Ja, grundsätzlich dürfen geschäftlich bedingte Ausgaben die vor der Gründung angefallen sind, auch nachträglich noch erfasst werden.
Ganz “korrekt” würden Sie das nur mit einer doppelten Buchhaltung hinbekommen. Dort haben Sie dann ein “Privatkonto”, welches Ende Jahr mit dem “Eigenkapital” Konto verrechnet wird.
In einer einfachen Buchhaltung wie dem Milchbüechli können Sie diese Kosten aber ganz normal als Ausgabe erfassen (wenn es nicht um riesige Beträge geht, wie z.B. mehrere Tausend oder Zehntausend Franken für teure Geräte oder Maschinen). Im Prinzip kommt das auf das genau gleiche Resultat heraus, wie in einer doppelten Buchhaltung.
Sie können diese Ausgaben einfach per 1.1. (bzw. dem Gründungsdatum der Firma) im Milchbüechli erfassen.
Mira meint
Hallo Michael,
Erstmal herzlichen Dank für all die hilfreichen Infos auf deiner Website!
Gerade begleite ich eine Bekannte bei der Erstellung ihrer Buchhaltung. Sie betreibt eine (hobbymässige) Katzenzucht. Seit Juni 2020 hatte sie einige Ausgaben für den Kauf von ca 4 Zuchtkatzen (davon 3 Jungtiere), Tierarztrechnungen und eine Katze wurde wieder verkauft, da notfallmässig kastriert. Jungtiere werden erstmals in diesem Frühjahr verkauft. Kann sie nun die Ausgaben der letzten 1.5 Jahre mit auf die Buchhaltung für dieses Jahr setzen, da das Geschäft eigentlich erst jetzt so richtig startet?
Ps. Das ganze ist nicht gedacht, um (grossen) Gewinn zu machen.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Mira
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Mira,
Gute Frage, aber das ist schwierig zu sagen, wie lange zurück solche Ausgaben von der Steuerverwaltung akzeptiert werden. Ich weiss nur, dass aus Sicht der MWST (also für Rückforderung der Vorsteuer) bis zu 3 Monate zurück als “vernünftig” betrachtet werden (siehe z.B. hier: https://www.ifj.ch/Handhabung-von-Ausgaben-die-vor-der-Gruendung-anfallen).
Aber eben, das ist jetzt bezüglich MWST, ich persönlich würde jetzt maximal Ausgaben bis zu einem Jahr zurück seit Gründung erfassen (und im Milchbüechli mit dem Gründungsdatum der Einzelfirma buchen). Aber eben, das natürlich ohne Garantie, da hat die Steuerverwaltung das letzte Wort 😉
Beste Grüsse,
Michael