Für wen?

Darf ich eine Milchbüechli-Rechnung (= einfache Buchhaltung) führen?

Wenn Sie weniger als 500’000.- Umsatz pro Jahr machen und ein Einzelunternehmen sind, dann grundsätzlich ja.

Bis 100’000.- Umsatz und wenn Sie von der MWST-Abrechnung befreit sind, ist das Milchbüechli vielleicht perfekt für Sie: Für wen das Milchbüechli perfekt ist (meine eigene Geschichte)

Ab 100’000.- Umsatz kommt noch die MWST-Abrechnung dazu. Aber auch hier ist das Milchbüechli ev. ideal für Sie: Das Milchbüechli vereinfacht die MWST-Abrechnung per Saldosteuersatz. In diesem Artikel ist es ausführlich beschrieben: Praxisbeispiel: MWST-Abrechnung mit Saldosteuersatz nach vereinnahmtem Entgelt im Milchbüechli

Noch nicht sicher?

Hier finden Sie genau heraus, in welche der 4 Stufen der Buchhaltungspflicht Sie fallen, was die Anforderungen an Ihre Buchhaltung sind und ob eine Milchbüechli-Rechnung wirklich etwas für Sie ist:

Die Buchführungspflicht für Selbständige erklärt

Die Milchbüechli-Rechnung

Milchbüechli-Rechnung oder doppelte Buchhaltung?

Wie funktioniert die einfache Buchhaltung mit der sogenannten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? Was sind die Vor- und Nachteile gegenüber einer doppelten Buchhaltung?

Hier finden Sie es heraus:

Die Milchbüechli-Rechnung erklärt

Praxisbeispiel

Die Buchhaltung als Selbständiger selber machen

In diesem Praxisbeispiel mit vielen Tipps sehen Sie von A bis Z wie Sie die Buchhaltung mit dem Milchbüechli komplett selber führen können.

Buchhaltung selber machen

Buchhaltung FAQ

Weitere Fragen zur Buchhaltung als Einzelfirma?

Sind Sie noch nicht ganz sicher, ob das Milchbüechli etwas für Sie ist? Oder Sie haben noch weitere spezifische Fragen zur Buchhaltung als selbständiger Einzelunternehmer?

Hier finden Sie Antworten:

FAQ zur Buchhaltung als Einzelfirma