Gehen wir die einzelnen Stationen und Plicht-Wegpunkte auf dem Weg in die Selbständigkeit und zur eigenen Firma der Reihe nach durch:
- Die Gründung der Einzelfirma
- Anmeldung bei der Ausgleichskasse / SVA (AHV-Beiträge)
- Eintrag im Handelsregister
- Mehrwertsteuer-Anmeldung
- Unfallversicherung
- Radio- und TV-Abgabe (ehemals Billag)
#1: Die Gründung der Einzelfirma
Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG ist für eine Einzelfirma kein formeller Gründungsakt nötig.
Die Firmengründung passiert automatisch, wenn Sie die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben.
Das heisst im Prinzip:
Sie können einfach loslegen und mit Kunden zusammenarbeiten, dann gilt Ihre Firma bereits als gegründet (also ohne dass Sie Ihre Firma irgendwo offiziell anmelden müssen – siehe #3: Eintrag im Handelsregister weiter unten).
Hinweis zur Wahl des Namens der Einzelfirma: Der Firmenname muss zwingend Ihren Nachnamen enthalten (der Vorname ist also optional), darf aber grundsätzlich mit Fantasiebezeichnungen ergänzt werden. Also z.B.:
- Tanja Meier darf ihre Firma „Tanja Meier Baby- und Hochzeitsfotografie“ nennen.
- Andreas Müller darf seine Firma „Müller’s Fantastic IT Services“ nennen.
Offensichtlich darf der Name der Einzelfirma natürlich weder irreführend sein, noch ein Gesellschaftsverhältnis andeuten. Also z.B.:
- Tanja Meier darf ihre (Einzel-)Firma nicht „Tanja Meier Investment AG“ nennen.
- Andreas Müller darf seine Firma nicht „Müller’s professionelle Auftragsmorde“ nennen.
Über die Internetdatenbank Zefix können Sie übrigens alle in der Schweiz im Handelsregister eingetragene Firmen durchsuchen.
Hinweis: Bewilligungspflicht für gewisse Berufe
Gewisse Berufe haben eine Bewilligungspflicht, sprich, müssen von Behörden anerkannt werden und/oder benötigen eine entsprechende anerkannte Ausbildung.
Einige Beispiele: Anwalt, Arzt, Architekt, Chiropraktiker, Elektroinstallateur, Ernährungsberater, Kletterlehrer, Komplementärtherapeut, Kosmetiker, Podologe, Privatdetektiv, Taxi/Limousinenfahrer
Hier finden Sie weitere Informationen und eine Liste der reglementierten Berufe in der Schweiz.
#2: Anmeldung bei der Ausgleichskasse / SVA (AHV-Beiträge)
Selbständig im Haupterwerb: Pflicht ab 0.- Gewinn pro Jahr (= Jahreseinkommen)
Selbständig im Nebenerwerb: Pflicht ab 2’300.- Gewinn pro Jahr (= Jahreseinkommen)
Über die Ausgleichskasse/SVA bezahlen Sie die AHV-Beiträge (1. Säule).
Wichtiger grundsätzlicher Hinweis, sowohl für Selbständige im Haupt- als auch Nebenerwerb: Auch wenn Sie nur sehr wenig (oder gar kein) Gewinn/Einkommen haben: Prüfen Sie Ihre Beitragspflicht genau, damit Sie später keine Beitragslücke haben und Ihre AHV-Rente gekürzt wird!
Grundsätzlich gilt:
- Wenn Sie im Haupterwerb selbständig sind: Der AHV-Mindestbeitrag ist CHF 496.- im Jahr, auch wenn Sie keinen Gewinn/Einkommen hatten.
- Wenn Sie im Nebenerwerb selbständig sind:
- Einkommen/Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit bis CHF 2300.- ist nur auf Verlangen beitragspflichtig.
- Einkommen/Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit zwischen 2300.- und 9300.- ist reduziert beitragspflichtig, wenn Sie gleichzeitig einen AHV-pflichtigen Bruttolohn (also Lohn als Angestellter) von mindestens CHF 4702.- erhalten.
Hinweis: Mit der Anmeldung müssen Sie sich aber nicht beeilen, weil Sie dafür sowieso erst mehrere Kundenbeziehungen nachweisen können müssen. Sie können Ihre Selbständigkeit also nicht im Voraus anmelden, sondern müssen dies rückwirkend melden.
Üblicherweise sollte der Nachweis von 3 verschiedenen Kundenbeziehungen mittels 3 Rechnungskopien ausreichen. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass bei der Anmeldung möglichst viele weitere Unterlagen beizulegen sind (also auch erhaltene Rechnungen, Mietvertrag des Büros, Werbematerial, etc.).
Damit will die Ausgleichskasse „Scheinselbständige“ aussortieren (also jemand der eigentlich rechtlich gesehen Angestellter ist, sprich nur für einen „Kunden“ arbeitet).
Sie müssen sich aber proaktiv bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons anmelden. Das Formular finden Sie auf deren jeweiligen Website (hier eine Liste der kantonalen Ausgleichskassen).
#3: Eintrag im Handelsregister
Pflicht ab 100’000.- Umsatz pro Jahr
Der Handelsregistereintrag macht die Firma dann öffentlich und “amtlich”, ist aber wie unter Punkt #1 erwähnt eigentlich nicht nötig für die Gründung der Einzelfirma.
Der Eintrag ist für Einzelfirmen zwar erst ab 100’000.- Umsatz pro Jahr Pflicht (siehe OR Art. 931), aber das würde ich grundsätzlich per sofort empfehlen. Eine Firma ohne Handelsregistereintrag wirkt einfach etwas unseriös.
Ausserdem erhalten Sie mit dem Eintrag auch die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID), die man sowieso teilweise bei den Behörden braucht (z.B. bei der Steuererklärung).
Kurz gesagt: Ohne UID kann es schwierig werden, als Unternehmen “anerkannt” zu werden (auch bei Lieferanten und Geschäftspartnern).
Die Anmeldung machen Sie beim Handelsregisteramt Ihres Kantons.
Warnung vor den Fake-Register Rechnungen (Adressbuchschwindlern)
Sobald Sie sich im Handelsregister angemeldet haben, werden Sie höchstwahrscheinlich diverse Rechnungen von Fake-Registern/Branchenverzeichnissen erhalten.
Bezahlen Sie diese nicht!
Diese Betrüger versuchen sich als offizielles Handelsregister zu tarnen und hoffen darauf, dass die Rechnung ohne Hinterfragen bezahlt wird. Der Eintrag in diese Fake-Verzeichnisse ist absolut wertlos.
Siehe offizielle Warnung hier vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
#4: Mehrwertsteuer-Anmeldung
Pflicht ab 100’000.- Umsatz pro Jahr
Die MWST muss grundsätzlich erst ab 100’000.- Umsatz pro Jahr abgerechnet werden. Sie können sich auch schon mit weniger Umsatz freiwillig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.
Mehr Infos zur Mehrwertsteuer-Pflicht und Abrechnung hier.
Das Milchbüechli vereinfacht die MWST-Abrechnung per Saldosteuersatz. In diesem Artikel ist das Vorgehen ausführlich beschrieben: Praxisbeispiel: MWST-Abrechnung mit Saldosteuersatz nach vereinnahmtem Entgelt im Milchbüechli
Der Vollständigkeitshalber als Hinweis:
Wenn Sie die MWST nicht abrechnen, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen natürlich auch keine MWST ausweisen. Das heisst, Ihre Kunden merken so dann, dass Sie weniger als 100’000.- Umsatz pro Jahr machen.
#5: Unfallversicherung
Optional, aber empfehlenswert
Mehr als Hinweis, keine konkrete Empfehlung:
Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch über den Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert.
Als Selbständiger müssen Sie sich selber um die Unfallversicherung kümmern. Das können Sie aber ganz einfach über Ihre Krankenkasse einschliessen lassen.
Ausserdem tragen Sie als Selbständiger auch das volle Risiko bei Krankheit.
Um im Krankheitsfall abgesichert zu sein, bräuchten Sie eine Krankentaggeldversicherung.
#6: Radio- und TV-Abgabe (ehemals Billag)
Pflicht ab 500’000.- Umsatz pro Jahr
Seit dem 1. Januar 2019 wird für Private die Radio- und TV-Abgabe (365.-/Jahr) nicht mehr von der Billag, sondern der Serafe AG erhoben.
Für Selbständige bzw. Firmen wird die Radio- und TV-Abgabe neu direkt durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Diese ist aber erst ab 500’000.- Umsatz fällig.
Die ESTV schickt in diesem Fall aber automatisch eine jährliche Rechnung, Sie müssen sich nicht selbst aktiv anmelden.
Das dürften die 6 wichtigsten Punkte sein, über die sich wirklich jeder Selbständige bei der Gründung seiner Einzelfirma zumindest einmal Gedanken machen muss.
Susanne meint
Herzlichen Dank für die hilfreichen Informationen!
Ich bin mir bei Folgendem noch unsicher:
Ich starte bald in die Selbstständigkeit, werde mich dann wohl aber erst in den nächsten Monaten bei der Ausgleichskasse anmelden. Kann ich mich trotzdem schon vorher gegen Arbeitsausfall infolge Krankheit versichern lassen, oder ist dafür ein Selbstständigkeitsnachweis nötig? Oder ist das üblich, dass man zuerst ein paar Monate “ungesichert” ist?
Und: Die Unfallversicherung kann ich, wenn ich das richtig verstehe, bei der Grundversicherung einschliessen. Reicht das, oder muss ich mich noch anderweitig gegen Unfälle absichern?
Beste Grüsse,
Susi
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Susanne,
Da bin ich nicht sicher, das wird der Versicherungsberater sicher genauer erklären können.
Genau, Unfall kann bei der Grundversicherung eingeschlossen werden. Mehr braucht es meines Wissens nicht (bzw. ausser halt was sowieso über die private Zusatzversicherung der Krankenkasse gemacht werden kann).
Beste Grüsse,
Michael
Ann Aliesch meint
Hallo Michael
Vielen Dank für die tolle Website! 🙂
Ich bin selbständig im Nebenerwerb. Hauptberuflich angestellt.
Sollte ich für den selbständigen Nebenerwerb den privaten Unfallschutz einschliessen und einen evtl. Arbeitsausfall versichern?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ann,
Die Heilungskosten sind durch die Unfallversicherung via Arbeitgeber abgedeckt, nicht aber allfällige Verdienstausfälle, siehe hier: https://www.svv.ch/de/unfall-im-nebenjob-wie-ist-das-versichert
Ob sich in diesem Fall eine zusätzliche Unfallversicherung für den Nebenerwerb lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden, bzw. kann ich nicht beurteilen (für Vollzeitselbständige hingegen ist es wie im Artikel geschrieben sehr empfehlenswert).
Beste Grüsse,
Michael
Diogo C. meint
Hallo Michael,
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Habe natürlich auch noch eine Frage dazu:
2 Kollegen und ich werden demnächst einen Online Shop gründen und das werden wir nebenbei führen (wir sind alle Angestellt). Müssen wir da auch eine Firma gründen oder reicht es, wenn wir es
erstmals einfach so laufen lassen und für die Steuern unser Gewinn aufteilen und als Nebeneinkommen anmelden?
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Diogo
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Diogo,
Wie geschrieben, im Prinzip gründest Du mit der Aufnahme der Tätigkeit automatisch eine Firma. Natürlich ist das ganze etwas abstrakt und nicht wirklich greifbar. Aber ja, das wichtigste ist auf jeden Fall die Steuern (und entsprechend Buchhaltung).
Plus empfiehlt es sich mit mehreren Personen natürlich sehr, schriftlich eine Kollektivgesellschaft oder GmbH zu gründen (spätestens sobald es erste Gewinne gibt).
Beste Grüsse,
Michael
Beatrice Henes meint
Hallo Michael, eine Frage zur SVA/AHV: Muss ich zur Berechnung den “Gewinn” gemäss Milchbüechli, also den Betrag nach Abzug aller Ausgaben, eingeben, oder die Summe aller Einnahmen? Das ist mir nicht so ganz klar. Ansonsten auch von mir grosses Kompliment zu deiner Seite! LG Beatrice
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Beatrice,
Genau, das wäre der Gewinn (was der Lohn/Einkommen ist). Wobei das gibst Du ja einfach ungefähr an. Die genaue Abrechnung macht das SVA dann basierend auf der Steuererklärung.
Beste Grüsse,
Michael
inko meint
Hallo michael,
eine tolle Seite!
Ich werde demnächst als Eltern-Kind-Couch tätig sein und Kurse für Eltern sowie Referate für Kitas anbieten.
Leider finde ich nirgends klare Informationen zu den Unterschieden zwischen Freelancer und Einzelfirma. Wann ist das eine, wann das andere eher sinnvoll?
Angenommen ich würde zusätzlich noch Waren, wie zB Bücher verkaufen, muss ich dann noch etwas beachten?
Danke schon mal im Voraus.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo inko,
Diese Frage habe ich ausführlich in einem separaten Artikel beantwortet: https://milchbueechli.ch/freelancer-freischaffender-freiberufler-oder-einzelfirma/
Beste Grüsse,
Michael
Ueli Ammann meint
Hallo Michael
ich werde Pensioniert und will als Freelancer noch weiter arbeiten. Bis jetzt habe ich jedoch nur von einer Firme eine Möglichkeit zu arbeiten. Muss ich mich da auch bei der SVA anmelden? Das einkommen schätze ich auf ca 12000.-
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ueli,
Das würde ich am besten direkt beim SVA abklären.
Beste Grüsse,
Michael
Sibylle Burgener-Schmid meint
Hallo Michael
Erstmals vielen Dank für deine tollen und hilfreichen Informationen.
Ich mache momentan eine Ausbildung, möchte mich anschliessend vielleicht selbstständig machen als Ernährungsberaterin. War bisher immer angestellt, möchte mich nun ein wenig mit dem möglichen Selbstständig-werden befassen und mich informieren, was denn alles dazu nötig ist (Buchhaltung, Steuern u.s.w.) Ich bin am Testen deiner Milchbüchli-Software.
Parallel zu Ausbildung bewerbe ich ein Produkt. Hier verdiene ich etwas Kleines (viel weniger als CHF 100’000 Umsatz im Jahr).
Nun meine Frage: Das Geld für die Produkte erhalte ich in Euro. Wie würde ich dies in das Journal eintragen? In CHF? Zum aktuellen Umrechnungskurs? Die hochgeladene Abrechnung wäre ja dann in Euro.
Besten Dank für deine Antwort.
Sibylle
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Sibylle,
Ja genau, in CHF, ist hier ausführlicher erklärt: https://milchbueechli.ch/fremdwaehrungen-im-milchbueechli/
Beste Grüsse,
Michael
Jovana meint
Lieber Michael,
Vielen Dank für super informative Seite! Hat mir sehr weitergeholfen 😊
Ich möchte mit Amazon KDP starten, meine Frage ist: muss ich bereits jetzt eine Firma gründen (ohne zu wissen ob ich überhaupt was verkaufe) oder kann ich das im Nachhinein machen wenn ich sehe dass es läuft?
LG Jovana
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Jovana,
Genau, das kannst Du im Nachhinein machen. Wichtig ist einfach, dass Du wie im Artikel beschrieben Punkt #2: Anmeldung bei der Ausgleichskasse / SVA (AHV-Beiträge) im Auge behältst.
Beste Grüsse,
Michael
Dieter Spahrbier meint
Hallo! Vielen dank für die vielen Informationen. Das ist die beste Seite zu diesem Thema.
Ich arbeite zu 100% als Angestellter und würde gerne bei einem Startup einige Stunden pro Woche als Berater arbeiten (Von Arbeitgeber Seite OK). Wie lässt sich das rechtlich / vertraglich abbilden?
Das Startup bietet mir einen Contractor Vertrag an, wo ich nach Stunden bezahlt würde. Dann wäre ich als Selbstständiger / Einzelfirma unterwegs, aber würde nur einen Kunden bedienen und demnach schnell in der Scheinselbstständigkeit landen. Was ist die Alternative dazu? Da ich sonst Vollzeit arbeite, werde ich nicht noch andere Kunden akquirieren können. Und das Startup ist im Ausland ansässig und wird sicher keinen Teilzeitvertrag in der Schweiz mit mir abschließen wollen.
Vielen Dank!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Dieter,
Ich wüsste von keiner Alternative. Allenfalls die Einkünfte einfach bei der Steuererklärung angeben und bei allfälligen Rückfragen der Steuerverwaltung halt den Contractor Vertrag vorweisen oder fragen wie sonst vorgegangen werden soll.
Beste Grüsse,
Michael
Andreas meint
Guten Tag
Erstmal grosses Lob zu dieser Seite, es ist die erste, welche mir wirklich verständliche Antworten liefert!
Ich hätte jedoch noch eine Frage.
Wenn ich aktuell noch im Aufbau bin und mich unter den 2300CHF befinde. Darf ich ab sofort einen Firmennamen benutzen, z.B. im Impressum meiner Website, da ja kein formeller Gründungsakt besteht. Oder muss dieser erst im Handelsregister eingetragen werden um Ihn nutzen zu dürfen.
Ich würde ungerne meinen Privaten Namen samt privater Adresse auf der Website preisgeben.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Andreas
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Andreas,
Ja, Du kannst natürlich einen Firmennamen benutzen. Einfach 2 Hinweise dazu:
1. Der Firmenname einer Einzelfirma muss mindestens den Nachnamen beinhalten.
2. Der Firmenname ist erst mit dem Handelsregistereintrag geschützt.
Siehe hier: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/einzelfirma.html
Beste Grüsse,
Michael
Anne meint
Hallo, was sind die Voraussetzungen um mich ins Handelsregister eintragen zu lassen? Ich starte gerade nebenberuflich als Einzelfirma und habe noch keine 2’300CHF Gewinn erwirtschaftet. Kann ich mich trotzdem schon im Handelsregister eintragen lassen (um meine Glaubwürdig gegenüber Kunden und Lieferanten zu erhöhen)? Vielen Dank im Voraus.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Anne,
Mir wären keine speziellen Voraussetzungen bekannt. Ich vermute einmal, die Eintragungsgebühren sind Hürde genug (ca. 80.- für den Eintrag einer Einzelfirma, 20.- für die beglaubigte Unterschrift, sowie 45.- für einen beglaubigten Auszug – einfach als grobe Richtlinie). Also ja, Du müsstest Dich soweit ich sehe ohne Probleme eintragen lassen können.
Beste Grüsse,
Michael
Thomas Klein meint
Hallo Michael! Tolle Seite und fantastisch wie aktiv du auch hier in den Kommentaren bist! 🙂
Auch ich hätte eine Frage: Als seit 2 Monaten in der Schweiz selbstständiger Softwareentwickler arbeite ich 100% über eine Contracting-Agentur bei einem Schweizer Unternehmen. Ich habe einen Werkvertrag über 9 Monate der wahrscheinlich verlängert wird. Allerdings ist dies meine einzige Einkommensquelle.
Ich möchte idealerweise weiter Leistungen für dieses Unternehmen erbringen.
Mein Verständnis ist nun, dass ich verpflichtet bin mir noch andere Kunden zu suchen um nicht als Scheinselbstständiger zu gelten, richtig?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Thomas,
Danke für das Feedback 🙂
Schwierig zu sagen, ob das nicht als Anstellung gilt. Das kann Dir schlussendlich wirklich nur die Ausgleichskasse sagen, ob es die Selbständigkeit anerkennt.
Beste Grüsse,
Michael
Ana meint
Der wohl wertvollste Beitrag, den ich je zu meiner selbstständigen Tätigkeit gelesen habe! Bravo, weiter so 🙂
Ganz liaba Gruass
Ana
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ana,
Vielen Dank für das Feedback, das freut mich natürlich zu hören! 🙂
Beste Grüsse,
Michael
Claudia meint
Hallo Michael
ich befinde mich gerade im Aufbau meiner Geschäftsidee und deine Website ist wirklich Gold wert! Vielen Dank für dein Engagement und deine Mühe.
Natürlich habe ich auch eine Frage, vielleicht kannst du mir helfen. Im Moment habe ich kein Angestelltenverhältnis, betreue meine Kinder. Meine Selbstständigkeit würde erst langsam anlaufen, am Anfang komme ich sicher nicht über 2300 CHF im Jahr. Aber gelte ich nicht ohne einen anderen Job automatisch als selbstständig im Haupterwerb? Ich würde eigentlich erst anmelden wollen, wenn ich sicher bin, dass es auch läuft.
Vielen Dank!
Claudia
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Claudia,
Das freut mich natürlich zu hören 🙂
Ja, Du kannst Dir mit der Anmeldung grundsätzlich Zeit lassen. Wichtig ist einfach, dass man nicht ein ganzes Jahr keine AHV-Beiträge bezahlt (dann gibt es eben eine Kürzung der Rente). Als Hinweis: Wenn der Ehepartner bereits mindestens den doppelten AHV-Mindestbeitrag bezahlt, muss man keine eigenen Beiträge bezahlen.
Das aber nur als allgemeine Hinweise, im Zweifelsfall natürlich immer direkt mit der Ausgleichskasse/SVA klären.
Beste Grüsse,
Michael
Peter Herzog meint
Sali Michael
Toller Artikel der mich definitiv weitergebracht hat ABER einer meiner Hauptfragen nicht beantwortet.
Sorry eventuell bin ich auch zu doof aber ich fange erst an mich damit zu beschäftigen:
FRAGE: Kann ich z.B. kleine Aufträge z.B. Website Mandate nicht einfacher als Privater für Kollegen anbieten und diesen dafür eine Rechnung stellen ohne, dass ich gleich eine Firma werde? Ich verstehe nicht ab wann dieser Schritt nötig ist resp. ob dieser immer dann nötig wird, sobald ich irgendwelche Entgeltlichen Tätigkeiten anbiete?
Kannst du dazu Informationen liefern? Das würde mich helfen.
Ich weiss nicht ob sich der ganze Aufwand lohnt, wenn ich am Ende 2,3 Webseiten für ein paar Hundert Franken Einnahmen manage.
Danke dir
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Peter,
Gute Frage: Grundsätzlich ist die Frage, ob Du Gewinn erzielen willst (Stichwort “Gewinnerzielungsabsicht”) und Du “sichtbar am Markt auftrittst” (also z.B. eine Website mit Deinem Angebot hast). Schlussendlich entscheidet das natürlich die Steuerverwaltung, aber mit diesen 2 Faktoren kannst Du selber relativ gut einschätzen, ob es wirklich nur ein Hobby oder eben ein selbständiger Nebenerwerb ist 🙂
Hier auch ein gutes Beispiel: https://www.luzernerzeitung.ch/leben/ratgeber/ist-es-selbststandiger-nebenerwerb-oder-nur-ein-hobby-ld.1154789
Beste Grüsse,
Michael
Oliver meint
Hey Michael
Danke für das Aufbereiten der Webpage und integrieren der vielen wertvollen Infos.
Eine Frage auf der du möglicherweise die Antwort kennst.
Ich melde mich in der Schweiz ab und reise um die Welt.
Dabei arbeite ich weiterhin für meinen alten Arbeitsgeber der zwei Unternehmen leitet.
Für diese beiden Unternehmen kann ich projektbezogenen Arbeiten auf meinen Namen ausüben und bin nicht mehr angestellt.
Nun:
Die Unternehmung kann für mich keine Sozial-Beiträge einzahlen da ich abgemeldet bin.
Obligatorisch Krankenkassenversichert bin ich nicht mehr in der Schweiz – da abgemeldet.
Ich selber kann die AHV problemlos ja bis zu 5 Jahren einbezahlen oder nachzahlen.
Einkommensteuer, falls anfallen würden, kann ich auch bezahlen da ich steuertechnisch noch gemeldet bin.
Besteht trotzdem die Gefahr der Scheinselbsttändigkeit?
Freundliche Grüsse
Oliver
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Oliver,
Bei diesem Spezialfall kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Grundsätzlich Ja, eine Scheinselbständigkeit kann es auch so geben, aber das wird Dir nur die Ausgleichskasse/SVA definitiv sagen können.
Beste Grüsse,
Michael
Hagos Keleta meint
Hallo Michael
Ich habe ein YouTube Kanal, da lade Filmen, Music und Comic. ( Ich produziere die Videos nicht selber sondern ich kaufe. Muss ich beim Steueramt und AHV anmelden?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Hagos,
Wenn Du mehr als 2300.- Gewinn pro Jahr machst, musst Du Dich ja bei der Ausgleichskasse bezüglich AHV anmelden. Und ab dann macht es wohl auch Sinn, dieses Gewinn in der Steuererklärung anzugeben. Aber das kann nur die Steuerverwaltung selbst definitiv sagen.
Beste Grüsse,
Michael
Vladi meint
Hallo Michael. Ich werde auch eine Einzelfirma gründen. Es geht um Vermittlung von medizinische Kräfte aus Ausland. Weil ich arbeite als Nachtwache, ich habe viele Tage frei und kann ich auch neben für Firma arbeiten. Oben steht das geschrieben: “Einkommen/Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit zwischen 2300.- und 9300.- ist reduziert beitragspflichtig, wenn Sie gleichzeitig einen AHV-pflichtigen Bruttolohn (also Lohn als Angestellter) von mindestens CHF 4702.- erhalten.”
So, ich habe als angestellte mehr als 4702 Brutto – aber was wenn ich mein Einkommen von selbstänsigen Tätigkeit ist mehr als 9300? Werde mein AHV Beitrag reduziert, oder/ wie viel werde ich dann pro Monat/Jahr zahlen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Vladi,
Wenn Du über diesen 9300.- bist, dann bezahlst Du ganz normal die vollen 8,1% vom Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (bei Angestellten sind es 8,7%, wobei es je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt wird – siehe z.B. hier).
Die genauen Beträge wird dann die Ausgleichskasse/SVA berechnen.
Beste Grüsse,
Michael
Nicolas meint
Guten Tag
Kurze Frage, muss bei einer Einzelfirma zwingend der Nachname im Firmenname integriert sein? Falls ja, dürfte man zb das Geschäft / website etc “beispielname123” nennen aber die Firma einen anderen Namen mit dem Nachnamen integriert? Liebe Grüsse Nicolas
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nicolas,
Ja, der Nachname muss enthalten sein. Und genau, die Website kannst Du grundsätzlich beliebig nennen (also z.B. die Einzelfirma heisst “Fotografie Meier”, aber die Website heisst dann “Schnappschuss.ch”). Natürlich muss dann auf der Rechnung schon auch der Name der Einzelfirma drauf sein.
Beste Grüsse,
Michael
Miye meint
Lieber Michael
Ich möchte Nebenberuflich eine Boutique eröffnen. Da ich aber schon zu 90% arbeite, werde ich nicht genügend Zeit für mein Einzelunternehmen haben. Ich habe vor die Boutique zu eröffnen und jemanden (eine Freundin oder Verwandte zum Beispiel) anzustellen. Wie muss ich da genau vorgehen? Und muss ich dann die doppelte-Buchhaltung führen?
Vielen Dank für deine Antwort und wünsche dir einen schönen Tag!
Freundliche Grüsse
Miye
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Miye,
Das kann ich von aussen leider nicht wirklich beurteilen oder eine Empfehlung geben. Einfach als allgemeiner Hinweis: Tendenziell hört sich das eher nach etwas Grösserem an, also wo wahrscheinlich eher die Gründung einer GmbH und entsprechend eine doppelte Buchhaltung nötig wird (weil eine Boutique entsprechend Investitionen braucht und eben eine Lohnbuchhhaltung etc.).
Beste Grüsse,
Michael
Miye meint
Lieber Michael
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung.
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich jemanden anstellen möchte, kann/sollte ich das nicht als Einzelunternehmer tun und lieber eine GmbH gründen? Ich habe etwas Minimales im Sinn, keine große Boutique.
Liebe Grüsse
Miye
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Miye,
Nein, ein Muss ist das nicht. Grundsätzlich kannst Du natürlich auch als Einzelfirma jemanden anstellen. Es wird einfach generell alles etwas komplizierter.
Ich kann aber “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder die Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater oder natürlich Du selber. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Beste Grüsse,
Michael
Stephanie Waller meint
Hallo Michael!
Dass die Seite top ist, wurde mehrfach erwähnt, aber gerne wiederhole ich dies hiermit!
Meine Frage lautet: Kann ich meine Einzelfirma rückwirkend anmelden?
Ich möchte gerne Ausgaben, die vor ca. 4 Monaten getätigt wurden, mit einbeziehen. Würde sich das auf diesem Weg ermöglichen lassen?
Herzliche Grüsse
Stephanie
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Stephanie,
Die Einzelfirma wird ja wie im Artikel beschrieben automatisch bei Tätigkeitsaufnahme gegründet. Sprich, Du kannst die Ausgaben einfach entsprechend angeben, und es gehört dann ja automatisch zu diesem Geschäftsjahr.
Falls Du den Handelsregistereintrag meinst: Nein, der kann nicht rückwirkend gemacht werden.
Hier noch etwas anders erklärt: https://milchbueechli.ch/ausgaben-vor-der-gruendung/
Beste Grüsse,
Michael
Noah meint
Wie sieht es aus mit den Abzügen für Anschaffungen für die Einzelfirma, welche vor ersten Kundenbeziehungen getätigt werden? Also konkret Kamera-equippment für ein Video- und Tonstudio. Können diese Auslagen auch noch von den Steuern abgezogen werden wenn sie über ein Jahr zurückliegen?
Lieber Gruss
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Noah,
Nicht ganz eindeutig zu sagen, das habe ich in diesem Artikel bzw. Kommentar versucht zu beantworten: https://milchbueechli.ch/ausgaben-vor-der-gruendung/#comment-11638
Beste Grüsse,
Michael
Fanaj meint
Guten Tag,
Ich hätte da noch paar allgemeine Fragen:
-muss ich meinen Gewinn bei der Steuererklärung angeben?
-ich habe einen Onlineshop diesen Monat gestartet und bemerkt, dass ich mehr als 2’300 verdient habe, weiss aber nicht wie es diesen Monat ausschaut, soll ich es trotzdem jetzt schon bei der AHV melden?
Vielen Dank für die Rückantwort. Deine Seite war knapp und hilfreich formuliert.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Fanaj,
Ja, das ist hier genauer beschrieben wie das funktioniert: https://milchbueechli.ch/steuererklaerung-einzelfirma/
Die 2300.- Grenze ist pro Jahr. Sprich ja, da musst Du Dich grundsätzlich bei der Ausgleichskasse/AHV melden.
Beste Grüsse,
Michael
Irene Schranz-Egli meint
Hallo Michael,
Ich bin auf dem Weg freiberuflich als Pflegefachfrau im ambulanten Bereich zu arbeiten. Zusammen mit einer Kollegin werde ich den Firmennamen teilen & meinen Familiennamen (Einzelfirma) meine Kollegin natürlich mit ihrem Familiennamen.
Meine Frage ist nun, wenn ich mich im Handelsregister eintrage, wie du ja empfiehlst, kann meine Kollegin den Firmennamen auch noch mal angeben einfach mit ihrem Familiennamen?
Dann habe ich noch eine zweite Frage: Ich werde Fr. 5000.- Eigenkapital zum starten einlegen. Wie verbuche ich jetzt das?
Besten Dank für deine Bemühungen
Liebe Grüsse Irene
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Irene,
Kommt etwas darauf an. Entweder gründet ihr jeweils eine eigene separate Einzelfirma (mit eigenem Namen und eigenem Handelsregistereintrag), oder aber ihr gründet gemeinsam eine Kollektivgesellschaft. Einfach als Hinweis, da kann ich von Aussen jetzt keine Empfehlung geben, was für euch besser ist.
Bezüglich Eigenkapital: Das würdest Du gar nicht buchen, das ist hier genau erklärt: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
Beste Grüsse,
Michael
Nicolo meint
Hallo Michael,
vielen Dank für die informationsreiche Webseite.
Ich habe noch 2 Fragen dazu:
1. ich werde in November im Nebenerwerb meine Einzelfirma starten. Für das Jahr 2021 wird mein Einkommen kleiner als 2300 CHF. Kann ich daher noch bis 2022 warten, um mich bei der AHV anzumelden?
2. ich werde im Bereich Nachhaltigkeit Beratungen anbieten und meine Kunden sitzen nicht nur in der Schweiz. Bei der AHV-Anmeldung darf ich Beziehungen mit ausländischen Kunden nachweisen?
Vielen Dank im Voraus.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nicolo,
Kurz und knapp zu beiden Fragen: Ja 🙂
Beste Grüsse,
Michael
Tas meint
Hallo Michael
Zuerst einmal Kompliment zu deiner Website sehr hilfreich. Ich habe zwei folgende Fragen:
1. Du erwähnts die Scheinselbständigkeit bei einer Erwerbstätigkeit nur für einen Kunden. Jedoch könnte ein Nebenerwerb z.B. als Uber-Fahrer gelten, welcher ausschliesslich an Wochenden nur für Uber arbeitet und unter der Woche als angestellter bei einer anderen Firma sprich unselbständig erwerbstätig ist. Somit kann auch eine Selbständigkeit/Freelancer durchaus nur für einen Kunden bestehen oder?
2. Beispiel 100% angestellt bei einer Firma. Nebenbei selbständig/Freelancer als Agent und erzielt pro Jahr mehr als CHF 2’300. Muss diese Person sich trotzdem bei der Ausgleichskasse anmelden und Sozialabgaben abliefern, obwohl er das bei seiner angestellten Verhältnis bereits tut?
Vielen Dank im Voraus für Deine Hilfe!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Tas,
1. Sehr gute Frage, aber Uber Fahrer werden scheinbar nicht mehr als Selbständige anerkannt, sondern sind eben nur Scheinselbständige. Siehe z.B. hier: https://juristenfutter.ch/2021/03/11/sind-uber-fahrer-scheinselbstaendige/
2. Ja, auch im Nebenerwerb musst Du Dich grundsätzlich anmelden.
Beste Grüsse,
Michael
Maikel meint
Hallo Milchbüebli!
Du kennst Dich echt aus!
Ich streame (twitch) seit Feb und haben auch schon Donation und Subs( bits internet geld) verdient. (Unter 2300)
Dies muss ich ja als einnahmen einfach angeben.
Wie ist das wenn ich einen Merch eröffne und unter 2300.- verdiene?
Und wie ist es wenn ich über 2300.- verdiene?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Maikel,
Also wenn Du mit Merch/Merchant meinst, dass Du eigene Produkte im Internet verkaufen willst: Im Prinzip ist das einfach eine ganz normale Selbständigkeit, wie im Artikel beschrieben. Unter 2300.-/Jahr musst Du praktisch nichts machen. Ev. kannst Du das sogar als Hobby ansehen und musst es nicht einmal als Einkommen in der Steuererklärung angeben (also wenn es keine “auf Gewinn ausgerichtete” Erwerbstätigkeit ist). Ich kann Dir hier aber natürlich keinen Freibrief geben, im Zweifelsfall einfach einmal direkt bei der Steuerverwaltung nachfragen.
Ab 2300.-/Jahr wie im Artikel erklärt vorgehen und einmal beim SVA melden 🙂
Beste Grüsse,
Michael
nadine meint
Liebes Milchbüechli
Sehr informative Seite, danke!
Ich bin seit einiger Zeit auf der Suche nach Informationen dazu.
Ich möchte mich gerne langsam in die Beauty Branche begeben, arbeite aber Hauptberuflich zu 100% wo anders. Ich würde dann nur ca. 1/2 Tag pro Woche selbständig (im Geschäft einer Freundin, welche mir ein Zimmer zur Verfügung stellt) arbeiten.
Damit ich langsam aber schlussendlich auf 50/50 wechseln kann.
Ich möchte aber nicht das etwas falsch läuft, sprich unter Schwarzarbeit o.ä. fällt.
Verstehe ich das richtig, dass ich:
– mich erst bei der Ausgleichskasse also AHV anmelden muss, wenn ich ein einkommen von 2’300.- übersteige? sprich ich jetzt einfach loslegen kann?
– Ist sonst nirgends eine Anmeldung erforderlich?
– Muss ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers dazu haben?
– Wie führe ich die nötige Buchhaltung ? Reichen Quittungsblock und Kassabuch?
Was muss ich alles ein und austragen?
– Sollte ich idealerweise ein neues Bankkonto eröffnen?
– Kann ich mir pro Monat einen freien Betrag als Lohn auszahlen? (Abzüglich der nötigen Ausgaben, Materialkosten etc)
Vielen Dank im Voraus & Liebe Grüsse
Nadine
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nadine,
Da es ja einige Fragen sind, hier meine “kurzen” Antworten:
– mich erst bei der Ausgleichskasse also AHV anmelden muss, wenn ich ein einkommen von 2’300.- übersteige? sprich ich jetzt einfach loslegen kann?
–> Ja.
– Ist sonst nirgends eine Anmeldung erforderlich?
–> Nein, eben erst ab 100’000.- Umsatz wieder wie oben erklärt.
– Muss ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers dazu haben?
–> Da bin ich jetzt nicht 100%ig sicher, wie das rechtlich aussieht. Grundsätzlich solange es die Arbeit nicht beeinflusst, sollte es kein Problem sein und musst Du nichts sagen.
– Wie führe ich die nötige Buchhaltung ? Reichen Quittungsblock und Kassabuch?
–> Buchhaltung z.B. mit dem Milchbüechli 😉 Kassenbuch bei regem Barverkehr: https://milchbueechli.ch/kassenbuch-fuehren/
– Was muss ich alles ein und austragen?
–> Alles was geschäftlich ist: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
– Sollte ich idealerweise ein neues Bankkonto eröffnen?
–> Habe ich hier beantwortet: https://milchbueechli.ch/steuererklaerung-einzelfirma/#comment-563
– Kann ich mir pro Monat einen freien Betrag als Lohn auszahlen? (Abzüglich der nötigen Ausgaben, Materialkosten etc)
–> Nein, hier ist das Thema Lohn erklärt: https://milchbueechli.ch/lohn-einzelfirma-inhaber/
Beste Grüsse,
Michael
Patrizia meint
Hallo
Ich habe eine kurze Frage. Ich möchte bald ein online Shop eröffnen um meine Artdecorationen zu verkaufen. Ich würde am Anfang wahrscheinlich nicht 2300 chf pro Jahr verdienen. Ich schaffe sonst 42 Stunden pro Woche (100%) in andere Firma. Muss ich mich da irgendwo sowieso anmelden? Oder kann ich es einfach online verkaufen bis ich die 2300 chf übergeschritten habe?
Vielen Dank
Herzliche Grüsse,
Patrizia
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Patrizia,
Genau, Du beginnst einfach mit dem Verkauf, und sobald Du die 2300.- überschreitest, meldest Du Dich dann bei der Ausgleichskasse.
Beste Grüsse,
Michael
Mad meint
Hallo Milchbüechli,
Euer Angebot sieht wahnsinnig spannend aus für mich. Wie ist denn das, wenn ich in die Schweiz gezogen bin und hier noch keine Steuernummer habe (Bewilligung B, zahle über meinen Haupterwerb Quellensteuer), darf ich dann trotzdem schon eine Nebentätigkeit aufnehmen? Alle anderen Voraussetzungen wären geschaffen (Brutto, Bewilligung des Arbeitgebers usw.). Und eine zweite, kurze Frage: Wie würde man Donations über Twitch verbuchen? Einfach als PayPal-Einnahmen?
Vielen Dank im Voraus
Mad
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Mad,
Wie man als Nicht-Schweizer eine Firma in der Schweiz gründet, kann ich leider nicht sagen. Da würde ich einmal hier starten: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auslaendische-staatsangehoerige.html
Ja genau, das würde ich einfach als Einnahme erfassen.
Beste Grüsse,
Michael
David Reusser meint
Guten Abend.
Super Website!
Kurze Frage: Ich bin Angestellt bei einer Firma. Muss ich mein Lohn auch als Gewinn einrechnen vom Jahresumsatz meiner Einzelfirma? Oder hat mein Angestellenverhältnis nichts mit dem Jahresumsatz der Firma zu tun?
freundliche Grüsse David
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo David,
Nein, der Lohn bzw. das Angestelltenverhältnis hat nichts mit der Einzelfirma zu tun. Der Gewinn der Einzelfirma wird dann in der privaten Steuererklärung als “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” angegeben. Zusätzlich zum “Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit”, also dem Lohn.
Beste Grüsse,
Michael
Celine meint
Guten Tag
Ich würde gerne einen Online shop eröffnen, auf dem ich meine Illustrationen verkaufe.
Mein Problem ist nun, wenn ich eine Einzelfirma eröffne, muss ich -soweit ich weiss- meinen Familiennamen im Firmennamen haben, was ich aber nicht möchte.
Eine GmbH und AG kommen für mich momentan jedoch auch nicht in frage.
Eigentlich möchte ich meinen Markennamen als meinen Firmennamen nehmen bspw.: rosycitys OHNE FAMILIENNAMEN
Meinen Markennamen würde ich dann auch beim Markenregister eintragen lassen.
Ich würde von zuhause aus arbeiten und keine Angestellten haben. Meine Ware würde ich nur Online verkaufen und per Post den Kunden zustellen.
Jedoch verstehe ich nicht, in welche Kategorie ich dann gehöre.. bin ich eine Einzelfirma? oder einfach irgendetwas?? Wenn ich die 100000 überschreite muss ich mich ja im Handelsregister eintragen lassen.. oder? ich verstehe es nicht und finde auch keine Antworten dazu.
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Celine
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Celine,
Die Lösung ist eigentlich relativ einfach: Ja, die Einzelfirma muss Deinen Familiennamen enthalten.
Aber der Markenname und z.B. der Name der Website, kannst Du grundsätzlich völlig frei wählen. Ja, den Namen der Einzelfirma musst Du natürlich z.B. auf der Rechnung oder im Impressum angeben, aber grundsätzlich darfst Du ansonsten nach Aussen auftreten, wie Du möchtest.
Beste Grüsse,
Michael
Ignaz meint
Hallo Michael,
Vielen Dank für die informative Seite und die verständlich geschriebenen Infos.
Ich habe zu Punkt 5 Unfallversicherung eine Frage.
Wenn ich 80% bei einer Firma festangestellt bin und 20% selbstständig im Nebenerwerb arbeite, braucht es dann trotzdem noch eine zusätzliche Unfallversicherung?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Ignaz
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ignaz,
Soweit ich sehe braucht es das in diesem Fall grundsätzlich nicht:
“Sie sind in der Schweiz angestellt? Dann sind Sie obligatorisch über das UVG – das Bundesgesetz über die Unfallversicherung – durch Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Genauer gesagt: gegen Berufsunfälle (BU). Gegen Nichtberufsunfälle (NBU) sind Sie zusätzlich versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber tätig sind.”
Siehe hier: https://www.allianz.ch/de/privatkunden/ratgeber/vorsorge/uvg-erklaert.html
Das aber nur als Hinweis, das soll natürlich keine Versicherungs-/Vorsorge-Beratung ersetzen.
Beste Grüsse,
Michael
Matthias meint
Guten Tag,
herzlichen Dank für diese Webseite, ich kenne keine andere Webseite in der Schweiz so deutlich und hilfreich (für Unternehmer / Einzelfirma).
Kurze Frage: Ab CHF 2 300 Einkommen (nach Abzüge) pro Jahr oder ab CHF 2 300 Umsatz (ohne Abzüge ) muss man sich bei Ausgleichkasse obligatorisch auch anmelden?
Vielen Dank, mit freundlichen Grüssen, Matthias
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Matthias,
Vielen Dank für das Feedback!
Gute Frage, das war im Artikel nicht ganz genau bzw. nicht ganz korrekt (die Unterscheidung zwischen Haupt- & Nebenerwerb fehlte) erklärt. Ich habe es aktualisiert und ergänzt. Falls etwas immer noch nicht ganz klar ist, einfach nochmals melden.
Beste Grüsse,
Michael