Im Gegensatz zur doppelten Buchhaltung werden in einer einfachen Buchhaltung (also im Milchbüechli bzw. in jeder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) Privateinlagen und Privatentnahmen nicht erfasst.
Genau das ist die Grundidee der einfachen Buchhaltung:
Es werden ausschliesslich geschäftliche Einnahmen und Ausgaben erfasst.
Und damit erhält man dann den Gewinn bzw. Verlust, der wiederum für die Steuererklärung als Einzelfirma gebraucht wird.
Es gibt daher in einer einfachen Buchhaltung schlicht keine Privateinlagen oder Privatentnahmen, da diese das Jahresabschlussergebnis der Einzelfirma gar nicht beeinflussen.
Diese “privaten” Buchungen haben in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (und damit im Milchbüechli) nichts zu suchen.
Wenn Sie also beispielsweise Geld von Ihrem Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto überweisen (und umgekehrt), hat das keinen Einfluss auf Ihren Gewinn und müssen Sie darum nicht im Milchbüechli buchen.
Auch wenn Sie z.B. Geld bar von Ihrem Geschäftskonto abheben, müssen Sie das nicht buchen. Erst wenn Sie mit dem Geld tatsächlich etwas Geschäftliches wie z.B. Büromaterial bezahlen, erfassen Sie die Ausgabe im Milchbüechli.
Der Lohn als Inhaber einer Einzelfirma
Ein etwas anderer Fall, aber mit den genau gleichen Regeln:
Als Inhaber einer Einzelfirma müssen Sie (im Gegensatz zu einer GmbH oder AG) Ihren “Lohn” nicht im Milchbüechli buchen.
Denn:
Ihr Lohn als Inhaber einer Einzelfirma ist automatisch der Gewinn der Einzelfirma, welchen Sie dann wie bereits gesagt in Ihrer privaten Steuererklärung angeben und als Einkommen versteuern müssen.
Eigenkapital / Kapitaleinlage
Auch Eigenkapital bzw. eine Kapitaleinlage gibt es als Einzelfirma in einer einfachen Buchhaltung nicht. Auch wenn Sie z.B. 1000.- auf Ihr Geschäftskonto einzahlen und als “Kapital” nutzen, sind diese 1000.- ja kein Gewinn (werden also nicht im Milchbüechli gebucht und sind damit auch nicht für die Steuererklärung relevant).
Julia Sabino meint
Hallo,
Vielen Dank für das tolle Tool!
Eine Frage habe ich: Wie verhält es sich, wenn ich Anfang Jahr die Jahresrechnung für meine Vollkasko-Versicherung bekomme (Auto wird geschäftlich und privat genutzt) und ich erst Ende Jahr aufschlüsseln kann, welcher Anteil davon privat anfällt? Ist es richtig, dass ich den gesamten Betrag zuerst geschäftlich begleiche und Ende Jahr prozentual den privaten Anteil begleiche? Und ist es dann buchhalterisch richtig, zuerst den vollen Betrag als Geschäftsausgabe zu deklarieren und das dann Ende Jahr zu korrigieren?
Danke,
Julia
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Julia,
Also zuerst einmal ist es aus Buchhaltungssicht egal, ob Du es geschäftlich oder privat (also von welchem Konto) bezahlst. Wichtig ist einfach, dass dann beim Jahresabschluss der korrekte Betrag erfasst ist. Ich würde es so machen, dass ich die Ausgaben Buchung zum entsprechenden Anteil anpassen würde. Also simpel gesagt: 1000.- Rechnung am 31.1. bezahlt. Privatanteil ist 40%. Buchung am 31.1. über 600.- (und im Buchungstext erwähnen, dass es abzüglich des Privatanteils ist).
Wie genau es berechnet wird, ist ja hier genauer beschrieben: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
Beste Grüsse,
Michael
Julia Chiste meint
Guten Tag,
wie ist es wenn ich mein Geschäft mit 01.01. starte, aber bereits im Dezember einige Einkäufe mit meinem Privatkonto oder Geschäftskonto getätigt habe um Software und Büromaterialien zu besorgen? Kann ich das in die Ausgaben des Geschäfts miteinfliessen lassen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Chiste,
Ja, das können Sie, ist hier genauer erklärt: https://milchbueechli.ch/ausgaben-vor-der-gruendung/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Ivana Leiseder meint
Lieber Michael, vielen Dank für das tolle Buchhaltungs-Tool, das Du entwickelt hast. Ich habe von einer Freundin ein Darlehen für den Aufbau eines Geschäfts erhalten. Wie muss ich dies verbuchen und was für einen Beleg sollten wir hier erstellen? Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort & einen schönen Tag! Liebe Grüsse, Ivana
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Liebe Ivana,
Danke für das Feedback 🙂
Das Thema Darlehen habe ich hier in einem separaten Artikel erklärt: https://milchbueechli.ch/darlehen-einnahmen-ausgaben-rechnung/
Beste Grüsse,
Michael
Frank meint
Hallo Michael,
habe gerade Deine tolle informative Seite gefunden – wirklich schon so sehr hilfreich.
Ich hätte eine Frage – wenn wir nun nur Einnhamen in Euro haben und die Ausgaben dann in CHF über ein EURO Konto laufen lassen, werden diese ja soweiso gleich in Euro umgerechnet. Können wir dann einfach die Einnahmen und Ausgaben am Jahresende mit dem CHF/EUR Kurs multiplizieren um dann das Geschäftsergebnis in CHF auszuweisen ? Danke Frank
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Frank,
Also Du würdest im Prinzip die Zahlen in EUR erfassen, obwohl es im Milchbüechli CHF anzeigt? Theoretisch kannst Du das schon machen, empfehlen würde ich es aber nicht, der Jahresabschluss zeigt dann schlussendlich auch CHF an. Und das ist ein PDF, kannst Du also nicht einfach auf EUR ändern. Also Ja, da müsstest Du einfach selber ausprobieren, ob Du damit arbeiten kannst.
Beste Grüsse,
Michael
Thomas meint
Hallo Michael
Eine weitere Frage zum Milchbüechli. Ich habe aus meinem Hobby eine Einzelunternehmung angemeldet. Jetzt habe ich jede Menge neuer Materialien und Geräte die ich in die Firma einbringen möchte. Vor allem die Materialien haben viel Geld gekostet. Wenn ich dann meine fertigen Erzeugnisse verkaufe, fehlt der Einkauf der Materialien. Irgendwie fehlt mir da was, wie verbuche ich das ohne Beleg? Ich kann schlecht 1000 FR Verkauf als Gewinn deklarieren, wenn ich dafür 900 FR an Materialien reingesteckt habe die ich von Privat in die Firma einbringe (Beispiel).
Vielen Dank Thomas
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Thomas,
Ja, grundsätzlich erfasst Du das einfach als Ausgabe im Milchbüechli, wie hier erklärt: https://milchbueechli.ch/ausgaben-vor-der-gruendung/
Jetzt das Hauptproblem sind die fehlenden Belege. Das wäre aber übrigens auch in einer doppelten Buchhaltung mit Privateinlagen prinzipiell das genau gleiche Problem. Wenn es nur vereinzelt fehlende Belege sind, kannst Du das allenfalls mit einem Eigenbeleg lösen wie hier beschrieben: https://milchbueechli.ch/beleg-rechnung-quittung/
Schlussendlich hast Du ohne Beleg aber immer das Risiko, dass die Steuerverwaltung die Ausgaben dann nicht akzeptiert bzw. streicht, und Du entsprechend zu viel Gewinn versteuern musst.
Beste Grüsse,
Michael
Vanessa meint
Hallo Michael
Vielen Dank für deine ausführlichen Blogposts.
Aktuell mache ich meine Buchhaltung noch mit einer Excel-Liste, das möchte ich aber per 1.1.2023 ändern. Das Milchbüechli steht ganz oben auf meiner Liste von Tools, die mir zusagen.
Jetzt habe ich aber noch eine allgemeine Frage. Ich biete mobilen Unterricht an. Entsprechend habe ich als Einnahme jeweils den Lektionenpreis aufgeschrieben, den mir mein Kunde bezahlte und als Ausgabe die Fahrkosten (Anzahl Kilometer mal 70 Rappen). Das Auto gehört mir privat. Einen Beleg für die gefahrenen Kilometer habe ich nicht. Du sagst aber in einem deiner Artikel, dass jede Buchung einen Beleg verlangt. Auch hier? Dann habe ich nämlich keine Ahnung wie ich das machen sollte.
Viele Grüsse
Vanessa
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Vanessa,
In diesem Fall ist das Fahrtenbuch Dein Beleg. Also so wie es hier grob erklärt ist: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
Beste Grüsse,
Michael
Larissa D. meint
Hallo Michael
Vielen Dank für deine informative Homepage, von der ich schon einiges gelernt habe.
Nun habe ich folgende Frage: Ich habe letztes Jahr ein neues Büro gemietet, für welches ich eine Mietkaution leisten musste. Das Geld ist – wie üblich – auf einem Sperrkonto, welches auf mich lautet. Ist diese “Ausgabe” wie eine Privatentnahme zu behandeln und somit in der Milchbüechlirechnung nicht aufzuführen?
Danke und beste Grüsse
Larissa
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Larissa,
Genau, da das Geld nicht wirklich weg ist, kommt es auch nicht als Ausgabe ins Milchbüechli.
Beste Grüsse,
Michael
Kirstin Barbato meint
Hallo,
erstmal danke ich für diese informative Seite.
Ich habe eine Frage: Ich betreibe einen OnlineShop und frage mich nun wie ich die Versandkosten behandeln muss, da sie ja ein “Durchlaufposten” sind, jedoch auf dem Rechnungsbetrag explizit ausgewiesen sind.
Können Sie mir bitte diesbezüglich eine Auskunft erteilen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Frau Barbato,
Das ist relativ simpel: Wenn Sie die Versandkosten bezahlen, dann erfassen Sie das als Ausgabe. Und wenn Sie die Zahlung erhalten (welche ja inklusive Versandkosten ist), dann erfassen Sie das total als Einnahme. Da müssen Sie nichts speziell beachten.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Jennifer Reber meint
Hallo Michael
ich starte neu als Klein-Unternehmerin und Suche eine Buchhaltung. Ich habe mich gegen die Mwst Abrechnugn entschieden und werde auch so schnell nicht die Obergrenze erreichen.
Was ich trotz mehrfachen lesens noch nicht verstehe:
Wenn ich Geld privat raus nehme, wird es nicht gebucht. Aber Ende vom Monat würde das Geld doch dann aber fehlen?
Privateinalge: zum Start habe ich den Kauf von Material von meinem Privatgeld bezahlt. Ich buche keine Privateinlage, kann aber die Rechnungen die ich zahlte eintragen?
Etwas verwirrt bin.
Vielen Dank
Jennifer
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Jennifer,
Bei einer einfachen Buchhaltung (wie eben z.B. mit dem Milchbüechli) hast Du kein Buchhaltungskonto, welches dem tatsächlichen Kontostand bei der Bank entspricht. Im Prinzip willst Du nur wissen, wieviel geschäftliche Einnahmen und Ausgaben Du hattest (was den Gewinn/Verlust gibt).
Wenn Du Geld vom Privat- auf das Geschäftskonto überweist (und umgekehrt), dann ist das Geld ja eben nicht weg – es “fehlt” also nicht.
Beste Grüsse,
Michael
Barbara Borer meint
Lieber Michael, dass Privateinlagen und -entnahmen vom Geschäftskonto nicht gebucht werden ist mir klar. Ich habe grad kürzlich in genau diesem Bezug den Kommentar gelesen, dass man für die Bankabstimmung diesen Betrag wieder berücksichtigen muss, damit diese aufgeht und der Saldo auf dem Geschäftskonto mit dem Saldo in der Buchhaltung übereinstimmt. Jetzt bin ich verwirrt, weil ich der Meinung war, dass bei der Milchbüchlirechnung die Bankkonten weder Privat noch Geschäftlich abgestimmt werden….vielen Dank für deine Antwort im Voraus!
Liebe Grüsse Barbara
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Barbara,
Wie Du sagst, in einer einfachen Buchhaltung / Milchbüechli musst Du keine “Bankabstimmung” machen. Das Resultat vom Milchbüechli (also der Gewinn) stimmt nicht automatisch mit dem Bankkontostand überein (und muss es auch nicht).
Liebe Grüsse,
Michael
Marian meint
Hallo Michael! Herzlichen Dank für deinen Blog – echt super, dass du all diese Informationen teilst. Ich habe eine Frage: Ich habe ein Fahrzeug aus dem Geschäftsvermögen genommen und nutze dieses nun ausschliesslich Privat. Wenn ich keine Zahlungstransfer erfassen soll, wie bilde ich das ab? Fahrzeuge and Privatkonto? Was wenn ich – aus Fairnessgründen – einen Vertrag hinterlegt habe, auf dem der Betrag des Fahrzeugs über dem Buchwert steht? Herzlichen Dank für dein Feedback – gerne vergüte ich dich auch für diese Beratung.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Marian,
Scheint als hättest Du eine doppelte Buchhaltung. Damit bist Du hier beim Milchbüechli leider falsch 😉
Versuche es einmal im Buchhaltungs-Forum.ch oder direkt bei einem Treuhänder/Steuerberater.
Beste Grüsse,
Michael
Philipp meint
Guten Tag,
Vielen Dank für die informative Seite! Ich habe noch eine Frage, ich mache mich auf 1.1.2020 als Fotograf teilselbständig. Wie kann ich mein Equipement, welches ich über die Jahre hobbymässig aufgebaut habe in die Milchbüechlirechnung aufnehmen? Wenn ich beispielsweise im Jahr 2018 eine Kamera für 1000 CHF gekauft habe, kann ich sie dann nur für 360 CHF(2x Abschreibung a 40%) einbuchen?
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüsse,
Philipp
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Philipp,
Das ist eine gute Frage, kann ich aber leider nicht definitiv beantworten. Also Dein Vorgehen/Berechnung wäre grundsätzlich korrekt (also Du würdest sozusagen die gebrauchte private Kamera an Deine Firma für 360.- verkaufen = 1 Ausgabe buchen).
Die Frage ist jetzt, ob das die Steuerverwaltung akzeptieren würde. Weil man ev. argumentieren könnte, dass Du die Kamera weiter privat gebrauchen kannst. Das weiss ich also schlicht nicht, das geht in das Thema Steueroptimierung und müsste ein Treuhänder sagen.
Beste Grüsse,
Michael
Daniela Cappelletta meint
Hallo
Ich versuche gerade mein Hobby zum Nebenberuf zu machen. Und muss wohl mein “Milchbüechli” professioneller führen, daher bin ich auf deine Seite gestossen. Ich informiere mich gerade ob deine SW was für mich wäre und bin auf diese Seite gekommen. Bei meiner letzten Steuererklärung wurde mir explizit mitgeteilt, dass ich Privateinlagen bzw. -entnahmen beizufügen hätte. Du beschreibst das aber das dies nicht nötig ist – hast du eine Erklärung dafür? Bzw. auf welcher Grundlage stützt du dich da?
Danke für die Aufklärung und ich informiere mich weiter auf deiner Seite…
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Daniela,
Sehr gute Frage: Ich kenne natürlich die genaue Situation nicht, aber meine Antwort hier erklärt die grundlegende Problematik genau: https://milchbueechli.ch/einfache-buchhaltung-faq/#comment-37
Kurz gesagt: Die Steuerverwaltung kann mehr verlangen, als gesetzlich eigentlich vorgegeben ist. Und “offiziell” und nach aussen geben sie sehr strikte Vorgaben. Im Zweifelsfall einfach einmal mit dem Steuerkommissär sprechen und den eigenen Fall schildern.
Beste Grüsse,
Michael
Nicki meint
Hallo,
ich bin eine mini-Kleinstunternehmerin; ich arbeite als Hobbyfriseuse an zwei Abenden in der Woche zu kleinen Preisen. Irgendwie scheint das alles für mich ordentlich überdimensioniert zu sein. Ist das auch für das Richtige für mich? Danke
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nicki,
Ich verstehe natürlich was Du meinst. Jetzt einmal unabhängig vom Milchbüechli: Ja, auch in Deinem Fall gilt, dass Du grundsätzlich buchführungspflichtig bist.
Wenn Du das Einkommen nicht angeben würdest, würdest Du ja im Prinzip schwarz arbeiten.
Ausserdem: Wenn Du mehr als 2300.- pro Jahr einnimmst, musst Du Dich auch bei der Ausgleichskasse Deines Kantons melden und AHV-Beiträge auf das Einkommen bezahlen.
Ob das Milchbüechli oder eine andere Buchhaltungslösung: Ich bin zwar schon ziemlich davon überzeugt, dass das Milchbüechli die einfachste Lösung ist 😉 Aber natürlich, schau Dir ruhig auch andere Lösungen an.
Beste Grüsse,
Michael