Die geschäftlichen Ausgaben für Ihr Auto können Sie als Selbständiger in Ihrer Einzelfirma natürlich geltend machen.
Da ein Geschäftsfahrzeug aber praktisch immer auch privat gebraucht werden kann, müssen von den Autokosten ein Privatanteil abgezogen werden.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Berechnungsmöglichkeiten für den Privatanteil am Geschäftsauto (oder den umgekehrten Fall, den Geschäftsanteil am Privatauto).
Die erste Frage, die Sie sich also stellen müssen (hier als Beispiel ein Auszug von der Steuerverwaltung Thurgau):
Wird das Auto mehrheitlich privat oder geschäftlich genutzt? Sprich, sind mehr als 50% der tatsächlich gefahrenen Kilometer privat oder geschäftlich?
Das Auto wird mehrheitlich geschäftlich genutzt (= Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs)
Das Auto gehört der Einzelfirma und wird dabei in die Buchhaltung aufgenommen und es werden dementsprechend Abschreibungen vorgenommen.
In diesem Fall bezahlen Sie alle Autokosten wie Benzin, Reparaturen, Motorfahrzeugsteuer und Autoversicherung über die Einzelfirma.
Und ziehen von diesen Kosten einen Anteil für die private Nutzung ab.
Dieser Privatanteil kann auf 2 Arten berechnet werden:
- Effektive Abrechnung, mit Fahrtenbuch/Bordbuch: Die effektiven Kosten werden proportional zur Nutzung abgerechnet.
- Angenommen die Autokosten beliefen sich für das Jahr total auf 8’000.-. Sie sind 4’000 km privat und 6’000 km geschäftlich gefahren. Der Privatanteil beläuft sich damit auf 40% (4’000 der insgesamt 10’000 km) was 3’200.- entspricht. Sprich nur 4’800.- dürfen schlussendlich als geschäftlicher Aufwand geltend gemacht werden.
- Pauschale Abrechnung, ohne Fahrtenbuch/Bordbuch: Es muss 0,8% (ab 1.1.2022 0,9%) des Kaufpreises des Autos (exkl. MWST) pro Monat (= 9,6% pro Jahr), mindestens aber 150.- pro Monat (= 1’800.- pro Jahr) als Privatanteil von den effektiven Kosten abgezogen werden.
- Der Privatanteil eines für 30’000.- (exkl. MWST) gekauften Autos wäre also 240.- pro Monat (= 2’880.- pro Jahr).
- Der Privatanteil eines für 5’000.- (exkl. MWST) gekauften Autos wäre nur 40.- pro Monat (= 480.- pro Jahr), womit aber der Mindestsatz von 150.- pro Monat gilt (= 1’800.- pro Jahr).
Wichtiger Hinweis: Per 1.1.2022 wird die Pauschale für den Privatanteil von 0,8% auf 0,9% erhöht.
Da die Führung eines Fahrtenbuches bei häufiger geschäftlicher Nutzung natürlich relativ aufwändig ist, wird in diesem Fall meistens die pauschale Abrechnung gemacht.
Das Auto wird mehrheitlich privat genutzt (= geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs)
In diesem Fall bezahlen Sie alle Autokosten wie Benzin, Reparaturen, Motorfahrzeugsteuer und Autoversicherung als Privatperson.
Die geschäftlichen Fahrten werden dabei immer effektiv abgerechnet:
Dabei werden die einzelnen geschäftlichen Fahrten in einem Fahrtenbuch erfasst und am Ende des Jahres berechnet (also z.B. 2’500 km mal den Kilometersatz von beispielsweise 70 Rappen = 1750.-) und in Ihrer Buchhaltung als Ausgabe erfasst.
Wichtig: Informieren Sie sich auf der Steuerverwaltung Ihres Kantons, welchen Kilometersatz Sie tatsächlich verwenden dürfen.
Diese Abrechnungsmethode kann sich mit Blick auf eine Steueroptimierung lohnen, wenn Sie ein eher günstiges (ev. Occasion) Auto mit tiefen Unterhaltskosten haben.
Welche Abrechnungsart in welchem Fall am meisten Sinn macht (sprich, man effektiv am meisten Abzüge machen kann um damit Steuern zu sparen), müsste man im Detail anschauen und durchrechnen.
Wichtig: Die Fahrzeugausgaben dürfen nicht willkürlich gemacht werden
Die Ausgaben für das Auto werden gerne zur Steueroptimierung genutzt.
Grundsätzlich gilt wie immer die Faustregel: Können Sie einer Drittperson glaubwürdig erklären, dass die Ausgabe tatsächlich geschäftlich begründet war?
Hier ein interessantes Beispiel eines Gerichtsentscheids, in der die Nutzung eines Porsche Carrera einer Zahnarztpraxis für “ausschliesslich geschäftliche Zwecke” nicht anerkannt wurde (sowie das Fahrtenbuch nicht nachvollziehbar geführt wurde und auch sonst sehr viele fragwürdige bzw. schlicht falsche Ausgaben als geschäftlich deklariert wurden).
Welche Methode ist aus Buchhaltungssicht am einfachsten?
Bedenken Sie:
In diesem Artikel beleuchte ich das Thema Geschäftsauto speziell aus Sicht eines Selbständigen mit Einzelfirma, der die Buchhaltung möglichst einfach erledigen will.
In diesem Fall gilt:
Die mehrheitlich private Nutzung (also das Privatauto geschäftlich zu nutzen) ist dabei aus Buchhaltungssicht die deutlich einfachere Methode.
Damit muss das Auto weder in der Buchhaltung als Anlagevermögen geführt und abgeschrieben werden, noch ein Privatanteil berechnet und wieder abgezogen werden.
Am einfachsten heisst natürlich nicht in jedem Fall die optimale Lösung.
Wenn Sie aber als Selbständiger mit unter 100’000.- Umsatz pro Jahr den Aufwand möglichst klein halten wollen, dürfte die Einfachheit ein wichtiges Argument sein.
Welche Methode kann ich im Milchbüechli verwenden?
Grundsätzlich können alle Methoden im Milchbüechli verwendet werden:
Die mehrheitlich private Nutzung des Autos (also geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs) kann mit dem Milchbüechli problemlos erledigt werden: Die Hauptherausforderung dabei ist das Führen des Fahrtenbuchs, in dem alle geschäftlichen Fahrten erfasst werden müssen.
Das Ergebnis des Fahrtenbuchs kann am Ende des Jahres ganz einfach als einzelne normale Ausgaben-Buchung im Milchbüechli erfasst werden.
Die mehrheitlich geschäftliche Nutzung des Autos (Privatnutzung des Geschäftsfahrzeugs) ist im Milchbüechli leider nicht optimal geeignet, aber theoretisch möglich. Diese Methode hat eben 2 Aspekte:
- Die tatsächlichen Ausgaben/Autokosten: Die Berechnung des Privat- sowie Geschäftsanteils müsste manuell gemacht werden (gemäss einer der beiden oben beschriebenen Abrechnungsmethoden), und dann kann einfach das “Ergebnis” (also der Geschäftsanteil) im Milchbüechli als Ausgabe erfasst werden. Das ist genau wie bei der mehrheitlich privaten Nutzung mit dem Milchbüechli natürlich kein Problem.
- Den Wert des Autos: Das Auto gehört in diesem Fall ja zum Geschäftsvermögen und müsste dementsprechend abgeschrieben werden. Das Milchbüechli (bzw. die einfache Buchhaltung mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ganz grundsätzlich) ist aber schlicht nicht dafür gedacht, das Vermögen in einer Bilanz zu erfassen bzw. Abschreibungen vorzunehmen (mehr zum Thema Abschreibungen hier). Wenn man einfach das bereits vorher vorhandene Privatauto jetzt mehrheitlich geschäftlich nutzt, kann es natürlich sein, dass das Auto buchhalterisch keinen Wert mehr hat und nicht erfasst und abgeschrieben werden muss. Auf jeden Fall ist das ein etwas komplizierteres Thema, das eher ein Treuhänder abschliessend beurteilen kann.
Das Fahrtenbuch führen
Das Fahrtenbuch kann auf verschiedene Arten geführt werden:
- Es kann ein simples physisches Fahrtenbuch gekauft werden (einfach in Google suchen).
- Eine andere Idee wäre eine Fahrtenbuch App (einfach mal im Apple/iPhone oder Android App Store suchen).
Wichtig ist: Das Fahrtenbuch (ähnlich wie das Kassenbuch für Bargeschäfte) darf nicht nachträglich spurlos verändert werden können (weshalb das Fahrtenbuch z.B. nicht mit Excel geführt werden darf).
Guten Tag Michael
Wie sieht es mit dem GA aus? Ich bin Teils Freischaffend/ teils Selbständig und muss an Schulen in der ganzen Schweiz. Ca. 2 Tage die Woche als Freelancerin mit Anstellugnsvertrag bei einem Kanton oder einer Organisation und ca. 1 Mal die Woche als Selbständige. Ich dachte mir ich ziehe 2/3 des GA Jahresbetrages bei der Steuererklärung ab und 1/3 auf meiner Milchbüchli Rechnung. Denkst du das geht? Oder spielt das gar nicht so eine Rolle?
Vielen Dank & liebe Grüsse
Daniela
Hallo Daniela,
Ich kann jetzt nicht sagen ob das 100%ig korrekt ist, aber ich denke Dein Vorgehen macht grundsätzlich Sinn. Müsste ein Treuhänder beurteilen.
Aber ja, schlussendlich macht es keinen Unterschied, ob Du das GA direkt in der Steuererklärung oder via Ausgabe im Milchbüechli angibst. Reduziert das steuerbare Einkommen schlussendlich genau gleich.
Beste Grüsse,
Michael
Guten Tag Herr Brütsch
Besten Dank für diesen verständlichen Text. Meine Situation ist recht “speziell”, können Sie mir hierbei sagen ob das möglich ist?
Ich bin 100% angestellt und habe eine kleine Einzelfirma nebenbei. Da ich noch recht jung bin und selbst kein Auto brauche und besitze, benutze ich gelegentlich (1-3x pro Monat) das Auto meiner Mutter für geschäftliche Fahrten. Ist es nun möglich, dass ich dies mit effektiven Kosten anhand eines Fahrtenbuch berechne und meiner Mutter dies auszahle? Falls ja was wäre der Beleg zu dieser Buchung, evtl. das Fahrtenbuch? Müsste dies meine Mutter dann als Nebeneinkommen in der Steuererklärung verbuchen? Ich freue mich auf eine allfällige Antwort und danke im Voraus 🙂
Thomas
Hallo Thomas,
Ich wüsste nicht ob und wie genau das korrekt gemacht werden könnte. So spezielle Fälle wären eher etwas für einen Treuhänder/Steuerberater oder ev. im buchhaltungs-forum.ch fragen.
Wobei ich persönlich würde mir wohl schlicht den Aufwand dafür sparen, wenn es nur so selten ist.
Beste Grüsse,
Michael
Hallo Michael
Ich nutze mein Auto mehrheitlich privat und führe ein Fahrtenbuch (via App) für die geschäftlichen Fahrten. Du schreibst dass man die Abrechnung der km am Ende des Jahrs machen soll. Ich habe die km bis anhin pro Monat abgerechnet und dann einfach in den Ausgaben aufsummiert. Kann man das so machen oder muss mann zwingend einmal im Jahr abrechnen?
LG
Sandro
Hallo Sandro,
Das kannst Du natürlich in dem Rythums machen wie Du willst 🙂
Beste Grüsse,
Michael
Hallo Michael
Sehe ich das richtig, dass bei mehrheitlich geschäftlich genutzten Fahrzeugen,
bei der effektiv Methode, der Privatanteil nur von den Treibstoff-, Reparatur- und Unterhaltskosten abgezogen werden muss und nicht vom Kaufpreis?
Sprich der Kaufpreis darf dann ohne Privatabzug zu 40% degressiv abgeschrieben werden? Oder muss von der 40% Abschreibung dann noch der Privatanteil abgezogen werden?
Was mir ausserdem nicht ganz klar ist, wird im Falle vom Fahrzeugkauf der Kaufpreis abgeschrieben, oder der Neuwert (zwecks Occasion Kauf), oder variiert das auch wieder je nach dem welche der 3 Buchungsmethoden genutzt wird?
Vielen Herzlichen Dank
Gruss Johannes
Hallo Johannes,
Damit kenne ich mich nicht im Detail aus und kann ich keine verbindliche Aussage geben. Sprich kann Dir nur ein Treuhänder/Steuerberater genau sagen.
Soviel ich weiss, muss der Privatabzug auch bei der Abschreibung gemacht werden, siehe z.B. hier ganz am Ende der Seite: https://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Private+Nutzung+eines+Gesch%C3%A4ftsfahrzeugs+(ab+Steuerjahr+2022)
Auszug: “Als Aufwendungen gelten die Fahr- und Unterhaltskosten sowie die fixen Kosten wie Versicherungen, Motorfahrzeugsteuer, Abschreibungen, Garagenmiete usw.”
Bei der zweiten Frage bin ich relativ sicher: Der Fahrzeugkaufpreis (exkl. MWST) ist relevant.
Beste Grüsse,
Michael
Hallo Michael,
kannst du mir vielleicht sagen, wie es ist, wenn ich mein Velo als Geschäftsfahrzeug einsetzte? Zu manchen Kunden fahre ich mit dem Auto und führe dafür auch ein Fahrtenbuch. Wenn ich jetzt aber mit dem Velo zum Kunden fahre, ist es dann auch möglich, die gefahrenen Kilometer als Ausgabe zu erfassen?
Vielen Dank für die Info
Daniel
Hallo Daniel,
Die gefahrenen Kilometer kann ich mir nicht vorstellen, bzw. wüsste ich nicht auf welcher Basis man diese berechnen würde. Das Velo selbst sowie z.B. Reparaturen dafür sollte schon möglich sein, sofern Du es eben via Fahrtenbuch nachweisen kannst. Im Prinzip wie beim Auto mit entsprechendem Privatanteil.
So oder so geht das aber in das Thema Steueroptimierung und kann Dir nur ein Treuhänder/Steuerberater genau sagen.
Beste Grüsse,
Michael
Lieber Michael,
vielen Dank für den Artikel. Es ist toll so eine detaillierte Zusammenfassung lesen zu dürfen.
Ich hätte dazu noch eine Rückfrage.
Ich bin angestellt und bekomme einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, welchen ich auch privat nutzen darf. Mein Arbeitgeber zieht mir hierfür monatlich den Anteil vom Salär ab, welchen ich als Privatanteil bei der Steuer geltend machen müsste, also zahle ich meinem Arbeitgeber monatlich 0,8% des Anschaffungspreises für die private Nutzung.
Was muss ich in diesem Fall noch in der Steuererklärung anführen?
Herzlichen Dank
Maria
Hallo Maria,
Vielen Dank für das Feedback. Ganz sicher kann ich Dir das nicht sagen, das müsste ein Treuhänder/Steuerberater anschauen. Aber wenn der Privatanteil im Lohnausweis bereits aufgeführt/abgezogen ist, bin ich nicht sicher, ob Du noch mehr angeben musst.
Beste Grüsse,
Michael
Guten Morgen Herr Brütsch
darf man der Einfachheit zu Liebe zwischen den beiden Ansatzmethoden wählen, also dürfte man die einfachere Methode – die mehrheitlich private Nutzungsmethode anwenden anwenden, selbst wenn man den Wagen zu 80% geschäftlich nutzt und nur zu 20% privat oder richtet sich die Methode dann tatsächlich nach dem Verhältnis?
Mit bestem Gruss & Dank die praktischen Erläuterungen!
Grüezi Frau Brenner,
Ja, die Methode muss grundsätzlich schon nach dem tatsächlichen Verhältnis gewählt werden. Wobei ob und wieviel Spielraum man genau hat, kann nur die Steuerverwaltung sagen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Guten Tag
Meine Frau hat eine Einzelfirma und hat ein kleines Auto als Leasing angeschaft.
Wie können die Autokosten(Leasing, Versicherung, Benzin, Steuern…) in der Steuerklärung erfasst werden?
Wenn das Auto über 50% für das Geschäft gebraucht wird kann ich alle Kosten als Geschäftsauslage buchen oder muss ich den Privatanteil immer angeben?
Grüezi Herr Wenger,
Es muss immer ein Privatanteil angegeben werden. Wie im Artikel erklärt gibt es 2 Methoden dafür. Wie genau es in der Steuererklärung aussieht, kommt auf den Kanton darauf an. In SH z.B. wird bei der effektiven Abrechnung der Privatanteil dann automatisch abgezogen (siehe ausgegraute Felder hier: https://milchbueechli.ch/belege/2018/03/Steuererklaerung-SH-3-Ausgaben-min.png ).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Hallo Michael
folgende Situation:
Ich habe ein Einzelunternehmen und bin auch noch zu 60% bei einer Firma angestellt.
Ich benutze mein privates Auto für die Einzelfirma wie auch für die Fahrt an den Arbeitsplatz zu der Firma bei welcher ich zu 60% angestellt bin.
km/a für Einzelfirma: ca 8000km
km/a Fahr an Arbeitsplatz: ca 2500km
Privat: 5000 km/a
Das Auto hat einen Neuwert von 50’000.- und ist aktuell (Eurotax) ca 15’000.- wert.
Ist es besser das Auto als Privatwagen an die Einzelfirma abzurechnen oder in die Einzelfirma als Geschäftswagen aufzunehmen?
LG Anita
Hallo Anita,
Das geht in das Thema Steueroptimierung. Da ich kein Treuhänder/Steuerberater bin, kann ich leider keine Empfehlung/Beratung geben, was besser wäre.
Beste Grüsse,
Michael
Hallo Michael,
Zuerst einmal herzlichen Dank für deine viele und gute Arbeit! Das beeindruckt mich – und andere – immer wieder.
Ich bin selbständig und habe ein Geschäftsfahrzeug. Dies nun schon im 4. Jahr, d.h. es ist abgeschrieben. Es läuft bisher als Geschäftsfahrzeug und ist auch als solches versichert.
Ich möchte aktuell kein neues Fahrzeug kaufen, jedoch ist die geschäftliche Versicherung teurer als die private.
Meine Frage: kann ich das Geschäftsfahrzeug einfach als Privatfahrzeug ummelden und als Zweitwagen mit Wechselkennzeichen laufen lassen? Falls ja, was muss ich dabei beachten?
Danke im voraus!
Herzliche Grüsse
Tom
Hallo Tom,
Vielen Dank für das Feedback!
Zu Deiner Frage: Schwierig zu sagen. Auch wenn das Fahrzeug abgeschrieben ist, kann es durchaus noch einen effektiven Wert haben, zu dem Du es Dir selbst verkaufen kannst/musst (siehe z.B. hier: https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/verkauf-firmenwagen-an-gesellschafter/2448). Da müsstest Du also einen Treuhänder/Steuerberater fragen um sicher zu gehen.
Beste Grüsse,
Michael
Lieber Michael,
Ich habe eine GmbH für Architektur & Bauleitung.
Zur Zeit fahre ich einen kleinen Wagen als Geschäftswagen über die GmbH (Privatanteil 0.8%).
Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Camper mit Aufstelldach (VW T6) als Firmenwagen anzuschaffen. Da ich keine Mitarbeiter angestellt habe würde ich den bestehenden Wagen natürlich verkaufen.
Nun meine Frage; ist es zumutbar, einen VW T6 als Geschäftswagen zu halten (Architekturbüro)? Ich führe gelegentlich Parkett und Baustellenmuster zu meinen Kunden.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Lea
Hallo Lea,
Das wird Dir nur ein Treuhänder/Steuerberater oder gleich direkt die Steuerverwaltung sagen können. Soweit ich weiss sollte das Geschäftsauto “verhältnismässig” sein, wobei das natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ist. Ich würde sagen, das sollte sicher machbar sein. Aber eben, die Steuerverwaltung hat da schlussendlich das letzte Wort.
Beste Grüsse,
Michael
Guten Tag und vielen Dank für den super Artikel. Ich habe einen Camper und nutze den das halbe Jahr nicht, somit bin ich auf die Idee gekommen ihn über die Platform my Camper zu vermieten. Die Einnahmen ca. pro Woche 1000 CHF, muss ich dann als Einnahmen angeben. Macht es Sinn ein Enzelunternehmen zu gründen, um steuerliche Vorteile zu bekommen, wenn der Camper als Unternehmensbestandteil läuft? Es wären im Jahr denk ich 8 oder 10 Wochen zum vermieten. Und wie müsste die Versteuerung berechnet werden?
Herzlichen Dank, Silko
Hallo Silko,
Gerne versuche ich Deine Fragen zu beantworten. Einfach vorab ein wichtiger Hinweis: Ich kann nur allgemeine Hinweise und Tipps geben. Ich kann aber “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder die Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Zuerst einmal: Ich nehme an, Du hast diese Infos von MyCamper gesehen: https://mycamper.force.com/FAQ/s/article/Muss-ich-die-Mieteinnahmen-versteuern?language=de
Die Kernfrage ist also, ob Du den Camper mehrheitlich privat oder geschäftlich nutzt (also vermietest). Wenn mehrheitlich privat, musst Du keine Einzelfirma gründen. Wenn mehrheitlich geschäftlich, dann musst Du eigentlich den Weg über eine Einzelfirma gehen (mit allen hier beschriebenen Schritten): https://milchbueechli.ch/selbstaendig-machen-einzelfirma-gruenden/
Steuerliche Vorteile hast Du keine: Es ist im Prinzip egal, ob diese Einkünfte privat oder eben über eine Einzelfirma kommen.
Beste Grüsse,
Michael
Grüezi, meine Frau beginnt nach der Kinderpause in Kürze bei einer privaten Spitex.
Da Sie Klienten selbstständig betreut ist ein privates Fahrzeug Voraussetzung für die Anstellung.
Wie kann Sie dieses Fahrzeug, resp. die damit gemachten Kilometerleistungen von der Steuer abziehen (deklarieren).
Zur Ermittlung der Kilometer hat Sie ein App welches mit dem Bordcomputer des Fahrzeiges verbunden ist. Dies ist also gegeben.
Der Arbeitgeber entschädigt nicht zusätzlich für die Benützung des privaten PK für die Abreit.
Danke für eine kurze Antwort auf meine Frage
Grüezi Herr Keller,
Mit dem Fahrtenbuch der App haben Sie ja die effektive Abrechnung. Als Privatperson würden Sie das dann wahrscheinlich grundsätzlich über die Berufsauslagen in der Steuererklärung angeben (also anstatt einfach nur die Pauschale für die Berufsauslagen abzuziehen).
Das geht aber in das Thema Steueroptimierung und müsste ein Treuhänder bzw. Steuerexperte genauer anschauen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Hallo Michael
Ich habe ein Leasingfahrzeug und brauche das Fahrzeug 80% für das Geschäft und 20% Privat. Im Schnitt fahre ich für das Geschäft 850 Kilometer im Monat. Unterhalt ca. CHF 1000.– im Jahr. Benzin ca. 120.– pro Monat. Steuerkanton ist BL.
Kann ich die Leasinggebühren voll abziehen?
Unterhalt und Benzin auch?
Oder nehm ich die CHF 0.70 pro KM?
Wie ist das mit der Abschreibung für das Fahrzeug?
Wie löse ich das mit dem Milchbüchli?
Ich weiss es sind viele Fragen, hoffe aber, Du kannst mir trotzdem helfen.
Besten Dank und Liebe Grüsse
Béatrice
Hallo Béatrice,
Zuerst ein wichtiger Hinweis: Ich kann nur allgemeine Hinweise und Tipps geben. Ich kann aber “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater.
Mit dem Vorbehalt, hier wie ich es grundsätzlich sehe/machen würde:
Du hast ja eine “mehrheitlich geschäftliche Nutzung” und ich würde die “Pauschale Abrechnung, ohne Fahrtenbuch/Bordbuch” machen.
Das heisst, alle Kosten (Leasing, Unterhalt, Benzin) sind geschäftlich und kannst Du also im Milchbüechli als Ausgabe erfassen. Von diesen totalen Kosten musst Du dann aber wie im Artikel beschrieben den Privatanteil berechnen und abziehen (würde ich dann einmalig Ende Jahr machen).
Abziehen heisst, Du kannst diesen Privatanteil im Milchbüechli als Einnahme erfassen. Es ist zwar keine richtige Einnahme, aber damit gleichst Du im Prinzip ganz einfach die zu grossen Ausgaben wieder aus.
Abschreibungen hast Du nicht, da das Auto ja geleast ist.
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
Beste Grüsse,
Michael
Guten Abend
Meine Frage an Sie.
-Habe seit Jahren ein Kaffeemaschinen Reparatur Geschäft
-Habe nur Paar Einnahmen,keine Rechnung,keine Kreditkarten.
-Einnahmen und Ausgaben ,Bar
-Das Milchbüchli würde mir gefallen.
-haben sie mir auch ein einfaches Kassenbuch ?
GLG . Erwin
Grüezi Herr Häsler,
Im Milchbüechli selbst gibt es kein Kassenbuch. Das habe ich hier ausführlich erklärt, wie das Ganze grundsätzlich funktioniert: https://milchbueechli.ch/kassenbuch-fuehren/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Super Artikel, hat mir grad die Augen geöffnet.
Nun, ich habe dieses Jahr die Fahrten bislang im Excel grob notiert, was ja offensichtlich bei mehrheitlich privater Nutzung nicht ausreicht. Muss ich nun die bis jetzt (Ende April) notierten Strecken vergessen wenn ich erst ab heute beginne die Fahrten in eine Fahrtenbuch einzutragen?
Danke.
Hallo Beat,
Das kann ich Dir leider nicht sagen, das ist wahrscheinlich ganz einfach Ermessenssache. Also im Sinne von: Kannst Du die gemachten Fahrten grundsätzlich glaubhaft belegen? Dann kannst Du diese ev. nachtragen (ich bezweifle, dass alle Fahrtenbücher “perfekt” geführt werden…). Aber ja, schlussendlich muss das aber die Steuerverwaltung entscheiden.
Beste Grüsse,
Michael
Situation:
habe 2 Firmen und total 3 Autos. ich zahle für alle 3 autos die 0.8%/M.
finde ich einwenig übertrieben, da ich nicht gleichzeitig privat 3 Autos fahre.
frage: wenn ich ein auto davon privat übernehmen würde, müsste ich dann immer noch die 2 anderen Autos privat versteuern? die 2 autos werden auch nur geschäftlich benützt.
vielen dank und schöne ostern
Mit freundlichen Grüßen
d.keel
Grüezi Herr Keel,
Also grundsätzlich könnten Sie anstatt der pauschalen Abrechnung eine effektive Abrechnung machen (für die 2 Geschäftsautos). Dann müssten Sie für diese keinen privaten Anteil mehr abziehen.
Ich vermute aber, Ihre eigentliche Frage ist, ob das auch pauschal geht (also nur für 1 Auto den privaten Abzug machen zu müssen). Das kann ich leider nicht beantworten. Das geht in das Thema Steueroptimierung und müsste ein Treuhänder bzw. Steuerexperte genauer anschauen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Servus Michael, erst einmal vielen dank für deine Arbeit.
Sehe ich das richtig, das ich von den Benzin kosten, Reparaturen, Wartungsarbeiten, steuern, Versicherung 9.6% jährlich als Privat Fahrezugaufwand buchen muss?!
Danke
Marcel
Hallo Marcel,
Bei der pauschalen Abrechnung: Ja (und mindestens 150.- pro Monat / 1’800.- pro Jahr).
Ansonsten müsstest Du eine effektive Abrechnung mit Fahrtenbuch machen (und wenn Du das Auto dann tatsächlich nie privat nutzen würdest, müsstest Du natürlich auch keinen privaten Anteil abziehen).
Beste Grüsse,
Michael
Lieber Michael
ich bin gerade auf deine Webseite gestossen, Danke für die tollen, klaren und hilfreichen Informationen.
Beim ersten Mal habe ich die Steuererklärung für 2017 von einem Steuerberater machen lassen.
Ich hatte ihm meine Buchführung in der ich meine Fahrkosten für die Selbstständigkeit im Nebenerwerb als Exceltabelle aufgeführt habe für die Steuererklärung übergeben. Er hat dies nicht beanstandet. Nun mache ich alles das erste Mal selbst und mir sind bereits ein paar Fehler beim Steuerberater aufgefallen, sodass ich etwas verunsichert bin.
Ist es wirklich nicht möglich eine Exceltabelle für Fahrtkosten anzulegen und abzugeben? Ich gebe im Schnitt 40 Fahrten (ca. 9000km) für meine Selbstständigkeit an. Das wäre unverhältnismässig hier eine Fahrtenbuch für alle Fahrten (35000 km) erstellen zu müssen.
Herzlichen Dank und liebe Grüsse
Carina
Liebe Carina,
Zuerst einmal: Wenn Du Dein Privatauto geschäftlich nutzt, musst Du nur die geschäftlichen Fahrten im Fahrtenbuch erfassen (nur diese willst Du ja abziehen und musst Du entsprechend belegen können).
Zum Führen mit Excel: Nun, realistisch gesehen ist die Chance wahrscheinlich relativ klein, dass bei 40 Fahrten (und damit verhältnismässigen Abzügen) tatsächlich Dein Fahrtenbuch kontrolliert wird. Und ev. würden Sie ein sauber geführtes Excel auch akzeptieren (darum wird das der Steuerberater auch akzeptiert haben).
Aber falls es hart auf hart kommt, kannst Du Pech haben. Wie oben im Artikel verlinkten Gerichtsentscheid:
“Abschliessend ist festzuhalten, dass es […] klar den Steuerpflichtigen obliegt entsprechende Beweismittel für ihre Behauptungen beizubringen, ansonsten sie sich mit Nachteilen konfrontiert sehen müssen. Mit anderen Worten obliegt es den Beschwerdeführern ein korrekt und ordentlich geführtes Fahrtenbuch einzureichen, aus welchen die geschäftsmässige Begründetheit der Fahrten klar erkennbar ist […]”
Das letzte Wort hat schlussendlich immer die Steuerverwaltung und ich kann generell nur Hinweise und Tipps geben, keine Entscheidungen abnehmen oder konkrete Empfehlungen geben 🙂
Ich hoffe, das hilft Dir trotzdem weiter.
Beste Grüsse,
Michael
Merci vil mal. Supertoll und einfach geschriben. Was mir auffiel: die MWST auf den Privatanteilen wird nirgends erwähnt. Es müsste bestimmt eine Vorsteuerkürzung vorgenommen werden?
Heits guet.
Hallo Celine,
Sehr gute Frage bzw. Hinweis:
Ja, bei der effektiven MWST-Abrechnung müsste das natürlich beachtet werden. Aber dazu kann ich nicht mehr sagen, mit dieser habe ich keine Erfahrung.
Das Milchbüechli ist grundsätzlich nur für die einfache Buchhaltung ohne MWST-Abrechnung gedacht. Bzw. kann man unabhängig vom Milchbüechli natürlich die MWST-Abrechnung mit der viel einfacheren Saldosteuersatz-Methode machen. Dafür braucht man lediglich den Umsatz (aus dem Milchbüechli) und rechnet die zu bezahlende MWST ganz einfach mit dem tieferen Saldosteuersatz von z.B. 5,9% aus. Also eben ohne den Vorsteuerabzug berechnen zu müssen.
Beste Grüsse,
Michael