Wenn Sie Ihre Buchhaltung machen, werden Sie früher oder später merken, dass auf Kontoauszügen und vor allem auch Kreditkartenauszügen das Buchungsdatum und das Valutadatum nicht immer übereinstimmen.
Dann stellt sich natürlich die Frage: Verwende ich jetzt das Valuta- oder Buchungsdatum in meiner einfachen Buchhaltung?
Die kurze Antwort ist:
Sie verwenden immer das Buchungsdatum, nicht das Valutadatum (man darf “Buchungsdatum” also tatsächlich wörtlich nehmen).
Wer es genauer wissen will:
Das Buchungsdatum ist das effektive Datum des Zugangs bzw. Abgangs des Geldes.
Das Valutadatum (oder auch Wertstellungsdatum genannt) hingegen ist primär nur intern für die Bank selber relevant. Die Bank berechnet basierend auf dem Valutadatum z.B. die Zinsen und Gebühren.
Falls z.B. die Bankgebühren (oder sonst irgendeine Überweisung die Sie machen) als Buchungsdatum den 31.12. hat, das Valutadatum aber erst am 2.1. im neuen Jahr ist, dürfen Sie diese Ausgabe trotzdem noch per 31.12. im alten Jahr buchen.
Dasselbe gilt auch, wenn Sie etwas per Kreditkarte bezahlen. Das Datum der Nutzung der Kreditkarte (also Buchungsdatum auf dem Kreditkartenauszug) ist relevant, nicht das Valutadatum.
Trotzdem als Entwarnung, wer bisher (auch nur teilweise) das “falsche” Valutadatum benutzt hat:
Bis auf den sehr seltenen Fall, dass das Valutadatum und Buchungsdatum auf unterschiedliche Jahre fallen, ändert es in allen anderen Fällen grundsätzlich nichts am Ergebnis in der einfachen Buchhaltung. Sie müssen also jetzt nicht extra alle Buchungen “korrigieren” und deswegen in der Praxis in der Regel auch keine Konsequenzen befürchten.
Ausserdem noch als Hinweis: Das Thema Valuta- oder Buchungsdatum hat nichts mit der Unterscheidung zwischen der Ist-Methode und Soll-Methode in der Buchhaltung zu tun (wo es um die Unterscheidung zwischen Beleg-Datum und Rechnungs-Datum geht).
sorry noch vergessen auf meiner Kreditkartenabrechnung vom Monat habe ich immer Buchungen die vom Vormonat sind, da die Kreditkartenfirma schon am 20 abrechnet somit habe ich die Zahlungen die nach 20 mache auf der nächsten Abrechnung. Sehe ich es richtig das ich so buchen muss was im Januar für Rechnungen anfallen werden auch im Januar gebucht? und meine Kunden bezahlen mit Twint und Kreditkarte auch hier wird oft der gemachte Umsatz erst im nächsten Monat überwiesen da Business Twint und Kreditkartenabrechnung erst zwei Tage später aufs Konto überwiesen werden (auch wenn Sonntag oder Feiertage dazwischen sind geht es vielleicht noch länger) gilt auch hier Umsatz vom Monat in dem Monat verbuchen wo der Umsatz generiert wird? Eine weitere Frage betrifft den Umsatz allgemein kann ich auch pro Monat verbuchen zB: Januar Umsatz bar 1500.- Januar Umsatz Kreditkarte 2500.- Januar Umsatz Twint 3500.- oder jede Einnahme einzeln wir haben jeden Tag Einnahmen und wir haben ein Kassensystem von Klara da könnte ich ja zur Buchung den Monatsauszug abspeichern ? würde das gehen dank vielmals
Hallo Shutikan,
Das effektive Buchungsdatum ist relevant, nicht wann die Kreditkartenabrechnung kommt.
Ja, Sammelbuchungen sind erlaubt, Du musst aber natürlich trotzdem für jede einzelne Transaktion den Beleg haben.
Beste Grüsse,
Michael
hallo
ich kaufe des Öfteren Material ein und bezahle mit Karte auf dem Kontoauszug ist das Valutadatum einen Tag voraus und auch auf dem Kassenzettel ist das Valutadatum der Tag wo ich im Laden bezahlt habe das Buchungsdatum jedoch ist aber erst der nächste Tag ausgewiesen am Kontoauszug. Also trotzdem das Buchungsdatum ? du schreibst ja es hat keine Konsequenzen aber für’s nächste mal das es korrekt ist
danke vielmals
Hallo Shutikan,
Wie im Artikel geschrieben, es kommt nicht darauf an, also mach es einfach wie Du willst.
Beste Grüsse,
Michael