Wenn Sie Ihre Buchhaltung machen, werden Sie früher oder später merken, dass auf Kontoauszügen und vor allem auch Kreditkartenauszügen das Buchungsdatum und das Valutadatum nicht immer übereinstimmen.
Dann stellt sich natürlich die Frage: Verwende ich jetzt das Valuta- oder Buchungsdatum in meiner einfachen Buchhaltung?
Die kurze Antwort ist:
Sie verwenden immer das Buchungsdatum, nicht das Valutadatum (man darf “Buchungsdatum” also tatsächlich wörtlich nehmen).
Wer es genauer wissen will:
Das Buchungsdatum ist das effektive Datum des Zugangs bzw. Abgangs des Geldes.
Das Valutadatum (oder auch Wertstellungsdatum genannt) hingegen ist primär nur intern für die Bank selber relevant. Die Bank berechnet basierend auf dem Valutadatum z.B. die Zinsen und Gebühren.
Falls z.B. die Bankgebühren (oder sonst irgendeine Überweisung die Sie machen) als Buchungsdatum den 31.12. hat, das Valutadatum aber erst am 2.1. im neuen Jahr ist, dürfen Sie diese Ausgabe trotzdem noch per 31.12. im alten Jahr buchen.
Dasselbe gilt auch, wenn Sie etwas per Kreditkarte bezahlen. Das Datum der Nutzung der Kreditkarte (also Buchungsdatum auf dem Kreditkartenauszug) ist relevant, nicht das Valutadatum.
Trotzdem als Entwarnung, wer bisher (auch nur teilweise) das “falsche” Valutadatum benutzt hat:
Bis auf den sehr seltenen Fall, dass das Valutadatum und Buchungsdatum auf unterschiedliche Jahre fallen, ändert es in allen anderen Fällen grundsätzlich nichts am Ergebnis in der einfachen Buchhaltung. Sie müssen also jetzt nicht extra alle Buchungen “korrigieren” und deswegen in der Praxis in der Regel auch keine Konsequenzen befürchten.
Ausserdem noch als Hinweis: Das Thema Valuta- oder Buchungsdatum hat nichts mit der Unterscheidung zwischen der Ist-Methode und Soll-Methode in der Buchhaltung zu tun (wo es um die Unterscheidung zwischen Beleg-Datum und Rechnungs-Datum geht).
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