Wenn Sie ein Darlehen/Kredit aufnehmen und das Geld auf Ihr Konto überwiesen bekommen, dann müssen Sie diesen Geldeingang in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht als Einnahme verbuchen.
Dementsprechend wird dann die Tilgung/Rückzahlung des Darlehens ebenfalls nicht als Ausgabe erfasst.
Denn:
Beides hat keinen Einfluss auf den Gewinn (das ist im Prinzip ganz ähnlich wie bei Privateinlagen und Privatentnahmen, die in einer einfachen Buchhaltung ebenfalls nicht gebucht werden).
Die Aufnahme eines Darlehens ist ein etwas speziellerer Fall, der nur in einer doppelten Buchhaltung wirklich perfekt abgebildet werden könnte (mit Aktiven/Passiven, wo dann das Darlehen unter Kreditoren erfasst wäre).
Was Sie aber grundsätzlich dürfen, sind Zinsen oder Gebühren für das Darlehen als Ausgabe zu erfassen.
Das aber nur als allgemeiner Hinweis ohne Gewähr:
Ich bin kein Treuhänder und kann darum nicht sagen, was die genauen Richtlinien sind (z.B. welche Grenzen es gibt bezüglich zulässigem Zinssatz für ein Darlehen etc.).
Simone meint
Hallo Michael
Ich erweitere meine Tätigkeit und kaufe einen bestehenden Kundenstamm dazu.
Diese “Investition” in mein Einzelunternehmen finanziere ich über ein privates zinsloses Darlehen, welches ich über 3 Jahre zurückzahle. Dass das Darlehen nicht erfasst wird, habe ich gelesen, hierbei handelt es sich ja aber um eine konkrete Investition (Aufwand).
Würdest du nun diese Investition als 1 Buchung abziehen, da ja die Herkunft des Kapitals nicht relevant ist (Privat dann schon). Würde bedeutet ein grosses Defizit muss in die private Steuererklärung übertragen werden.
Oder kann ich auch die monatlichen Rückzahlungsraten über 3 Jahre verteilt erfassen, was natürlich aus Sicht des steuerbaren Einkommen über 3 Jahre von Vorteil wäre.
Habe im Netz nichts gefunden, vielleicht weisst du was und sonst suche ich einen Treuhänder auf.
Vielen Dank für deine Bemühungen
Simone
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Simone,
Genau, aus Sicht der Einzelfirma ist es dann schon eine Ausgabe/Aufwand. Wie Du das aber konkret und am besten machst, kann ich Dir leider nicht sagen und müsste wirklich ein Treuhänder/Steuerberater sagen. Es kann auch sein, dass es dann nur “richtig” bzw. besser über eine doppelte Buchhaltung gemacht wird.
Beste Grüsse,
Michael
Adrian meint
Grüezi Herr Brütsch
Wir betreiben ein Mode Label (mit Kollektivgesellschaft). Wir haben einen Privat Darlehen (Cash ohne Beleg) erhalten für den Start, welches wir für die Vor-Finanzierung der ersten Kollektion, Online Shop Erstellung und sonstige übrige initialen Gründungskosten verwendet haben.
Meine Frage wäre nun, ob und wie wir das Darlehen verbuchen können.
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
PS. wir werden das Milchbüechli gerne ab 2021 nutzen sofern es für uns als Modelabel Ihrer Meinung nach wirklich in Frage kommt.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Adrian,
Im Milchbüechli (bzw. eben generell in einer einfachen Buchhaltung) wird das Darlehen wie im Artikel beschrieben gar nicht erfasst/verbucht.
Mit Kollektivgesellschaften habe ich grundsätzlich keine Erfahrung. Aber eben, wenn ihr Darlehen habt, grössere Investitionen und generell das Geschäftsmodell Online Shop, dann werdet ihr mit einer einfachen Buchhaltung wahrscheinlich an die Grenzen kommen (ich habe hier das Thema Online Shop etwas erklärt: https://milchbueechli.ch/buchhaltung-einzelfirma-selber-machen/#comment-1248 ).
Ich kann aber “von aussen” sowieso keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder diese Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Beste Grüsse,
Michael
Nicole Schneeberger meint
Guten Tag,
super- hilfreiche Website. Top!
Wenn ich das Darlehen nicht verbuche aber die Ausgaben steigen, werde ich dementsprechend Verlust haben, richtig?
Ist der Jahresabschluss trotzdem korrekt?
Vielen Dank,
N. Schneeberger
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Schneeberger,
Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Ihre Frage verstehe. Meinen Sie (als simples Beispiel):
Sie haben 10’000.- als Darlehen bekommen (oder das kann ja auch einfach Ihr persönliches Startkapital/Erspartes sein).
Dann hatten Sie z.B. 2’000.- Einnahmen und 5’000.- Ausgaben. Dann ja, das ist korrekt, dann hatten Sie 3’000.- Verlust. Auch in einer doppelten Buchhaltung haben Sie übrigens natürlich einen Verlust von 3’000.-. Was Sie dort aber sehen (hingegen in der einfachen Buchhaltung nicht), ist dass Sie im Prinzip noch 7’000.- Vermögen haben (Aktiven) und gleichzeitig noch die 10’000.- Darlehensschulden (Passiven).
Grundsätzlich als Hinweis: Wenn die Situation mit Darlehen und Vermögen komplizierter wird, dann kommen Sie mit einer einfachen Buchhaltung irgendwann an die Grenzen und es macht Sinn, eine doppelte Buchhaltung zu führen (eben um die Vermögenslage nachweisen zu können).
Beste Grüsse,
Michael Brütsch