen.
Beste Grüsse,
Michael
Roman Caluori meint
Hallo,
Super Sache das Milchbüchlein.
Ich wollte gerade die Mwst Rechnung unter Ausgaben verbuchen. Welche Rubrik soll ich hier wählen?
Danke
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Roman,
Das würde ich einfach unter “Alle übrigen Geschäftsaufwände” erfassen.
Beste Grüsse,
Michael
yildiz meint
Guten Tag
Mein Mann hat eine Einzelunternehmung ist seit 5 jahren Selbständig, Meine Frage Der sitz der Firma ist in Basel bei Wohnadresse Inkl HR, wo auch Büroarbeit gemacht wird . Die Werkstatt ist in Baselland . Bis heute haben wir nur die Werkstatt Miete abgezogen der in Baselland liegt . Kann ich die Wohnung Miete Abziehen da mein sitz in Basel ist.
Besten Dank für die Antwort und freundliche Grüsse
Yildiz
Maya Bättig
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Bättig,
Falls Sie tatsächlich nachweisen können, dass Sie in der Wohnung ein Arbeitszimmer brauchen und nutzen, dann vielleicht.
Grundsätzlich denke ich aber, das wird eher schwierig zu argumentieren sein. Das ist etwas, was ein Treuhänder genauer sagen könnte (bzw. Sie können natürlich auch direkt bei der Steuerverwaltung nachfragen und Ihre Situation abklären).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Herbert Bräunlin meint
Guten Tag Herr Brütsch,
ich brauche das Milchbüchli nur für die Jahre 2017 und 2018. Gerne würde ich dafür 2 Jahresbeiträge bezahlen.
Geht das überhaupt, dass ich 2017 noch über Ihr Programm buche?
Herbert Bräunlin
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Guten Tag Herr Bräunlin,
Sie bezahlen nur für die Nutzung des Milchbüechli. Das heisst, Sie können mit einem aktiven Abo für beliebig viele vergangene Jahre die Buchhaltung nachführen.
Einfach als Tipp: Der Einfachheitshalber würde ich einfach immer ein Jahr (z.B. 2017) buchen und dann abschliessen, bevor Sie beginnen die Buchungen vom nächsten Jahr (2018) zu erfassen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Dominik Bacher meint
Guten Tag,
Vielen Dank für die Software. Gerade am Anfang hat man schliesslich wenige Belege, sprich bei mir ist das der Fall. Es läuft Grundsätzlich alles digital, daher habe ich auch zu 100% meine Einnahmen & Ausgaben im Überblick.
Nun zu meiner Frage:
Ein Teil der Wohnungsmiete (Wenn ich richtig recherchiert habe: Wasser & Strom auch) kann man für Büroräumlichkeiten ebenfalls als Ausgaben angeben. Hier ist der einzige Ausnahmefall: Ich habe keinen Beleg.
Ich wohne gemeinsam mit meiner Freundin und wir teilen uns die Miete. Wir zahlen monatlich unser Mietanteil + geschätzte Nebenkosten (Nahrung, Wasser, Strom) auf ein gemeinsames Konto ein. Also beide zahlen Betrag X. Dieser Betrag X ist bei mir auf dem Kontoauszug ersichtlich, entspricht aber nicht der wahren Mietausgabe (Kosten für Strom & Wasser) bzw. Kosten für Homeoffice/Büro. Meine Frage also:
Wie gebe ich das am besten an?
Reicht es, wenn ich die vom Kanton/Gemeinde erlaubten Abzüge für Büro (Formel ist irgendwo bestimmt auffindbar) angebe und am Ende einfach die Kopie des Mietvertrages anhänge und schriftlich erkläre, dass die Miete 50/50 bezahlt wird. Dasselbe für Strom & Wasserkosten. Sobald die Rechnung da ist, einfach 50/50 angeben und dann die erlaubten Abzüge erfasse?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Guten Tag Herr Bacher,
Genau, der Mietvertrag bzw. die Strom/Wasser Rechnung können Sie als Beleg benutzen.
Und im Milchbüechli erfassen Sie dann einfach den korrekten anteilsmässigen Betrag der totalen Miete/Strom/Wasser Kosten (die Formel für die Berechnung des Anteils ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, hier eine kurze Übersicht: https://www.ktipp.ch/artikel/d/zu-hause-arbeiten-spart-steuern/ ).
Was ich jetzt ehrlich gesagt überfragt bin (und ein Treuhänder besser beantworten könnte), ist ob die 50/50 Teilung der Kosten mit Ihrer Freundin für die Buchhaltung relevant ist. Spontan würde ich sagen, das hat keinen Einfluss (der Steuerverwaltung dürfte es egal sein, wie Sie den Privatanteil der Kosten untereinander aufteilen). Aber wie gesagt, das ist keine Empfehlung, im Zweifelsfall einen Treuhänder fragen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Michael Bamert meint
Sehr geehrter Herr Brütsch
Meine Frau hat sich mit einer Onlinemarketingagentur selbständig gemacht und ich nutze Ihre geniale Applikation für die einfache “Milchbüechlirechnig”. Neben der Selbständigkeit ist sie noch bei einer Firma mit einem 40% Pensum angestellt und arbeitet ausserhaus. Diese Anstellung möchte sie auch behalten. Für ihre eigene Einzelfirma arbeitet sie ca. in einem 30% Pensum zuhause.
Bezüglich dem monatlichen Abzug des zusätzlichen Zimmers hätte ich noch eine Ergänzungsfrage. Ich habe die Vorlage des K-Tipps für meine Berechnungen verwendet (Beispiel):
Eigenmietwert 17540.-, 5.5 Zimmer
17’500.- : (5.5 + 2) = 2338.70
2338.70 + 200.- (NK) = 2538.70
Monatliche Kosten: 2538.70 : 12 = 211.60
Gelten die Kosten bei einem 100% Pensum? Muss ich diese Kosten anteilsmässig berechnen? D.h. 30% von 211.30 = 63.39
Und reicht als Beleg der Auszug des Eigenmietwertes mit einer selbsterstellten Quittung pro Monat aufgrund der oben genannten Rechnung?
Herzlichen Dank für ein kurzes Feedback
Michael Bamert
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Sehr geehrter Herr Bamert,
Ich würde sagen, diese Kosten 211.30 können Sie zu 100% als Ausgabe erfassen. Wenn Sie ein separates Büro mieten würden, kostet das auch unabhängig davon, wie oft Sie es nutzen.
Ja, das müsste als Beleg eigentlich reichen.
Aber wie immer gilt natürlich: Ich bin kein Treuhänder und kann darum keine verbindlichen Empfehlungen geben. Und es kann natürlich immer sein, dass die Steuerverwaltung diese Ausgabe dann einfach streicht (oder Sie können grundsätzlich natürlich auch immer vorab bei der Steuerverwaltung nachfragen).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Daniel meint
Guten Tag,
erstmal vielen Dank für die vielen Informationen und das gute Programm.
Ich bin selbständig als Gärtner und habe einige Kunden im (EU-) Ausland. Kann ich denen normal meine Rechnungen schreiben? Die Kunden überweisen mir das Geld auf mein schweizer Konto, dann habe ich ja den genauen Betrag in Franken.
Muss ich da bei meiner Steuer / meinem Jahresabschluss etwas besonderes beachten? Oder kann ich das wie bei schweizer Kunden machen?
Vielen Dank
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Daniel,
Das funktioniert grundsätzlich genau gleich und ist in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung relativ einfach: Du erfasst einfach den genau erhaltenen Betrag in CHF im Milchbüechli.
Das “Problem” mit Kunden im Ausland ist ja, dass der Betrag unter Umständen nicht ganz mit der Rechnung übereinstimmt (wegen Bankgebühren oder Währungsschwankungen). Ich hatte z.B. so einen Fall, wo ein Kunde aus Deutschland 2.- zu wenig überwiesen hat (bzw. waren das anscheinend eben Gebühren der Bank für die grenzüberschreitende Überweisung, die automatisch abgezogen und auf Sender/Empfänger aufgeteilt worden sind).
In einer doppelten Buchhaltung hätte man ja beim Rechnungsversand z.B. 500.- als Debitoren gebucht und müsste jetzt die tatsächliche Einnahme und die Differenz mit einzelnen Buchungen erfassen und ausgleichen.
Und im Milchbüechli (bzw. in jeder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) kann man einfach den tatsächlichen Betrag als Einnahme erfassen.
Jetzt natürlich einmal angenommen, man ist pragmatisch und spart sich den Aufwand um diesen 2.- nachzurennen 😉 Bzw. selbst wenn die 2.- später nachträglich überwiesen würden, kann man das wieder ganz einfach als Einnahme erfassen (und passt einfach die Beleg-Nr. “E123” entsprechend an, also dass man z.B. 2 Einnahmen Buchungen zum Beleg/Rechnung “E87” hat).
Beste Grüsse,
Michael
Karin B. meint
Guten Tag
Wie muss z. B. die Handyrechnung adressiert sein bei einer Einzelfirma. Muss der Firmenname draufstehen oder geht auch die Privatadresse?
Vielen herzlichen Dank für Ihr Feedback.
Karin B.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Karin,
Es wäre grundsätzlich natürlich besser, wenn die Rechnung auf die Firma läuft. Aber letztendlich zählt nur, ob der Aufwand tatsächlich geschäftlich war und Sie das glaubhaft belegen können.
Zum Beispiel: Wenn Sie nur 1 Handy haben, und dieses sowohl privat als auch geschäftlich nutzen, dann würde ich auch nur die Hälfte der Kosten als geschäftliche Ausgabe angeben.
Falls Sie aber z.B. 2 Handys haben, eines klar für private und eines für geschäftliche Zwecke, dann können Sie die Kosten für das 2. Handy natürlich zu 100% als Ausgabe erfassen, selbst wenn der Vertrag eigentlich auf Sie privat läuft.
Beste Grüsse,
Michael
Beat Bommeli meint
Hallo Michael,
ich nehme an, gleiche Anwendung ist auch für den Internetanschluss anzu wenden oder?
Könnte man da nicht, ähnlich wie beim Arbeitszimmer, argumentieren dass man ja so oder so einen Anschluss bräuchte (egal wieviel davon geschäftlich genutzt wird und wieviel privat) und daher den gesamten Internetanschluss geschäftlich geltend machen?
Dein FAQ ist super. Ich stelle diese Fragen absichtlich hier. Damit sie auch Anderen zum Nachschlagen helfen.
Danke vielmals.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Beat,
Gute Frage, auch hier ist das wohl schlicht Ermessenssache, da habe ich schon verschiedene Aussagen gelesen. Hier z.B. wird auch gesagt, dass Telefon/Internet zu 100% aufs Geschäft geht.
Aber eben, das geht in das Thema Steueroptimierung, da kann ich keine Empfehlungen geben. Dafür müsstest Du zu einem Treuhänder/Steuerexperten gehen, der Deine Situation und ev. auch die kantonalen Besonderheiten genau kennt.
Ich persönlich bleibe auf der sicheren Seite und mache es zu 50%. Immer mit dem Grundsatz: Kann ich die geschäftliche Ausgabe einer Drittperson glaubhaft belegen?
Beste Grüsse,
Michael
Ausdrucksfotografie meint
Hallo, ich teste euch gerade 😉
Im ersten Moment bin ich sehr positiv gestimmt, da es simpel und einfach aussieht!
was mich jetzt schon stört ist, dass ich das Datum nicht von Hand eintragen kann, sondern nur per Auswahl auf dem Kalender… ist das korrekt? Wäre toll, wenn beides möglich wäre, da ich im Moment noch weiter weg gelegene Monate switchen muss!
Was versteht man bei den Ausgaben unter Repräsentation?
Danke für euer Feedback 🙂
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo,
Ja, das mit der Datumsauswahl ist eine der häufigsten Wünsche und ist bereits auf der ToDo-Liste 😉
Die Kategorie “Repräsentation” ist z.B. für Kundengeschenke (Flasche Wein, etc.) oder wenn man einen Kunden zu einem Geschäftsessen einlädt.
Beste Grüsse,
Michael
Nicole Egger meint
Guten Abend Herr Brütsch
Wie kann ich eine Ausgabe in Euro buchen?
Vielen Dank und Liebe Grüsse
Nicole Egger
Michael Brütsch meint
Guten Tag Frau Egger,
Das Milchbüechli unterstützt keine fremden Währungen. Aber Sie können einfach selbst den Betrag in CHF umrechnen und so erfassen. UPDATE: Das Thema Fremdwährungen im Milchbüechli habe ich hier ausführlicher erklärt.
Ausgaben in fremden Währungen mit der Kreditkarte sind natürlich am einfachsten, da dann auf dem Kreditkartenauszug der umgerechnete/tatsächliche Betrag in CHF direkt angegeben ist. Bei Barausgaben müssten Sie es manuell ausrechnen (wenn ich diesen zum Glück sehr seltenen Fall habe, notiere ich auf dem Beleg gleich den verwendeten Tageskurs, damit es einfacher nachzuvollziehen ist).
Freundliche Grüsse,
Michael Brütsch
Salvatore DeVito meint
Guten Tag
Wie erfasse ich einen Barbezug vom Geschäftskonto?
Gruss
Salvatore DeVito
Michael Brütsch meint
Guten Tag Herr DeVito,
Egal ob der Barbezug geschäftlich oder privat war, diesen müssen Sie gar nicht buchen. Das Milchbüechli bzw. die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ganz grundsätzlich hat in diesem Sinne kein Bilanzkonto, das mit dem tatsächlichen Kontostand übereinstimmt. Das ist ein grundlegender Unterschied (und Vereinfachung) zur doppelten Buchhaltung.
Sie erfassen nur die effektiven Einnahmen und Ausgaben. Wenn Sie eine (natürlich nur geschäftliche) Rechnung damit bar bezahlen, dann erst buchen Sie den effektiv bezahlten Betrag im Milchbüechli.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Egger Michèle meint
Guten Abend Herr Brütsch
Meine Schwester hat sich selbstständig gemacht und ein Yogastudio eröffnet. Leider hat Sie von der Buchhaltung keine Ahnung. Sie hat mich um Hilfe gebeten, da ich in meiner Weiterbildung auch einen Einblick in die Buchhaltung erhalten habe. Nun bin ich aber leider selbst etwas unsicher, da wir uns lediglich mit der doppelten Buchhaltung beschäftigt haben und es in unserer Branche keine Bargeldgeschäfte gibt. Bei meinen Recherchen zur einfachen Buchhaltung bin ich nun auf Milchbüechli.ch gestossen.
Nun komme ich zu meiner Frage:
Ist es sinnvoll, ein Programm wie Ihrem zu verwenden, wenn nebenbei doch noch ein Kassenbuch für die Bargeldgeschäfte geführt werden muss? Falls ja, wie binde ich das Kassenbuch in die Buchhaltung ein? Monatlich oder nur mit dem Jahresabschluss?
Ich möchte meine Schwester gerne unterstützen und ihr helfen und hoffe daher, dass Sie mir helfen können.
Besten Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüsse,
Michèle Egger
Michael Brütsch meint
Guten Tag Frau Egger,
Falls Sie ein Kassenbuch führen müssen, dann müssen Sie das so oder so, egal ob mit einer einfachen Buchhaltung (wie Milchbüechli.ch) oder einer doppelten Buchhaltung (mit einem anderen Programm).
Ich habe Ihren Kommentar jetzt gerade als Anlass genommen und dazu soeben hier einen ausführlicheren Artikel veröffentlicht: https://milchbueechli.ch/kassenbuch-fuehren/
Kurz gesagt: Ja, Sie könnten das Ergebnis Ihres Kassenbuchs (z.B. auf Papier) dann einfach z.B. einmal pro Woche oder Monat im Milchbüechli als Einnahme erfassen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen etwas weiter.
Freundliche Grüsse,
Michael Brütsch
Frank meint
Guten Abend Herr Brütsch,
wie verhält es sich bei Privateinlagen oder Privatentnahmen im Kassenbuch. Erhöht eine Privateinlage die Einahmen, die ins Milchbüchli übernommen werden, bzw. schmälert eine Privatentnahme die Einnahmen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse,
Frank G.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Guten Tag,
Grundsätzlich haben Privateinlagen und Privatentnahmen keinen Einfluss auf Ihren Gewinn und sollten Sie darum überhaupt nicht im Milchbüechli erfassen (weil diese sonst den tatsächlichen Gewinn verfälschen würden).
Ich habe das Thema hier in einem separaten Artikel genauer erklärt: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
Das Kassenbuch ist jetzt natürlich ein spezieller Fall mit speziellen Anforderungen (wie hier beschrieben: https://milchbueechli.ch/kassenbuch-fuehren/), dort müssen Sie Privatentnahmen und Privateinlagen also angeben, sonst stimmt die Kasse nicht.
Das Ergebnis des Kassenbuches müssen Sie also “bereinigt” im Milchbüechli erfassen (also das Kassenplus oder -minus ohne Privatentnahmen-/einlagen).
Freundliche Grüsse,
Michael Brütsch
Eveline Gloor meint
Guten Abend
Eigentlich sich die Milchbüechli-Rechnung auch für Einzelfirmen, die mit Saldosteuersatz abrechnen?
Beste Grüsse
Eveline Gloor
Michael Brütsch meint
Guten Tag Frau Gloor,
Ja, denn die MWST-Abrechnung per Saldosteuersatz kann unabhängig vom Milchbüechli relativ einfach gemacht werden: https://milchbueechli.ch/einfache-buchhaltung-100000-bis-500000-umsatz/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Hans Bösiger meint
Wie sieht es mit der Datensicherheit beim Milchbüechli aus? Können wir davon ausgehen, dass die elektronisch abgelegten Belege in dieser Datenbank für 10 Jahre gesichert sind? Läuft die Datenbank auf einem sicheren Server in der Schweiz? Wird regelmässig eine Datensicherung der Datenbank erstellt?
Vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüsse
Hans Bösiger
Michael Brütsch meint
Hallo Herr Bösiger,
Ja, die Daten liegen bei einem der grössten Schweizer Hoster (Metanet.ch), welcher 2 Rechenzentren an verschiedenen Standorten in der Schweiz betreibt. Die Daten liegen also nicht irgendwo bei uns auf einem Server in einem Keller.
Von den Daten wird einerseits täglich vom Hoster ein Backup gemacht, aber auch von uns täglich ein separates Backup. Wie jeder andere Anbieter können wir natürlich nie 100% Verfügbarkeit garantieren.
Das Milchbüechli ist zwar noch relativ jung, aber der Bedarf und Rückmeldungen zum Milchbüechli sind bisher sehr positiv. Ich bin also optimistisch, dass wir weiterwachsen und schlussendlich noch eine Weile online sein werden (und selbst wenn die Weiterentwicklung und das Wachstum nicht so schnell wie geplant verläuft, sehe ich keinen Grund, das Milchbüechli irgendwann einfach abzustellen) 🙂
Ich hoffe, das beantwortet Ihre Fragen soweit einmal.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
von Arx Ulrich meint
Sehr geehrter Herr Brütsch
Ich habe begonnen mit der Milchbüechli-Rechnung zu arbeiten und freue mich, dieses als Benutzer weiter zu “begleiten”.
Ich nutze bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben gerne das Feld “Buchungstext (optional)”. Nun stellte ich aber fest, dass sowohl bei der Anzeige der Verbuchungen als auch bei der Erstellung von Auswertungen nicht der komplette, erfasste Inhalt angezeigt wird.
Gibt es eine Möglichkeit oder ist es allenfalls im Rahmen eines künftigen Releases geplant, dass der vollständige Buchungstext angezeigt und somit auch bei den Auswertungen (Monat, Jahr etc.) ausgedruckt werden kann?
Besten Dank für eine gelegentliche Rückantwort.
Mit freundlichen Grüssen
Ulrich von Arx
Michael Brütsch meint
Sehr geehrter Herr von Arx,
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ich habe soeben ein Update veröffentlicht, welches dieses Problem im “Milchbüechli Journal” sowie für die “Auswertungen” gelöst hat.
Für den Jahresabschluss (also die generierte PDF-Datei) folgt später noch ein Update dafür, voraussichtlich noch diesen Monat.
Freundliche Grüsse,
Michael Brütsch
Fragender meint
Guten Tag Herr Brütsch
Ich habe soweit alles alles verstanden und die Ein- und Ausgaben-Rechnung gemacht. Die Erfolgsrechnung und somit der Gewinn liegt vor. Mühe habe ich aber bei der Erstellung der Bilanz. Auf der Passivseite der Bilanz kann ich den Jahresgewinn als Eigenkapital berücksichtigen. Auf der Aktivseite der Bilanz wird das aber schon schwieriger. Dort könnte ich den Saldo des Bankkonto nehmen aber der Saldo stimmt nicht mit dem Ergebnis der Erfolgsrechnung überein, will es auf dem Geschäftskonto nicht nur geschäftliche sondern auch private Gutschriften und Belastungen hat. Das auseinander zu nehmen ist nicht einfach. Ein Barbezug auf dem Bankkonto könnte ja schlussendlich auch zum bezahlen von geschäftlichem geführt haben. Was würden Sie machen?
Michael Brütsch meint
Das ist eine sehr gute, aber leider nicht eindeutig zu beantwortende Frage. Aber gerne versuche ich das etwas zu erläutern:
Zuerst einmal: Bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es keine Bilanz (sprich keine Aktiven/Passiven und Privateinlagen/-entnahmen), das wäre ja dann wieder eine doppelte Buchhaltung.
Ich weiss aber (und deswegen fragen Sie wahrscheinlich), dass in der Steuererklärung je nach Kanton trotzdem danach gefragt wird. Wie z.B. im Kanton Zürich im Hilfsblatt A.
Ein Milchbüechli Nutzer hat das einmal direkt bei der Steuerverwaltung in Zürich nachgefragt und folgende Antwort zur Frage bekommen, warum das denn im Hilfsblatt A drinsteht: “Weil man es nicht allen gerecht machen kann.”
Kurz gesagt: Es ist keine zwingende Vorgabe, auch wenn es de facto so formuliert steht. Die Forderung vom Steueramt ist schlicht widersprüchlich zu dem, was das Gesetz vorgibt.
Das ist jetzt nur meine persönliche Meinung/Einschätzung dazu und natürlich kann Ihnen niemand eine Garantie geben (das letzte Wort hat die Steuerverwaltung):
Die letzten Jahre habe ich (im Kanton Schaffhausen) immer nur den Jahresabschluss aus dem Milchbüechli (sozusagen die Erfolgsrechnung mit den Einnahmen/Ausgaben und Gewinn) eingereicht. Und es gab nie Rückfragen vom Steuerkommissär.
Realistisch gesehen ist es ja auch nicht im Interesse der Steuerverwaltung, einen Selbständigen mit weniger als 100’000.- Umsatz einer aufwändigen Steuerprüfung zu unterziehen (sofern die eingereichten Zahlen natürlich plausibel erscheinen). Und selbst wenn: Durch die Bankauszüge und Belege kann man sehr schnell beweisen, wenn etwas z.B. wirklich eine “Privatentnahme” war (und nicht z.B. eine nicht angegebene Einnahme).
Bei etwas komplexeren Vermögenswerten mit Abschreibungen, grösseren Sacheinlagen etc. empfiehlt sich tendenziell eher eine doppelte Buchhaltung, um Nachfragen einfacher klären und Fakten einfacher darlegen zu können. Aber gesetzlich Pflicht ist es bekanntlich erst ab 500’000.- Umsatz pro Jahr.
Am Schluss läuft es also schlicht auf die Frage hinaus: Können Sie bei allfälligen Rückfragen alles glaubhaft belegen?
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen trotzdem etwas weiter 🙂
Beste Grüsse und viel Erfolg,
Michael Brütsch
Rolf Zimmermann meint
Guten Tag
Ich habe ein paar Fragen, da ich bald ein Einzelunternehmen eröffne.
Sie schreiben in einer Antwort, dass die MWST noch nicht übers Milchbüechli.ch abgerechnet werden kann. Ist das in Zukunft geplant?
Wenn ich plane, in 18-24 Monaten von einer Einzelfirma in eine GmbH zu wechseln (da ich jemanden zum Partner mache), macht es dann Sinn, mit milchbüechli.ch zu beginnen oder sollte ich gleich ein anderes System wählen? (Ich gehe davon aus, dass wir mehr als CHF 100K Umsatz machen werden.)
Danke vorab für Ihre Antworten und liebe Grüsse
Rolf Zimmermann
Michael Brütsch meint
Guten Tag Herr Zimmermann,
Ja, die MWST-Abrechnung ist definitiv geplant, aber noch ohne konkreten Zeitplan (bzw. ganz grob irgendwann nächstes Jahr). Dann kann das Milchbüechli nämlich von Einzelfirmen bis zu 500’000.- Umsatz pro Jahr genutzt werden. Damit hat man dann deutlich mehr Luft, bis man auf eine kompliziertere und teurere doppelte Buchhaltung umsteigen muss.
Wenn Sie annehmen, die 100’000.- im ersten Jahr bereits zu überschreiten, dann rate ich Ihnen vom Milchbüechli ab und empfehle direkt eine doppelte Buchhaltung zu machen (und sich direkt für die MWST anzumelden).
Wenn Sie die 100’000.- erst im zweiten Jahr überschreiten würden, dann lohnt sich das Milchbüechli für das erste Jahr: Es ist nicht mehr Aufwand vom Milchbüechli auf die doppelte Buchhaltung zu wechseln, als direkt mit der doppelten Buchhaltung zu starten. Aber dafür haben Sie während diesem Jahr weniger Aufwand.
Beste Grüsse und viel Erfolg,
Michael Brütsch
Alisha Zürcher meint
Guten Tag
Ich führe eine Einzelfirma, das heisst ein Berggasthaus. Bin Mwst pflichtig, effektiv.
Nun meine Frage; Kann ich die für Privat gekaufte Ware, die Mwst auch abziehen?
Grüsse und Danke für die Antwort.
Yolanda Zürcher
Michael Brütsch meint
Hallo Frau Zürcher,
Nein, grundsätzlich müssen private Ausgaben ja komplett von den geschäftlichen Aufwänden getrennt sein. Das heisst, für diese müssten Sie auch ganz normal die MWST bezahlen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Maya Bättig meint
Guten Tag
Mein Mann hat eine Einzelunternehmung und möchte gerne jemanden Teilzeit anstellen. Können diese Ausgaben (Lohn, AHV/IV/EO und ev. BVG) per Milchbüechli Buchhaltung erfasst werden sofern die grundsätzlichen Anforderungen für die einfache Buchhaltung erfüllt sind?
Vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüsse
Maya Bättig
Michael Brütsch meint
Hallo Frau Bättig,
Theoretisch wäre das zwar möglich, aber das würde ich Ihnen ehrlich gesagt nicht empfehlen.
Mit einem (Teilzeit-)Angestellten werden Sie sicherlich bald die 100’000.- Umsatz erreichen. Dann müssen Sie die MWST abrechnen, was im Milchbüechli (noch) nicht geht.
Ausserdem ist das Milchbüechli schlicht nicht darauf ausgelegt: Die Ausgaben-Kategorien sind bewusst auf das Minimum reduziert. Lohn, AHV, etc. für Angestellte gibt es darum nicht (auch das kann sich in Zukunft ändern, dass man die Kategorien individuell erweitern kann, aber zumindest dieses Jahr sicher noch nicht).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch