Zuerst einmal: Jede Stiftung ist grundsätzlich buchhaltungspflichtig.
Die nächste Frage ist also eben (ähnlich wie bei Einzelfirmen): Muss eine Stiftung eine einfache oder doppelte Buchhaltung führen?
Grundsätzlich darf eine Stiftung ebenfalls eine einfache Buchhaltung (= Milchbüechli oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen.
Bei einer Einzelfirma ist der Jahresumsatz entscheidend, ob eine einfache oder doppelte Buchhaltung geführt werden muss (hier ist die Buchführungspflicht für Selbständige genauer beschrieben).
Bei einer Stiftung hingegen ist entscheidend, ob die Stiftung dazu verpflichtet ist, eine Revisionsstelle zu bezeichnen (Quelle: Art. 957 ZGB).
Die Frage ist also:
Wann kann eine Stiftung sich von der Revisionsstellenpflicht befreien lassen?
Gemäss der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA:
- die Bilanzsumme der Stiftung in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren kleiner als 200 000 Franken ist;
- die Stiftung nicht öffentlich zu Spenden oder sonstigen Zuwendungen aufruft; und
- die Revision nicht für eine zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Stiftung notwendig ist.
Quelle: Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen, Art. 1
Die Befreiung von der Revisionsstellenpflicht muss also aktiv beantragt werden. Und wie die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA betont:
Auch wenn alle Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf eine Befreiung. Es liegt im Ermessen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA, ob eine Befreiung ausgesprochen wird.
Ist das Milchbüechli für Stiftungen geeignet?
Das Milchbüechli ist primär für Selbständige Einzelunternehmer entwickelt.
Wenn Ihre Stiftung eine einfache Buchhaltung führen darf, dann könnten Sie grundsätzlich das Milchbüechli dafür nutzen.
Uns fehlen im Moment aber schlicht noch die Erfahrungswerte, ob es für Stiftungen geeignet ist.
Z.B. sind die “Art der Ausgabe” Kategorien speziell für Selbständige gedacht und passen wahrscheinlich nicht ganz für eine Stiftung:

Aus diesem Grund kann ich das Milchbüechli für Stiftungen nicht explizit empfehlen. Sie dürfen es aber natürlich gerne einmal kostenlos testen, ob es alle Ihre Anforderungen abdeckt.
Denken Sie einfach daran: Ich kann nur allgemeine Informationen und Tipps geben. Ich kann aber “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder die Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater oder natürlich Sie selber. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
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