Als Inhaber einer Einzelfirma müssen Sie (im Gegensatz zu einer GmbH oder AG) Ihren Lohn (also Ihr Einkommen / Gehalt) nicht im Milchbüechli buchen.
Denn:
Der Gewinn der Einzelfirma ist automatisch Ihr Lohn als Inhaber der Einzelfirma.
Diesen Gewinn geben Sie dann in Ihrer privaten Steuererklärung an und müssen Sie als Einkommen versteuern.
Je nach Kanton unterscheidet sich die genaue Bezeichnung in der Steuersoftware, aber typischerweise heisst es “Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit” (eben im Gegensatz zum “Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit”, also dem Lohn als Angestellter).
Das bedeutet auch:
Wenn Sie Geld vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto (oder umgekehrt) überweisen, dann buchen Sie das nicht in einer einfachen Buchhaltung.
Private Ausgaben über das Geschäftskonto (bzw. geschäftliche Ausgaben über das Privatkonto)
Auch hier um es nochmals zu verdeutlichen:
Private Ausgaben, die über das Geschäftskonto oder mit der Firmenkreditkarte bezahlt wurden, dürfen nicht im Milchbüechli erfasst werden.
Umgekehrt gilt:
Wenn Sie über das Privatkonto oder mit der privaten Kreditkarte eine geschäftliche Ausgabe gemacht haben, dürfen Sie diese als Ausgabe im Milchbüechli erfassen.
Als KMU in einer doppelten Buchhaltung würden Sie das natürlich entsprechend buchen (über das “Privatkonto” bzw. “Eigenkapital” Konto). Das sind dann eben die sogenannten Privateinlagen bzw. Privatentnahmen, welche es aber wie gesagt in einer einfachen Buchhaltung wie dem Milchbüechli schlicht nicht gibt.
In der einfachen Buchhaltung gibt es deswegen auch keine Bilanzkonten, die mit dem tatsächlichen Bankkontostand übereinstimmen. Aus einer einfachen Buchhaltung können Sie also nicht den tatsächlichen Kontostand ablesen.
Bei grösseren KMUs ist das natürlich nicht praktikabel, aber für Selbständige mit weniger als 500’000.- Umsatz pro Jahr, macht das alles die Buchhaltung im Alltag tatsächlich sehr viel einfacher.
Ruth Vögtli meint
Könnten Sie mir folgende Frage beantworten? Ich habe mich vor einem Jahr als Therapeutin selbständig gemacht. Bisher haben es die Finanzen nicht erlaubt, mir einen Lohn auszuzahlen. Nun steigen Klientenzahlen und Gewinn und ich überlege mir, ob eine monatliche Lohnauszahlung vom Firmenkonto auf mein Privatkonto Sinn machen würde. Natürlich ändert die Lohnzahlung nichts an meinem Gesamtbesitz (wie Sie schreiben, der Gewinn ist eigentlich der Lohn), wäre aber persönlich motivierend für mich. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?
Besten Dank für eine Rückmeldung..
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Vögtli,
Da spricht überhaupt nichts dagegen. Wie im Artikel geschrieben, die Lohnauszahlung wird nicht gebucht und verändert Ihr Ergebnis/Gewinn nicht. Sie dürfen beliebig Geld zwischen Firmen- und Privatkonto überweisen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Franziska meint
Hallo Michael
Ich bin durch Zufall auf meiner Suche nach einem geeigneten Programm auf Deiner Seite gelandet. Bisher habe ich meine Einnahmen und Ausgaben in einer einfachen Excel-Tabelle erfasst und hatte nie Probleme. Dieses Jahr hat sich aber das Steueramt bei mir gemeldet und mich darüber aufgeklärt, dass ich meinen Lohn, die Zahlungen an die SVA, die 3. Säule und Sponsoring-Beträge nicht unter den Ausgaben aufführen darf. Wie genau ich das aber nun zu buchen habe, konnte die Dame mir auch nicht erklären. Ich bin immer davon ausgegangen, dass “keine Buchung ohne Beleg” immer noch gilt und am Ende des Monats der Kontosaldo mit dem IST-Zustand auf dem Bankkonto überreinstimmen muss.
Wenn ich nun also wie vom Steueramt gefordert und auch auf Deiner Seite klar angegeben meinen Lohn und die restlichen genannten Ausgaben die ich ja vom Firmenkonto aus bezahle nicht verbuchen darf/soll wird mein Kontosaldo ja nie stimmen. Wie gleiche ich das denn aus? Denn die Aussage lautete: für die Bankabstimmung müsse der Betrag wieder berücksichtig werden, damit diese aufgeht und der Saldo der Buchhaltung mit dem Saldo auf dem Geschäftskonto wieder übereinstimmt.
Ich verstehe nur noch Bahnhof und genauer wollte sie mir das nicht erläutern, dafür sei sie nicht zuständig. Kannst Du mir das bitte erklären? Wie mache ich das denn nun korrekt?
Ich habe gesehen, dass ich in Deinem Tool die Möglichkeit für Eintragungen der AHV habe. Wird das dann nicht als Ausgabe verbucht? Kann ich die 3. Säule auch so erfassen?
Vielen, vielen Dank für Deine Hilfe!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Franziska,
Bankabstimmung macht man nur in einer doppelten Buchhaltung. In einer einfachen Buchhaltung gibt es keinen Kontostand, der mit dem Bankkonto übereinstimmt.
Genau, Lohn bucht man nicht, wie in diesem Artikel erklärt. 3. Säule ebenfalls nicht, aber 1. Säule/AHV schon (darum gibt es diese Kategorie im Milchbüechli), wie beides hier erklärt: https://milchbueechli.ch/3-saeulen-selbstaendig-einzelfirma-buchhaltung/
Beste Grüsse,
Michael
Nathalie Koller meint
“Wenn Sie Geld vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto (oder umgekehrt) überweisen, dann buchen Sie das nicht in einer einfachen Buchhaltung.”
Meine Frage: Ich habe ein Privat- und Geschäftskonto. Wenn ich mir vom Geschäftskonto auf mein Privatkonto einen Lohn überweisen will, erfasse ich den im Milchbüechliprogramm oder wie funktioniert das?
Danke für die Hilfe
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Frau Koller,
Nein, wie im Artikel oben erklärt müssen Sie das eben nicht erfassen, weil das sonst das Ergebnis verfälscht (der Gewinn ist = der Lohn). Hier ist es auch nochmals etwas anders erklärt, vielleicht macht es das etwas klarer: https://milchbueechli.ch/privateinlagen-privatentnahmen/
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Ivo meint
Hallo Michael,
Super Seite die du hier hast! Schade habe ich diese nicht schon vorher gefunden 🙂
Frage betreffend dem Thema Private Ausgabe über die Kreditkarte unserer Einzelfirma.
Wir hatten im Sommer den Flug für die Ferien über diese Karte bezahlt (da die Private Karte nicht funktionierte), muss ich diese nicht in der Buchhaltung angeben und dann z.B. von Privat wieder in die Kasse legen?
Danke für deine Rückmeldung.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Ivo,
Nein, in einer einfachen Buchhaltung wie im Artikel erklärt eben nicht, da das sonst das Ergebnis verfälscht. In einer doppelten Buchhaltung natürlich wahrscheinlich schon.
Beste Grüsse,
Michael
Dan meint
Wo soll ich die Löhne meiner Mitarbeiter erfassen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Dan,
Als Hinweis vorab: Ich kann keine konkrete Beratung/Empfehlung zum Thema Lohnabrechnung machen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Im Prinzip müsstest Du aber 3 Buchungen machen:
1. Für die bezahlten AHV Beiträge unter „AHV/IV/EO-Beiträge (1. Säule)“
2. Für die allenfalls bezahlten BVG/2. Säule unter „BVG/Pensionskassen-Beiträge (2. Säule, nur zu 50%)“. Wobei der Hinweis mit den 50% nur für den Inhaber der Einzelfirma gelten.
3. Den tatsächlichen Lohn: Dafür gibt es im Milchbüechli noch keine separate Kategorie, würde ich deshalb einfach unter „Alle übrigen Geschäftsaufwände“ erfassen.
Beste Grüsse,
Michael