In der Buchaltung gibt es grundsätzlich 2 verschiedene Abrechnungsarten:
- Soll-Methode: Dabei werden die Buchungen bereits beim Versand bzw. Erhalt einer Rechnung gemacht (das ist also die klassische doppelte Buchhaltung mit Debitoren und Kreditoren Buchungen).
- Ist-Methode: Dabei werden Buchungen nur beim effektiven Geldfluss gemacht (sei es die tatsächliche Bargeld-Übergabe oder die Buchung auf dem Bank-Konto oder Kreditkarte).
Logischerweise ist die Ist-Methode dadurch deutlich einfacher zu machen und einer der Hauptvorteile der einfachen Buchhaltung mit der Milchbüechli- / Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Übrigens: Diese Unterscheidung von Ist- und Soll-Methode ist nicht zu verwechseln mit dem Konzept von Soll und Haben, was nur in der doppelten Buchhaltung gebraucht wird.
Auch wenn die Ist- und Soll-Methode einer der Hauptunterschiede zwischen einfacher und doppelten Buchhaltung ist, kann man nicht einfach sagen, “Ist-Methode = einfache Buchhaltung” und “Soll-Methode = doppelte Buchhaltung”.
Denn:
Auch in einer doppelte Buchhaltung kann man die Ist-Methode grundsätzlich nutzen.
Dann haben Sie zwar immer noch die Buchungssätze, Kontenpläne und was sonst so alles zur doppelten Buchhaltung gehört, aber müssen zumindest nicht mehr für jede Rechnung mehrere Buchungen machen.
Wobei ich in diesem Fall praktisch immer gleich die einfache Buchhaltung empfehlen würde, wenn man es mit möglichst wenig Aufwand erledigen will.
Wichtig zu wissen: Die Ist-Methode entspricht einer sogenannten Offene-Posten-Buchhaltung (hier eine etwas ausführlichere Erklärung zum Thema “Offene-Posten-Buchhaltung oder Debitoren-/Kreditoren-Buchhaltung“).
Wenn Sie also über den Begriff “Offene-Posten-Buchhaltung” stolpern, dann ist damit im Prinzip schlicht die Ist-Methode gemeint.
Sie sind selbständiger Einzelunternehmer und machen unter 500’000.- Umsatz pro Jahr?
Dann ist die Ist-Methode wahrscheinlich die bessere Wahl, wenn Sie die Buchhaltung selber und möglichst einfach erledigen wollen.
Übrigens, als ergänzende Info:
Auch beim Thema Mehrwertsteuer gibt es die Unterscheidung zwischen Ist- und Soll-Methode. Dort heisst es einfach Abrechnung nach vereinnahmtem oder vereinbartem Entgelt, funktioniert im Prinzip aber genau gleich:
- Vereinbart (= Soll-Methode): Es wird nach “vereinbarten Entgelten” abgerechnet. Das heisst, die MWST wird dann fällig, wenn die Rechnung erhalten bzw. gestellt wird.
- Vereinnahmt (= Ist-Methode): Es wird nach “vereinnahmten Entgelten” abgerechnet. Das heisst, die MWST wird erst dann fällig, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde.
Bei beiden Methoden wird schlussendlich genau gleich viel MWST bezahlt, nur der Zeitpunkt der Zahlung verschiebt sich etwas.
Besjana Thaqi meint
Tolle und einfache Erklärung der beiden Methoden!
Ich hätte da eine ergänzende Frage zu den Twintbuchungen. Wie verbuche ich die Gebühren. Also wenn ich eine Einzahlung von Fr. 100.- habe aber eingegangen ist nur der Betrag abzüglich der Gebühren (Fr. 98.70). Wie verbuche ich sowas bei der Ist-Methode?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Besjana,
Dafür machst Du 2 Buchungen (Brutto Einnahme und dann Gebühren als Ausgabe). Habe ich hier genauer erklärt: https://milchbueechli.ch/paypal-kreditkarten-gebuhren-einfache-buchhaltung/
Beste Grüsse,
Michael
Domenik Wunderlin meint
Hallo Michael,
Wie wende ich die Ist-Methode bei Twint Zahlungen an?
Beispiel: Der Verkauf findet am Freitag statt, Zahlung erhalte ich mit Twint. Die Überweisung von Twint erhalte ich aber erst am Montag darauf auf dem Bankkonto.
Mache ich dann die Eingangsbuchung für den Verkauf am Freitag oder erst am Montag wenn ich den Betrag von Twint erhalten habe?
Beste Grüsse
Domenik
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Domenik,
In diesem Fall ist das Datum vom Freitag relevant, also sobald die Zahlung bei TWINT erfolgreich war. Das Geld bei TWINT gehört ja im Prinzip bereits Dir.
Beste Grüsse,
Michael
Wanda Pfeifer meint
Grüezi, ich habe soeben Ihre Testversion heruntergeladen und bin begeistert davon.
2022 war mein erstes Jahr als Selbständige und ich suche nun einen einfachen Weg für meine Milchbüechli-Buchhaltung. Als absoluter Laie in diesem Gebiet, gefällt mir Ihr Tool besonders gut.
Einzig etwas stört mich. Ich hätte meine Belege gerne nach der Rechnungsnummer sortiert und nicht nach dem Eingang der Bezahlung. Lässt sich das einstellen? Oder ist das aufgrund dieser genannten “Ist-Methode” der Fall?
Wenn ich eine Rechnung am 14.12.2022 gestellt habe, die Bezahlung aber erst im Januar 2023 reinkommt – kann ich die doch noch ins 2022 nehmen?
Danke und freundliche Grüsse, Wanda Pfeifer
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Pfeifer,
Vielen Dank für das Feedback, freut mich natürlich immer zu hören 🙂
Nein, das geht aktuell nicht, eine Sortiermöglichkeit ist aber grundsätzlich als Idee notiert. Die Beleg-Nr. ist eben primär dafür, dass jeder Beleg eindeutig ist. Die Reihenfolge ist im Prinzip aus Buchhaltungssicht aber irrelevant (ausser natürlich um die Belege z.B. in einem Ordner sortiert abzulegen, damit man diese bei Bedarf wieder schnell findet).
Nein, dann gehört die Buchung ins 2023, der effektive Geldfluss ist relevant.
UPDATE: Das ist zumindest meine Empfehlung, es ist nicht 100%ig eindeutig. Ich habe es hier etwas ausführlicher erklärt: https://milchbueechli.ch/offene-rechnungen-abgrenzen-ende-jahr/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Alexandra Petkovic meint
Hallo
Ich habe angestellte, und nun weiss ich nicht wo ich die Löhne abbuchen soll ?
Liebe Grüsse Alexandra
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Alexandra,
Das Thema Lohn habe ich hier in einem Kommentar versucht zu erklären: https://milchbueechli.ch/buchhaltung-einzelfirma-selber-machen/#comment-375
Wobei ich gleich sagen muss: Lohnbuchhaltung macht das Ganze schon deutlich komplizierter, da kommt man mit dem Milchbüechli (bzw. generell mit einer einfachen Buchhaltung) dann wahrscheinlich irgendwann an die Grenzen und muss man sich überlegen, ob eine doppelte Buchhaltung besser wäre. Das einfach als Hinweis, ich kann “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder die Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater oder natürlich Du selber. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Beste Grüsse,
Michael
Harald Stefanitsch meint
Hallo Michael
Aufgrund später Zahlungen und der Milchbüechli Rechnung nach vereinnahmten Entgelt (Ist-Methode) sieht mein Abschluss für 2020 negativ aus (Beginn der Erwerbstätigkeit 11/2020). Kann ich den Verlust 2021 steuerlich geltend machen?
Danke und Gruss
Harald
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Harald,
Ja, grundsätzlich kann man Verluste die bis zu 7 Jahre zurückliegen in der Steuererklärung angeben: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktischeswissen/finanzielles/steuern/besteuerung-einzel-und-personengesellschaften.html ).
Beste Grüsse,
Michael