Wer muss ein Kassenbuch (= Kassabuch) führen in der Schweiz?
Zuerst einmal eine wichtige Unterscheidung:
Das Kassenbuch ist keine Milchbüechli- bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, sondern nur ein Teil dieser Buchhaltung, und zwar speziell für den Bargeldverkehr.
Ob Sie ein Kassenbuch führen müssen oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob Sie eine einfache Buchhaltung führen dürfen (also weniger als 500’000.- Umsatz pro Jahr machen) oder Sie eine doppelte Buchhaltung führen müssen (also mehr als 500’000.- Umsatz pro Jahr machen bzw. eine GmbH oder AG haben).
Ein Kassenbuch müssen Sie führen, wenn Sie ein “Kleinstunternehmen mit regen Barverkehr” sind:
“Die Führung eines Kassabuchs als Bestandteil der Einnahmen und Ausgabenrechnung ist für Kleinstunternehmen mit regen Barverkehr (z.B. für Betriebe im Gastgewerbe, Take away-Betriebe, Marktfahrer, Direktvermarkter, Coiffeursalon, Kiosk, Dorfladen und dgl.) unabdingbar.
Das Kassabuch ist der Dreh- und Angelpunkt aller Aufzeichnungen. Im Kassabuch sind die Einnahmen und Ausgaben fortlaufend, lückenlos und zeitnah aufzuzeichnen und durch Kassastürze regelmässig zu kontrollieren.”
Quelle: MWST-Info 16
Das heisst:
Wer keinen regen Barverkehr hat und somit nicht unter diese Regelung fällt, muss kein Kassenbuch führen. Auch wenn man ab und zu Barausgaben hat (z.B. wenn man Büromaterial einkauft).
Im Zweifelsfall können Sie direkt bei der Steuerverwaltung nachfragen, ob Sie ein Kassenbuch führen müssen.
Diese Barausgabe kann man z.B. ganz einfach als Ausgabe im Milchbüechli erfassen (natürlich muss man dafür die Quittung als Beleg aufbewahren).
Wer aber ein Kassenbuch führen muss, sollte hier weiterlesen:
Anforderungen an die ordnungsgemässe Kassenbuch-Führung
Die Anforderungen an ein Kassenbuch sind leider sehr strikt.
Das liegt in der Natur der Sache und macht soweit auch Sinn, weil es im Gegensatz zum Bankkonto für das Bargeld schlicht keinen “fälschungssicheren” Beleg in Form eines Bankkontoauszuges gibt.
Die Anforderungen sind z.B.:
- Es darf im Kassenbuch z.B. nicht möglich sein, Buchungen nachträglich zu verändern oder löschen (bei einer Software muss das technisch verhindert werden, während bei einem Papier-Kassenbuch nicht mit Bleistift gearbeitet werden darf).
- Es muss regelmässig ein Kassensturz gemacht werden, um den Saldo der Kasse zu überprüfen.
Wichtig: Auch für das Kassenbuch gilt natürlich der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg (in diesem Fall Beleg = Quittung bzw. Kassenbon).
Was im Supermarkt die elektronische Kasse macht, kann aber auch ganz einfach von Hand mit einem Quittungsblock gemacht werden (kannst Du z.B. hier kaufen).
Tipp: Ein Quittungsblock ist natürlich auch ideal für Selbständige, welche zwar kein Kassenbuch führen müssen, aber dennoch gelegentlich Bareinnahmen haben.
Sie haben also grundsätzlich 3 verschiedene Möglichkeiten ein Kassenbuch zu führen (wie erwähnt, wer kein Kassenbuch führen muss, kann seine gelegentlichen Bareinnahmen natürlich direkt im Milchbüechli erfassen):
- Sie nutzen eine “richtige” Kasse: Da gibt es relativ simple “klassische” Registrierkassen, oder aber auch modernere elektronische Kassen (auch Point of Sale / POS-Kassensystem genannt). Da gibt es einige verschiedene Anbieter, wobei ich hier aktuell keine konkrete Empfehlung habe.
- Sie nutzen eine Buchhaltungssoftware, die ein spezielles Online-Kassenbuch-Modul anbietet (also wo Sie die einzelnen Transaktionen zwar auch manuell eintragen müssen, diese damit dann aber immerhin im Buchhaltungssystem erfasst sind).
- Sie führen das Kassenbuch von Hand auf Papier (ein Kassenbuch in Papierform finden Sie z.B. hier), und erfassen das Ergebnis dann z.B. einmal pro Monat in Ihrer Buchhaltung.
Noch ein Hinweis: Wird die Rechnung wie z.B. im Supermarkt oder im Restaurant von einer Kasse ausgestellt, muss der Name und Adresse des Kunden erst ab CHF 400.- auf dem Kassenzettel vermerkt werden.
Mehr Informationen zur Kassenbuchführung und deren Anforderungen finden Sie z.B. hier.
Das Kassenbuch in Excel zu führen ist nicht erlaubt!
Auch wenn auf einigen sicherlich gutgemeinten Webseiten Excel Vorlagen für das Kassenbuch zum herunterladen angeboten werden, fehlt praktisch immer ein wichtiger Hinweis:
Das Kassenbuch darf nicht per Excel geführt werden, weil die Buchungen nachträglich spurlos geändert werden können.
Es sei denn natürlich, Sie drucken die Excel-Vorlage einfach aus und führen es schriftlich (wie gesagt, nicht mit Bleistift) oder Sie führen das Kassenbuch nur für inoffizielle Zwecke (z.B. für Ihre Haushaltskasse).
Die Konsequenzen eines nicht ordnungsgemäss geführten Kassenbuchs
Diese sind so einfach wie gravierend:
Wenn die Steuerbehörde Ihr Kassenbuch als nicht ordnungsgemäss einschätzt, dann wird die ganze Buchhaltung als nicht ordnungsgemäss eingeschätzt. Und damit wird schlussendlich Ihr steuerbarer Gewinn von der Steuerbehörde einfach geschätzt.
Und das führt mit Garantie zu einem deutlich höher eingeschätzten Gewinn und somit deutlich teureren Steuerrechnung.
Konkretes Beispiel: Anstatt einem Verlust von CHF 31’509.- wurde ein Einzelunternehmen mit einem Gewinn von CHF 150’000.- eingeschätzt!
Das Kassenbuch im Milchbüechli führen
Das Milchbüechli selbst ist genau wie Excel nicht als Kassenbuch gedacht, weil es diese speziellen Anforderungen nicht erfüllt (weil Buchungen verändert und gelöscht werden können).
Auf jeden Fall könnten Sie das Ergebnis Ihres richtigen Kassenbuchs (z.B. auf Papier) dann einfach z.B. einmal pro Woche oder Monat (also z.B. nach dem Kassensturz) im Milchbüechli als Einnahme erfassen (ausser natürlich, Sie erfassen sowieso jede einzelne Bareinnahme als einzelne Buchung im Milchbüechli).
Simples Beispiel:
Sie haben am 31.1. 100.- in der Kasse. Am 28.2. dann 300.-. Also haben Sie im Februar 200.- in Bar eingenommen, was Sie im Milchbüechli am 28.2. als Einnahme erfassen können (z.B. mit dem Buchungstext “Einnahmen Kasse Februar”).
Heidi meint
Hallo Michael
Ich habe noch folgende Frage zum Kassabuch:
– Der Anfangbestand wird ja Monat für Monat grösser, weil ich das Kassabauch im Plus abschliessen muss.
– Wenn ich ein Teil dieses Geldes (vom Anfangbestand) investiere oder auf mein Bankkonto einzahle, muss ich es nicht mehr im Kassabuch verbuchen, oder? Denn es wurde ja schon mit jedem Kassabuchabschluss als Gewinn im „Milchbüechli“ verbucht?
– Oder kapiere ich da wieder etwas nicht?
Kannst Du mir helfen?
Danke!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Heidi,
Genau, wenn Du Geld aus der Kasse nimmst und z.B. auf Dein Bankkonto einzahlst, musst Du es nicht im Milchbüechli erfassen. Im Prinzip ist das wie ein Kontoübertrag oder eine Privateinlage/-entnahme, wie hier etwas ausführlicher erklärt: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
Im Kassenbuch selbst musst Du es natürlich schon notieren, sonst stimmt dort der Saldo nicht mehr.
Beste Grüsse,
Michael
Nina Klauser meint
Hallo Michael
Das “neue” Bar bezahlen, läuft ja heute häufig über TWINT – kann ich TWINT-Buchungen einfach mit dem Kontoauszug als Einnahme verbuchen? Habe ich das richtig verstanden, dass dies als Beleg reicht und ich keine zusätzliche Quittung/Rechnung ausstellen muss?
Wenn ich vereinzelt Bareinnahmen habe, kann ich die nur mit Quittungsblock bestätigen oder braucht es parallel noch ein Kassabuch – das habe ich noch nicht verstanden.
Vielen Dank und beste Grüsse,
Nina
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nina,
Doch, Du brauchst zusätzlich zum Kontoauszug noch einen Beleg (also Rechnung/Quittung), siehe hier: https://milchbueechli.ch/beleg-rechnung-quittung/
Ein Kassabuch brauchst Du nur bei “regem Barverkehr”, wie im Artikel beschrieben. Ich kann natürlich nicht für die Steuerverwaltung sprechen, aber wenn Du sagst Du hast nur vereinzelt Bareinnahmen, brauchst Du eben wahrscheinlich kein Kassenbuch. Also Quittungsblock reicht in diesem Fall.
Beste Grüsse,
Michael
Tessi meint
Wow was für eine tolle Seite!
Nun hab ich auch noch eine, zwei fragen.
Je nach Nebenberuflicher Tätigkeit wird ja erst einmal investiert, obwohl mann selbst dann ende Jahr mit keinem Gewinn oder Verlust dasteht.
Das Equipment was gebraucht wird war vielleicht sehr teuer und mann hatte geringe Einnahmen oder es war gerade so gleichstand.
Wie ist den das dann anzugeben oder muss es erst bei Gewinn an der Steuer angeben?
Und muss dann das Milchbüchli schon vorher geführt werden? Oder wie soll das aussehen.
Und wie ist das mit Benzin und Stromkosten? sind die auch im Milchbüchlein zu führen?
Weil bei jedem Mail verkehr/Buchhaltung und weiters habe ich ja automatisch Stromkosten usw.? Oder auch die Handyrechnung?
Das währen ja dann bei den Abzügen zu erfassen, aber diesen mache ich ja von Zuhause aus? Oder auch das Handy brauche ich ja auch privat… da gibts sicher noch mehr bespiele die Halb beruflich (Nebenerwerb) und Halb privat gebraucht werden.
Währe super interessant zu wissen.
Ich danke schon mal im Voraus!
Alles liebe Tessi
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Tessi,
Grundsätzlich musst Du dann die Buchhaltung führen, wenn Du die Tätigkeit aufgenommen hast. Und Du kannst auch einen Verlust angeben in der Steuererklärung.
Zu den ganzen Ausgaben habe ich hier einen ausführlichen Artikel, der die meisten Fragen beantworten sollte: https://milchbueechli.ch/steueroptimierung-selbstaendige-einzelfirma/
Liebe Grüsse,
Michael
Heidi Seifert meint
Hallo Michael
Ich habe folgende Fragen zum Thema Kassabuch:
Ich habe ein kleines Einzelunternehmen und verkaufe hauptsächlich an Märkten. Dort habe ich sowohl Bar- wie auch elektronische Einnahmen.
Weil ich eben regelmässige Bareinnahmen und auch Ausgaben (z.B. Standgebühren an den Märkten, Wareneinkäufe, etc.) führe ich ein Kassabuch.
Jetzt zu meinen Fragen:
– Da ich einen sehr kleinen Umsatz habe, benutze ich im Kassabuch jeweils 3 Monate auf einer Seite.
Nach den 3 Monaten, z.B. Jan. – März 2023 mache ich eine Buchung im “Milchbüechli”:
Einnahmen Kassabuch Jan.-März 2023: CHF…..
Ausgaben Kassabuch Jan.-März 2023: CHF…..
Ist das so machbar?
Ist es richtig dass ich das Kassabuch “zusätzlich” zur “Milchbüechli” Buchhaltung führe?
Meine 2. Frage bezieht sich auf den Kassabuch Abschluss am Ende jeder Seite und Ende Jahr:
ich verwende so ein offizielles Kassabuch von AVERY. Dort mache ich auf jeder Seite am Ende einen “Abschluss” und der Endbetrag kommt wieder auf die nächste Seite als Anfangsbestand.
– ist das korrekt wenn ich den Endbestand dann jeweils wieder als Anfangsbestand auf die neue Kassabuch Seite nehme?
Oder müsste ich den Betrag jeweils auf 0 setzen, weil ich es ja im “Milchbüechli” buchhalterisch verbuche?
Was mache ich wenn ich im Kassabuch einen Minus Endbestand habe?
Merci Vielmal schon im Voraus für Deine Hilfe!
HS
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Heidi,
Zu Deinen Fragen:
– Ja, das Kassabuch ist nur ein Teil der Buchhaltung.
– Ja, Endbestand wird zu Anfangsbestand. Im Milchbüechli musst Du aber den “Gewinn” bzw. das Plus der Kasse erfassen. Also eben was tatsächlich an Einnahmen in dieser Zeit reingekommen ist. Also vereinfacht gesagt: Kasse hatte Anfangsbestand 500.-, dann kamen total 1000.- rein und 200.- raus, dann ist der Endbestand 1300.-, und die Einnahme für das Milchbüechli ist 800.-.
– Die Kasse kann nie im Minus sein, das müsste ein Fehler sein.
Beste Grüsse,
Michael
Beat Ulrich meint
Vielen Dank für diese sehr informative Seite. Eine Frage stellt sich mir gerade. Ich führe das Kassenbuch handschriftlich mit einem Simplex 3-Kolonnenbuch. Da ich in einem Monat in der Regel weniger als 10 Buchungen habe, muss ich dann dennoch für jeden Monat ein neues Blatt beginnen? Oder kann ich auch 2-3 Monate auf demselben Blatt führen und danach die Ein- / Ausgaben aufsummieren?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Ulrich,
Kann ich jetzt nicht definitiv sagen, aber ich wüsste nicht was dagegen spricht, mehrere Monat auf dem gleichen Blatt zu führen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Ebru Ghalleb meint
Hallo,
Ich bin wirklich begeistert von der Seite.
Ich habe aber eine Frage. Wo verbuche ich die eingekauften Handelswaren, die ich weiterverkaufe? Unter direkter Aufwand?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ebru,
Genau, “Direkter Aufwand (Material, Waren, Fremdleistungen)” ist die passende Kategorie dafür.
Beste Grüsse,
Michael
Martina Hager meint
Guten Tag Herr Brütsch
Vielen Dank für diese Homepage, sie ist eine grosse Hilfe.
Nachdem ich mich jetzt etwas durchgelesen habe, würde ich gern folgende Unklarheiten aus dem weg räumen:
Wir sind zu zweit und da wir noch keine GmbH gründen können, melden wir auf eine Person das Einzelunternehmen an.
1. Viele bezahlen den Auftrag bar vor Ort, weil wir so eine Absicherung haben. Die Beträge sind meist grösser als CHF 400.- . Können wir hier eine Quittung ausstellen oder muss ein Beleg mit Adresse ausgestellt werden?
2. Wie kann der Ertrag von der Kasse in die einfache Buchführung übertragen werden?
3. Wir haben ein altes, privates Auto zum Geschäftsauto umgemodelt, können wir den aktuellen Wert des Wagens dieses Jahr angeben? (Wie kann man den Wert ermitteln)
4. Muss man die Zahlungen an die zweite Person die mitwirkt als Aufwand buchen? (Ein Teil des Ertrags geht an die zweit Person)
5. Der Auftrag wird sowohl zu Hause (Bearbeitung etc.) so wie am Drehort erfüllt. Wie sieht es da mit der Verpflegung und den Reisekosten aus?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüsse
Martina Hager
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Hager,
Gerne versuche ich die Fragen zu beantworten:
1. Die Quittung ist in diesem Fall der Beleg. Und ja, ab 400.- mit Name/Adresse des Empfängers, wie hier beschrieben: https://milchbueechli.ch/beleg-rechnung-quittung/
2. Einfach als Einnahme erfassen.
3. Das Thema Fahrzeug habe ich hier ausführlich beschrieben: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
4. Das ist jetzt etwas schwierig zu sagen. Im Prinzip seid ihr entweder eine Kollektivgesellschaft, oder dann eben eine Einzelfirma, und die andere Person ein Angestellter. Und ganz grundsätzlich bezüglich Lohn/Gewinn ist dieser Artikel für das Verständnis wichtig, damit es richtig gemacht wird: https://milchbueechli.ch/lohn-einzelfirma-inhaber/
5. Dazu kann ich keine konkrete Empfehlung geben, aber hier ein paar allgemeine Tipps dazu: https://milchbueechli.ch/verpflegungskosten-als-selbstaendiger-einzelfirma/ & https://milchbueechli.ch/steuererklaerung-einzelfirma/#comment-3934
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Schmocker Sybille meint
Grüezi Herr Brütsch
Ich habe einen Coiffeursalon. Pro Woche habe ich 2-3 Kunden die Bar bezahlen. Muss ich auch ein Kassenbuch für die Bareinnahmen führen, wenn ich das Bargeld nur auf die Bank einzahle?
Genügt der Eintrag im Einschreibebuch als “Quittung”?
Grüsse Sybille Schmocker
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Schmocker,
Ja, das macht keinen Unterschied.
Nein, das genügt höchstwahrscheinlich nicht. Sie brauchen eine der 3 im Artikel beschriebenen Lösungen
Beides aber nur als allgemeine Info/Hinweis. Ich kann “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Felix meint
Hallo Michael
Vielen Danke für die vielen äusserst hilfreichen Informationen….grossartig!
Ich habe letztes Jahr eine Einzelfirma gegründet und produziere und verkaufe Lebensmittel. Ein Learing by doing in allen Bereichen 😉 …so ergaben sich Möglichkeiten für Marktteilnahmen (5 Stk). Von der Kassenbuch-Pflicht wusste ich damals (leider) noch nichts, somit fehlen für diese Märkte auch die entsprechenden Quittungen und eine detaillierte Aufstellung in einem Kassenbuch 🙁 Das lässt sich nun nachträglich leider nicht mehr herstellen, wodurch die Buchhaltung nicht den Vorgaben entsprechen wird. Hast du Erfahrungen, wie man in einem solchen Fall am besten vorgeht? Für dieses Jahr habe ich daraus gelernt und benutze eine elektronische Kassen-Lösung.
Danke für einen Hinweis.
Beste Grüsse
Felix
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Felix,
Ja, so ist es als Selbständiger 🙂
Gute Frage, aber Nein, da wüsste ich nicht was Du am besten machst. Hoffen dass es nicht überprüft und dann eingeschätzt wird. Auch wenn es nicht hilft, aber Du bist sicher nicht der Erste.
Beste Grüsse,
Michael
Jennifer Reber meint
Hallo
auch ich reichte in dem Jahr meine ersten Jahresabschluss mit disem Programm ein und ja: auch ohne Kssenbuch.
Heute kam die Definitive Steurbescheid mit Nachzahlungaufgebot, da man etwas nicht anerkannte.
Das ich kein Kassenbuch beilegte, da drückte man ein Auge zu mit dem Hinweis, in diesem Jahr anzulegen und bei zulegen.
Einzig wie ich mein (vollständiges bezhate) Inventar im Abschluss ausweisen muss, weiss ich immer noch nicht.
Ich hatte kein Inventarverzeichnis eingereicht, es wurde keines angefragt und klar eine Aussage bekam ich auf Anfrage beim Finanzamt auch nicht.
Eine Idee?
LG Jennifer
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Jennifer,
Im Prinzip musst Du “einfach nur” eine Liste von allen Waren machen (einfach, aber natürlich sehr aufwändig). Entweder über eine Word/Excel Vorlage, oder dann gibt es dafür natürlich Software Lösungen. Leider kann ich da jetzt keine allgemeine/eindeutige Empfehlung dafür geben.
Beste Grüsse,
Michael
Jeannette Sandmann meint
Guten Tag Herr Brütsch
Ich bin Nageldesignerin 50% und habe täglich 2 – 3 Kundinnen die Bar bezahlen. Ich habe nie einen Umsatz von 100’000.– / Jahr. Meine Kundinnen wollen nie eine Quittung, mache die Quittung trotzdem für meine Buchhaltung. Muss ich jede einzelne Bareinnahme/Quittung (Fr. 80.—) verbuchen oder reicht die Tageseinnahme (Fr. 240.–) zu verbuchen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Sandmann,
Also im Milchbüechli bzw. der Buchhaltung reicht es aus, die Tageseinnahmen zu verbuchen (bzw. auch wöchentlich/monatlich). Wahrscheinlich müssen Sie aber schon eine Kasse/Kassenbuch führen, in welchem Sie jede Einnahme erfassen müssen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Jimbo meint
Guten Tag
Erstmal super gute Seite!
Ich habe noch ein paar Fragen und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Muss ich alle Einnahmen (Quittungen von Verkäufen unter CHf 400) bei der Steuererklärung beilegen oder genügt das Kassenbüchlein?
Muss ich zwingend eine Bareinnahme im Kassenbüchlein und im Buchungsjournal eintragen oder genügt es, im Kassenbüchlein?
Genügt es, meine Bilanz und ER beizulegen oder muss ich mein Buchungsjournal (mit allen Buchungen) ebenfalls beilegen?
Ich habe da ein wenig ein Durcheinander. Ich mache eine doppelte Buchhaltung.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Beste Grüsse
Jimbo
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Jimbo,
Grundsätzlich musst Du nur den Jahresabschluss (Bilanz und Erfolgsrechnung) beilegen, alles andere nur auf Anfrage der Steuerverwaltung.
Ich weiss nicht genau wie es in einer doppelten Buchhaltung funktioniert, aber im Prinzip kannst Du auch dort z.B. einmal pro Monat eine Sammelbuchung für das Kassenbuch machen. Du musst es grundsätzlich nicht doppelt führen (also im Kassenbuch + Buchhaltungssoftware).
Beste Grüsse,
Michael
Philippe meint
Hallo Michael
Ich hätte dazu noch eine Frage: Du schreibst in einer Antwort hier, dass für die Einnahmen auch eine Quittung ausgestellt werden muss, wenn man ein Kassenbuch führt. Im Text dieses Artikels jedoch steht nichts von einer Quittung, sondern einfach, dass man Bareinnahmen ins Kassenbuch eintragen muss. Könntest du das bitte konkretisieren?
Vielen Dank!
Philippe
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Philippe,
Gute Frage bzw. Anmerkung: Im Artikel war es zwar nicht erwähnt, aber Du brauchst natürlich auch für das Kassenbuch einen Beleg/Quittung (Grundsatz der Buchhaltung: Keine Buchung ohne Beleg).
Ich habe es aber jetzt im Artikel gleich noch explizit ergänzt (Stichwort Quittungsblock, um schnell von Hand eine Quittung zu schreiben) 🙂
Beste Grüsse,
Michael
Nadine meint
Hallo
Ich bin mir nicht sicher, ob ich ein Kassenbuch führen muss. Meine Kunden zahlen die handgemachten Kleider teilweise auch bar (vielleicht alle paar Monate ein paar Zahlungen) das Meiste läuft jedoch über die Bank.
Ich stelle auch RG in EUR aus und habe auch Bargeld in EUR in meiner “Kasse”. Sollte ich hier lieber gleich alles auf mein Konto einzahlen, damit ich es buchen kann? Sollte ich das auch mit der CHF Währung machen? Zur Zeit sammle ich das Geld und zahle es ab einem bestimmten Betrag auf dem Konto ein.
Vielen Dank !!!
LG Nadine
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nadine,
“Alle paar Monate” hört sich für mich nicht nach “regem Barverkehr” an, also dass ev. nicht unbedingt ein Kassenbuch nötig wäre. Aber im Zweifelsfall würde ich einfach einmal bei der Steuerverwaltung nachfragen. Ich kann Dir das leider nicht definitiv bestätigen. Das entscheidet schlussendlich die Steuerverwaltung.
Bei einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung musst Du es ja grundsätzlich dann buchen, wenn Du das Geld erhältst (also die EUR in bar). Ich würde es so machen, dass ich den erhaltenen EUR Betrag direkt mit dem Tageskurs in CHF umrechnen und in CHF im Milchbüechli erfassen würde.
Die spätere Einzahlung auf das Bankkonto ist hingegen dann nicht relevant für die einfache Buchhaltung (und musst Du dementsprechend auch nicht im Milchbüechli erfassen, bzw. wäre es sogar falsch, da Du es dann ja zum zweiten Mal als Einnahme erfassen würdest).
Klar, beim Einzahlen hast Du allenfalls einen etwas anderen Kurs und so theoretisch mehr oder weniger Geld in CHF, als Du tatsächlich gebucht hast. Wirklich 100% perfekt würdest Du das nur in einer doppelten Buchhaltung abbilden können (mit Fremdwährungskonten etc.pp.). In der Praxis als Einzelfirma unter 100’000.- Umsatz pro Jahr und wo der Grossteil des Umsatzes in CHF ist, ist das meiner Meinung nach aber vernachlässigbar.
UPDATE: Das Thema Fremdwährungen im Milchbüechli habe ich hier ausführlicher erklärt.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Beste Grüsse,
Michael
Thomas Mumenthaler meint
Guten Tag
Vielen Dank für Ihre tolle Seite und alle guten Informationen. Ich habe eine Frage zum Kassenbuch. Wir sind eine kleine Imkerei (Nebenerwerb) und verkaufen meist den Honig direkt an der Haustüre oder sonst “über die Gasse”. Auch andere Imkereiprodukte werden oft Bar bezahlt. Muss ich dann jedes mal ein Beleg (Quittung, Rechnung) schreiben? Oder reicht es, wenn ich den eingenommenen Betrag einfach im Kassabuch eintrage und ihn dann ins Milchbüchlein übertrage? Wie sieht es aus, wenn ich Produkte an einem Marktstand verkaufe? Ich stelle ja nicht jedem Kunden eine Quittung aus?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Guten Tag Herr Mumenthaler,
Ich bin ehrlich gesagt nicht 100% sicher, aber soviel ich weiss: Ja, auch wenn die Kunden wahrscheinlich meistens keine Quittung wollen, brauchen Sie für Ihre Buchhaltung bzw. das Kassenbuch grundsätzlich eine Quittung (Rechnung/Beleg).
Gemäss MWST-Verordnung muss bei Beträgen bis zu 400.- zwar nicht extra der Name und Adresse des Rechnungsempfängers auf der Rechnung aufgeführt sein (was es noch aufwändiger machen würde). Aber eben, soviel ich weiss braucht es die Rechnung trotzdem, nur ein Eintragen im Kassenbuch reicht leider nicht.
Bei Bargeld wird es leider einfach schnell heikel, und je mehr Geld fliesst, desto eher schaut die Steuerverwaltung natürlich genauer hin. Hier ein Beispiel:
“In einem anderen Fall wurde bei einem von Bergbauern nebenbei geführten Saison-Gastbetrieb eine Ermessenseinschätzung vorgenommen. Der Betrieb erzielte ca. 2’000 – 3’000 Franken Umsatz pro Woche. Beanstandet wurde, dass die Kasse nicht täglich, sondern nur 3 – 6 mal pro Monat nachgeführt wurde”
Quelle: http://www.gebuev.ch/publikationen/08_01_vision_kassenbuch.pdf
Ich hoffe, diese Infos helfen Ihnen etwas weiter.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch