Die Ausgleichskasse/SVA berechnet die definitiven AHV-Beiträge basierend auf dem steuerpflichtigen Einkommen, weshalb man entweder nachträglich eine Rechnung oder eben allenfalls eine Rückzahlung erhält.
Jetzt für den Fall einer Rückzahlung vom SVA:
Auf den ersten Blick kommt Geld rein, also erfasst man es einfach als Einnahme (und so habe ich es früher auch gemacht und empfohlen).
Aber von vereinzelten Rückmeldungen von Treuhändern von Milchbüechli Nutzern ist es „korrekter“, es als eine Minus-Ausgabe zu erfassen.
Jetzt im Prinzip ob es +100 als Einnahme oder -100 als Ausgabe erfasst wird, das Ergebnis (Gewinn) für die Steuererklärung bleibt gleich.
Ich sehe das Argument aber absolut, dass eine Minus Ausgabe korrekter ist, weshalb ich selber mittlerweile ebenfalls diese Variante nutze und empfehle.
Im Milchbüechli kann problemlos einfach „-100“ als Betrag eingegeben werden:

Schreibe einen Kommentar