Eine der Hauptfragen die man sich als Selbständiger bei der Buchführung schnell einmal stellt ist:
“Was muss überhaupt alles abgeschrieben werden und was kann ich direkt als Ausgabe erfassen?”
Grundsätzlich wollen wir als Einzelunternehmer jede Ausgabe sofort erfassen, sobald diese anfällt.
Und nicht erst im nächsten Jahr via Abschreibung abziehen (den Spezialfall von KMUs, die Investitionen in Maschinen über Zehn- oder Hunderttausende Franken machen, jetzt einmal beiseite gelassen).
Die Pflicht für Abschreibungen kommt (jetzt einmal natürlich sehr vereinfacht gesagt) von der Steuerverwaltung:
Diese will natürlich nicht, dass wir eine Investition in eine 10’000.- Maschine zu 100% als Ausgabe erfassen.
Denn:
Obwohl wir zwar die 10’000.- tatsächlich ausgegeben haben, bleibt der Grossteil des Wertes mit der Maschine erhalten.
Also ist das Geld nicht einfach komplett weg und darf nicht einfach als Ausgabe erfasst werden, was den Jahresabschluss verfälschen würde.
Was uns zurück zur ursprünglichen Frage führt:
Wo liegt die Grenze für Ausgaben und Abschreibungen?
Die Faustregel für Abschreibungen
Ein guter Freund und Treuhänder hat mir diese simple Faustregel verraten:
Dabei gilt: Ausgaben bis 1’000.- können problemlos als einmalige Ausgabe erfasst werden.
Der neue 900.- Geschäftslaptop?
Kann also einfach als einmalige Ausgabe erfasst werden (im Milchbüechli wäre das unter der Kategorie “Büromaterial, EDV, Telefon, Porti”).
Wie gesagt, das einfach als Faustregel. Das bedeutet nicht, dass grundsätzlich alle Ausgaben über 1000.- abgeschrieben werden müssen.
Eine Milchbüechli Kundin hat im Kanton Zürich von der Steuerverwaltung die Info erhalten, dass der 2300.- teure PC ebenfalls als Ausgabe erfasst werden kann (abzüglich 20% für den Privatanteil).
Zu welchen %-Sätzen die Abschreibungen gemacht werden müssen, gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung vor (siehe “Merkblatt A 1995 – Geschäftliche Betriebe”).
Abschreibungen im Milchbüechli
Momentan bietet das Milchbüechli noch keine automatisierte Möglichkeit, Abschreibungen zu erfassen.
Sie können aber grundsätzlich problemlos selbst den abzuschreibenden Betrag ausrechnen und ganz normal als Ausgabe erfassen. Eine Abschreibung ist in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vereinfacht gesagt nichts anderes als eine Ausgabe.
Sie müssen dann natürlich einfach im nächsten Jahr wieder daran denken, die nächste Abschreibung/Ausgabe zu berechnen und zu erfassen.
Spielen wir ein ganz simples Beispiel durch:
Nehmen wir an, Sie haben eine „Büromaschine“ für 1500.- gekauft. Der Abschreibungssatz dafür ist gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung 40%.
Jetzt ist natürlich die erste Frage, ob man eine lineare oder degressive Abschreibung macht:
Lineare Abschreibung:
Dabei schreibt man jedes Jahr fix den gleichen Betrag ab. Dafür darf man nur den halben Abschreibungssatz verwenden (also in diesem Beispiel nur 20%, anstatt 40%).
Man würde also über 5 Jahre jedes Jahr 300.- (= 20% von 1500.-) als Ausgabe erfassen.
Degressive Abschreibung:
Dabei berechnet man die Abschreibung jeweils vom Restwert (dafür darf man den vollen Abschreibungssatz benutzen).
Im ersten Jahr wäre das eine Ausgabe über 600.- (= 40% von 1500.-).
Im zweiten Jahr wäre es eine Ausgabe über 360.- (= 40% von den restlichen 900.-).
Da diese restlichen 900.- aber unter der 1000.- Grenze für Abschreibungen liegt, kann man diese 900.- in einer letzten Ausgabe komplett „fertig abschreiben“.
In einer doppelten Buchhaltung würde die Maschine übrigens nie komplett aus der Buchhaltung „verschwinden“. Die Maschine würde mit 1.- Restwert als Anlagemögen erhalten bleiben.
Wie Sie sehen, um solche kleinen Investitionen möglichst einfach zu handhaben, lohnt sich die degressive Abschreibungsmethode. Anstatt 5 Buchungen über 5 Jahre, hätten wir die Abschreibung in diesem Beispiel in 2 Buchungen über 2 Jahre erledigt.
Wichtige Anmerkung für Jeden, der das liest: Das ist natürlich eine sehr vereinfachte Erklärung und nur für Selbständige/Einzelunternehmer als Hilfe gedacht, die z.B. den 2000.- Geschäftslaptop möglichst einfach abschreiben wollen (und wo es auch kein Weltuntergang ist, falls man die Abschreibung nicht perfekt nach Lehrbuch gemacht hat).
Für ein KMU mit einer 100’000.- Maschine sollte man hingegen schon genau wissen, was man wie genau abschreiben darf, und vor allem was steuertechnisch am meisten Sinn macht.
Eine einfache Funktion für die automatische Berechnung und Buchung von Abschreibungen im Milchbüechli ist auf jeden Fall als Idee notiert (damit Sie eben nicht daran denken müssen, ein Jahr später die nächste Abschreibung/Ausgabe manuell zu erfassen). Aber aktuell ist noch kein konkreter Termin für die Funktion geplant.
Viele Selbständige, die Ihre Tätigkeit vom Homeoffice aus aufnehmen und keine Maschinen anschaffen oder Möbel für Ihr Büro kaufen müssen, müssen sich aber zum Glück auch gar nicht mit Abschreibungen auseinandersetzen.
Das Thema, bei dem Selbständige sich am ehesten mit Abschreibungen befassen müssen, ist das Geschäftsfahrzeug, was ich hier genau beschrieben habe.
Simon Spirig meint
Ich bin mega dankbar für die Arbeit und das Angebot welches hier angeboten wird 🙂
Eine Frage brennt mir unter den Fingern und als ich die Kommentare durchgelesen habe, ist mir keine ähnliche Frage ins Auge gesprungen:
Im Monat November 2023 entschied ich mich für die Selbständigkeit und seid dem Februar 2024 bin ich nun auch als solcher angemeldet.
Ich habe mich natürlich schon Ende 2023 um Anschaffungen wie Büroraum, Trainingsgeräte, Büroeinrichtungen, etc gekümmert.
Kann ich diese Anschaffungen in diesem Jahr abschreiben?
Vielen lieben Dank
Simon Spirig
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Simon,
Danke für das Feedback, freut mich zu hören 🙂
Grundsätzlich ja, ich würde es wie hier beschrieben per 1.1. (oder Gründungsdatum) erfassen: https://milchbueechli.ch/ausgaben-vor-der-gruendung/
Wobei eben, ich kann nur allgemeine Informationen und Tipps geben. Ich kann aber “von aussen” keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder die Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater oder natürlich Du selber. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Beste Grüsse,
Michael
Marcel meint
Hallo zusammen
Meine Frage: Ich habe Inventar (Geräte, Maschinen, Drucker, Schreibtisch etc.) im Wert von 10.000CHF mit in die Firma gebracht. Dieses möchte ich nun steuerlich absetzen. Kann der Gesamtbetrag über die Abschreibung geltend gemacht werden, oder wird jedes Objekt einzeln angesehen?
Vielen Dank für die Antwort
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Marcel,
Korrekt muss alles einzeln abgeschrieben werden, je nachdem sind es ja auch unterschiedliche Abschreibungssätze.
Und noch als Ergänzung: https://milchbueechli.ch/ausgaben-vor-der-gruendung/
Beste Grüsse,
Michael
Benjamin Seiler meint
Hallo Michael Brütsch,
Erstmal Klasse die Seite !
Ich habe eine Frage, und zwar habe ich dazu leider nichts gefunden.
Bei Beträgen über 1000.- redet man ja von einer Abschreibung.
Meine Frage ist, meine UVG Versicherung übertrifft diesen Wert allerdings.
Muss ich diese dann auch Abschreiben oder, kann ich diese als Ausgabe betiteln?
Danke bereits jetzt für die Antwort und, einen schönen Tag.
LG Benji Seiler
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Seiler,
Nein, Abschreibungen sind nur bei Geräten etc. relevant, die tatsächlich noch einen (Wiederverkaufs-)Wert haben. Eine Versicherungsprämie ist also eine normale Ausgabe, auch wenn es über 1000.- sind.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Jennifer Reber meint
Hallo Michael Brütsch
Ich habe das Programm seit letzen Jahres im Einsatz als Tierernährungsberaterin/Toerbetreuung und einem kleinen Online-Futtershop. Es läuft unter einem Firmennahmen.
Ich bin unter 100.000,- CHF (hatte durch Anschaffung Minus) und MWST-frei.
Den Jahresabschluss reichte ich ein und das Finanzamt hatte hier noch Fragen, besonders wegen der Ware und Abschreibung.
Hier stand etwas von Fausregel lt Treuhand Rechnung ab 1000,- CHF
Ich hatte den Text hier so verstanden, dass die Abschreibung je einzelne Rechnungen betrifft. Heisst: wenn ich bei einem meiner Vertriebspartner Ware bestelle und ich eine Rechnung unter 1000,- CHF habe, habe ich diese voll als Ausgabe verbucht und nicht als Abschreibung.
Ist das korrekt?
Herzlichen Dank
Jennifer
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Jennifer,
Ware ist ein etwas anderer Fall als eben z.B. ein Laptop, da die Ware dann ja grundsätzlich doch noch verkauft werden soll. Ist jetzt schwierig zu sagen von Aussen was genau beanstandet wurde und das Problem ist. Ich vermute es geht darum, dass bei Warenvorräten maximal 33,3% (vom Einkaufspreis) abgeschrieben werden dürfen, siehe z.B. hier: https://www.buchhaltungs-forum.ch/t/angaben-ueber-das-warenlager-und-vereinfachter-buchfuehrung/3774
Aber bei einer einfachen Buchhaltung gibt es ja keine Bilanz und entsprechend auch kein Inventar (bzw. hat das Inventar/Warenvorrat schlussendlich keinen Einfluss auf den Gewinn). Sieht so aus als ob die Steuerverwaltung in Deinem Fall im Prinzip eine doppelte Buchhaltung erwartet.
Beste Grüsse,
Michael
Philipp Mühlemann meint
Guten Tag Michael
Ich habe eine Machine für mein Einzelunternehmen für 3600.- gekauft, welche ich abschreiben muss. Wie erfasse ich das genau? Erfasse ich zB bei einer linearen Abschreibung jedes Jahr 540.- (15%) und lege als Beleg immer die Rechnung über 3600.- bei? Oder muss ich etwas anderes als Beleg haben?
Vielen Dank schon im Voraus und freundliche Grüsse
Philipp
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Philipp,
Ja, genau so kannst Du das machen.
Beste Grüsse,
Michael
Alex meint
Hallo Michael
Ich habe eine Software-Lizenz für 2700CHF gekauft. Gemäss dem A 1995 Merkblatt “Geschäftliche Betriebe” muss ich diese Abschreiben richtig?
Ausserdem ist noch eine “Umschreibungsgebühr” über 1900CHF angefallen. Zudem bezahle ich für diese Software eine jährliche Gebühr über 1500CHF für Updates und Support. Kann ich die Umschreibungsgebühr und die Update/Support-Gebühr ohne Abschreibung voll verbuchen?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Alex,
Ich würde zu beiden Fragen Ja sagen. Aber natürlich ohne Gewähr, ich kann keine verbindlichen Empfehlungen geben 😉
Beste Grüsse,
Michael
Isabelle Stuber meint
Guten Tag
Ich bin neu hier und total froh, so eine Seite gefunden zu haben. Ich betreibe seit 10 Jahren einen kleinen Pensionsstall Pferde ( 4 Einsteller)..Seit 2 Jahren betreibe ich zusätzlich eine kleine Ponyschule mit 2 eigenen Ponys und einem Kleinpferd. (Beides läuft über die gleiche Buchhaltung). Nun musste ich dieses Jahr ein neues Pony kaufen, weil ein anderes Pferd gestorben ist und ich habe neue Kinderponysättel gekauft.. Sättel kosteten um die 3000CHF und das Pony auch 3500CHF..Zusätzlich habe ich mir ein Pferdelaufband gekauft welches 25’000CHF kostete…Wie soll ich das Pony abschreiben? Was empfehlen sie mir? Oder ist das eine Ersatzbeschaffung? Wie soll ich die Sättel abschreiben? Welches Verfahren?? Und was meinen sie zum Pferdelaufband? Was raten sie mir da? Bei meiner diesjährigen Steuererklärung wurde ich gefragt, wie hoch das Geschäftsvermögen ist: Blöde Frage: Wie komme ich zu einem Geschäftsvermögen??Was ist das genau? Besten Dank schon mal für die Rückmeldung. LG I.ST.
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Stuber,
Ich denke in Ihrer Situation ist sicher eine doppelte Buchhaltung angebracht, sprich kann ich Ihnen hier beim Milchbüechli (= einfache Buchhaltung) nicht weiterhelfen. Das habe ich hier ausführlich erklärt: https://milchbueechli.ch/einfache-buchhaltung-100000-bis-500000-umsatz/
Das Vermögen ist in einer doppelten Buchhaltung die Bilanz (Aktiven/Passiven). Probieren Sie es ev. einmal im Buchhaltungs-Forum.ch, dort kann man Ihnen eher weiterhelfen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Isabelle Stuber meint
Hallo,
Ok, aber ich habe ja niemals 100’000CHF Umsatz im Jahr. Ich habe es so verstanden, dass wenn man unter 100’000Umsatz hat eine einfach Buchhaltung führen kann? Ich habe das seit Jahren nun so gemacht…
Nun dachte ich, bei ihnen endlich eine für mich passende Buchhaltung gefunden zu haben. Bis anhin hatte ich meine Einnahmen und Ausgaben immer von Hand gemacht und alles selbst ausgerechnet. LG
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Frau Stuber,
Im verlinkten Artikel habe ich diese Problematik mit der Vermögenslage erklärt. Wenn Sie die Vermögenslage in der Steuererklärung für die Steuerverwaltung zufriedenstellend erklären können, dann können Sie grundsätzlich schon eine einfache Buchhaltung mit dem Milchbüechli machen. Ansonsten will die Steuerverwaltung unter Umständen eben eine Bilanz sehen.
Aber ich kann “von aussen” leider keine verbindliche Beratung oder Empfehlung geben oder die Entscheidung abnehmen. Das kann nur ein Treuhänder bzw. Steuerberater. Das Milchbüechli ist letzten Endes nur ein Tool.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Beat meint
Hallo Michael
Kompliment erst einmal für deine Seite, sehr hilfreich – top!
Zu meiner Anfrage: wir planen ein Startup zu gründen in Form einer AG und müssen zuerst viel investieren. Solange wir in einer Projekt-/Pilotphase sind, darf ich die Kosten unter ausserordentlichem Aufwand buchen? Wir möchten so viele Kosten wie möglich unter EBITDA ausweisen. Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage? Kann ich z.B. die Löhne unter a.o. Aufwand buchen, da wir quasi noch in einer Projektphase sind?
Vielen Dank für deine Antwort.
Beat
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Beat,
Also als AG musst Du eine doppelte Buchhaltung führen. Das Milchbüechli ist für Selbständige mit Einzelfirma, bei diesen Fragen kann ich darum nicht helfen. Probiere es ev. mal im Buchhaltungs-Forum.ch.
Beste Grüsse,
Michael
Stefan meint
Hallo,
Ich bin selbständig erwerbender Designer/Künstler (Jahresumsatz ca. 100k) und plane nächstes Jahr ein mehrmonatiges Zeichnungsprojekt durch Europa. Dafür kaufe ich mir dieses Jahr ein Wohnmobil (30’000.-). Es dient sozusagen als mobiles Atelier.
Dieses Fahrzeug brauche ich hauptsächlich für berufliche Zwecke (Reise). Die Nutzung Privat ist natürlich auch möglich.
Ich möchte den “Kauf” bei meiner einfachen Buchhaltung als “Ausgabe” deklarieren. Wie ich das richtig verstanden habe müsste ich im Jahr des Erwerbs 40% des Kaufpreises als Abzug geltend machen und dann die kommenden Jahre (degressiv) immer 40% des Restwertes abziehen.
Stimmt das soweit?
Wie sieht es nun mit dem Privatanteil aus? Wie kann ich diesen definieren?
Besten Dank für die Hilfe!
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Stefan,
Das ist nicht ganz einfach, aber grundsätzlich möglich. Hier müsste eigentlich alles beschrieben sein: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
Beste Grüsse,
Michael
Marco Rieser meint
Der Link zu der Abschreibungsliste scheint nicht mehr zu funktionieren. Kann ich mich an folgende Liste halten? https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/steuern/besteuerung-einzel-und-personengesellschaften/steuerabschreibungen-fuer-selbststaendige.html
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Marco,
Danke für den Hinweis, ich habe es aktualisiert, hier der neue Link (“Merkblatt A 1995 – Geschäftliche Betriebe”): https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/direkte-bundessteuer/fachinformationen/merkblaetter.html
Beste Grüsse,
Michael
Stefan meint
Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich Abschreibung. Und zwar hab ich eine Maschine im Wert von 3000 Franken gekauft. Nun habe ich diese zu 22.5% im ersten Jahr abgeschrieben. Muss ich jetzt jedes Jahr Abschreiben oder kann ich auch den Restbetrag sofort als Ausgabe abbuchen und dann nicht mehr Abschreiben?
Mache alles im Milchbüechli.
Freundliche Grüsse
Stefan Bösiger
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Grüezi Herr Bösiger,
Wie im Artikel geschrieben gilt als Faustregel 1000.- als Grenze. Erst wenn der Restbetrag unter 1000.- ist, würde ich keine Abschreibung mehr machen. Wie gesagt, das ist einfach eine Faustregel, je nach Situation kann es ein Treuhänder ev. etwas anders machen.
Beste Grüsse,
Michael Brütsch
Nikola meint
Hallo Michael
Deine Seite ist goldwert, vielen Dank!
Kann man auch Schulungen/ Ausbildungen abschreiben, die über 1000.- waren?
Danke und Gruss, Nikola
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Nikola,
Also zuerst einmal musst Du grundsätzlich zwischen Ausbildungen (nicht abzugsfähig) und Weiterbildungen (abzugsfähig) unterscheiden.
Ich würde Weiterbildungen eigentlich nicht abschreiben, sondern direkt als Ausgabe erfassen. Ist ja nicht wie eine Maschine, die (buchhalterisch gesehen) einen Wert behält. Aber ganz sicher kann das nur ein Treuhänder/Steuerberater sagen (oder allenfalls direkt bei der Steuerverwaltung nachfragen).
Beste Grüsse,
Michael
Lukas Hunger meint
Hallo,
ich bekomme als Angestellter ein Gehalt und habe bis dato immer die 2400CHF Pauschale für Arbeitsmaterial abgezogen.
Nun habe ich eine Einzelfirma als Nebenerwerb und möchte natürlich meine Spesen und Anschaffungen als Ausgabe aufführen. Darf ich die ca. 2000CHF Anschaffungen in meiner Einnahmen-Ausgabenrechnung aufführen wenn ich schon die Pauschale von 2400CHF von meinem Angestellten Verhältnis abziehe?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Lukas,
Ja, die Ausgaben für die Selbständigkeit/Einzelfirma kannst Du unabhängig von den Berufsauslagen in der Buchhaltung erfassen.
Beste Grüsse,
Michael
Janine meint
Hallo Michael
Ich möchte mit dem Milchbüechli Abschreibungen machen. Ich verstehe noch nicht ganz, wann ich diese machen muss/kann.
Mal angenommen, ich investierte während des Jahres 2020 in ein neues Büro (Renovation, Büromöbel, Drucker, Bildschirm, usw.) im Gesamtwert von 10’000. Diese Investitionen verteilen sich über das ganze Jahr.
Gilt dann am Stichtag der Steuererklärung (31.12.2020) diese 10’000.- als Vermögen? Oder kann ich bereits Abschreibungen abziehen und als Ausgabe deklarieren, so dass sich das Vermögen bereits um diesen Betrag reduziert? Oder kann man jeden Gegenstand erst nach einem Jahr ab Kauf abschreiben?
Wie muss ich das handhaben?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Liebe Grüsse
Janine
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Janine,
Also zuerst einmal musst Du die Ausgaben dann erfassen, wenn sie anfallen. Du kannst also nicht einfach über das Jahr verteilte Ausgaben zusammenfassen.
Sprich, ev. musst Du gar keine Abschreibung machen, sondern kannst einfach den neuen Bürostuhl, Drucker, Bildschirm, etc. als Ausgabe erfassen.
Falls Du tatsächlich einmal eine Ausgabe hast, die deutlich über 1000.- liegt, dann habe ich hier in diesem Kommentar beschrieben, wie das gehen würde (ich habe dieses Beispiel jetzt gleich noch direkt im Artikel ergänzt): https://milchbueechli.ch/abschreibung-oder-ausgabe/#comment-30
Wobei ich hier ganz klar sagen muss: Sobald es komplizierter wird (also eben regelmässig Abschreibungen gemacht werden müssen und Geschäftsvermögen in Form von Waren/Vorräten, Maschinen, Immobilien, etc.pp. vorhanden ist), dann reicht eine einfache Buchhaltung ev. nicht mehr aus, und eine doppelte Buchhaltung wäre besser geeignet, um die Vermögenssituation transparent darzustellen.
Beste Grüsse,
Michael
Geschenk Koffer meint
Hallo Michael,
Zuerst einmal Kompliment an deine tolle Seite. Viele hilfreiche Tips usw.
Ich habe eine Frage bezüglich Abschreibungen:
Ich habe eine Einzelfirma gegründet (Onlineshop) und habe zum Teil auch Abschreibungen wegen abgelaufenen Lebensmittel die ich nicht mehr verkaufen kann.
Kann ich diese auch abschreiben oder wie muss ich da vorgehen, sprich wie muss ich dies auflisten? Auch für die Jahresabschlussrechnung.
Vielen Dank im Voraus für deine Rückmeldung.
Herzliche Grüsse Sabrina von Geschenk Koffer
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Sabrina,
Danke für das Kompliment 🙂
Also eigentlich musst Du die Lebensmittel gar nicht abschreiben. Du hast die Ausgaben für die Lebensmittel, und wenn Du diese dann nicht mehr verkaufen kannst, dann gibt es einfach keine Einnahmen mehr dafür. Sprich das Resultat (= Gewinn/Verlust) wird so korrekt berechnet.
Abschreibungen machst Du wie im Artikel erklärt erst, wenn Du Investitionen von über 1’000.- hast. Dann wird das Ganze eben etwas kompliziertert. Hier in diesem Kommentar habe ich dieses generelle Thema/Problem mit Online Shops erklärt: https://milchbueechli.ch/buchhaltung-einzelfirma-selber-machen/#comment-1248
Beste Grüsse,
Michael
Sabrina meint
Lieber Michael
Vielen herzlichen Dank für deine Rückmeldung. So wie du es beschrieben hast macht es total Sinn und ist jetzt klar für mich. Danke du hast mir sehr weitergeholfen.
Herzliche Grüsse
Sabrina von Geschenk Koffer
Samuel meint
Sind direkte Aufwände nur Verbrauchsmaterialien?
Was ist zum Beispiel eine Kamera? ist diese unter EDV/Büro etc zu verbuchen oder unter direkte Aufwände?
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Samuel,
Nicht unbedingt: Z.B. eine Lizenz (Foto oder Software) die für einen Kunden gekauft wurde, würde ich auch unter “Direkter Aufwand” erfassen.
Ja, eine Kamera würde ich unter “Büromaterial, EDV, Telefon, Porti” erfassen.
Hast Du jetzt aber die Kamera für den Kunden gekauft, und verbaust diese in einer Fotobox, welche Du dann dem Kunden verkaufst, würde ich die Kamera hingegen wieder als “Direkter Aufwand” erfassen.
Beste Grüsse,
Michael
Tim meint
Guten Tag,
Ich betreibe eine Einzelfirma und habe einen Firmenwagen angeschafft. Ich habe ihn als Firmenfahrzeug eingelöst und auch versichert.
Meine erste Frage: war das richtig? Hätte ich ihn auch privat einlösen und versichern können?
Weitere Fragen: ich nutze das Fahrzeug zu 100% beruflich – ich habe noch ein privates Fahrzeug. Wie kann ich nun abeschreiben?
– Methode 1 wäre Fahrtenbuch – das ist mir klar.
– Ginge es auch, die Tankquittungen etc einzureichen? Ich musste Winterpneu kaufen, die könnte ich dann ebenfalls absetzen. Oder gibt es eine andere Möglichkeit, die weiteren Kosten des Autos (kein Tuning o.ä.) mit auf die Steuer zu nehmen?
Besten Dank im voraus für eine Antwort.
Freundliche Grüsse, Tim
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Tim,
Soweit ich das sehe, war das grundsätzlich richtig. Und zu Deinen Fragen: Ich glaube, dieser Artikel hier sollte diese alle beantworten: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
Beste Grüsse,
Michael
Tom meint
Guten Tag,
Ich habe eine Frage betreffend einem Geschäftsfahrzeug. Ich bin nur verpflichtet, eine einfache Erfolgsrechung meines Geschäfts zu machen. Ich habe für 2018 ein Firmenfahrzeug erworben. Ist es möglich, dieses auch bei einfacher Buchführung über die degressive Abschreibung abzusetzen? Falls ja, wie muss ich das machen? Falls nein, welche Möglichkeiten habe ich, den Wert den Fahrzeuges auf den erwirtschafteten Gewinn anzuwenden?
Danke im voraus!
Herzliche Grüsse, Tom
Michael Brütsch Milchbüechli.ch meint
Hallo Tom,
Grundsätzlich ja, die Abschreibung kann auch bei einer einfachen Buchhaltung gemacht werden (jede Abschreibung ist im Prinzip nichts anderes als eine Ausgabe, etwas weiter unten in einem Kommentar habe ich das Vorgehen beschrieben: https://milchbueechli.ch/abschreibung-oder-ausgabe/#comment-30 ).
Den Wert des Fahrzeuges gibst Du als Vermögen separat vom Gewinn an (z.B. in der Steuererklärung).
Einfach als Hinweis dazu: Die einfache Buchhaltung ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, sprich schlicht nicht für die Erfassung/Berechnung von Vermögen gedacht. Wenn die Vermögenssituation also komplizierter wird (mit Maschinen, Mobiliar, Immobilien, etc.), kommt man irgendwann nicht um eine doppelte Buchhaltung herum (welche ja genau für das gedacht ist).
Beste Grüsse,
Michael
Martina meint
Hallo
Ich habe mir vor 2 Jahren privat ein neues Auto gekauft.
Nun habe ich mich mit einer Einzelfirma selbständig gemacht.
Das Auto wird sowohl von meinem Mann für Fahrten zur Arbeit als auch von mir für Fahrten zum Kunden etc genutzt.
Nun meine Frage.
Was/Wie kann ich alles über die Firma laufen lassen? Geht das nur anteilig? Wenn ja wieviel % von was? Auch Versicherung/Unterhalt/Benzin anteilig?
Meine Firma ist im Kanton AG
Michael Brütsch meint
Hallo Martina,
Gute Frage: Grundsätzlich gibt es verschiedene Berechnungsmöglichkeiten, je nachdem ob das Auto mehrheitlich privat oder geschäftlich genutzt wird.
Mehrheitlich privat (wie in Deinem Fall) ist dabei aus Buchhaltungssicht der einfachste Fall: Dabei werden die einzelnen geschäftlichen Fahrten in einem Fahrtenbuch erfasst und am Ende des Jahres berechnet (im Prinzip von 2’500 km mal den Kilometersatz von z.B. 70 Rappen).
Der genau zu verwendende Kilometersatz ist von Kanton zu Kanton und je nach Fahrzeug unterschiedlich. Diesen müsstest Du auf der Website der Steuerverwaltung finden.
Update: Ich habe das Thema ausführlicher in diesem Artikel erklärt: https://milchbueechli.ch/privatanteil-geschaeftsfahrzeug/
Auf jeden Fall kannst Du dann die berechneten effektiven Kosten gemäss Fahrtenbuch am Ende des Jahres ganz einfach im Milchbüechli als Ausgabe erfassen.
Beste Grüsse,
Michael
Phyllis meint
Guten Tag,
ich habe ein kleines Schuhgeschäft, jetzt habe ich per Ende Jahr ein Inventur gemacht. Jetzt ist es so das das Lager grösser geworden ist, aber ich natürlich auch Schuhe habe die ich Abschreiben muss. Letztjährige Modelle usw. Wie gib ich dies Buchhalterisch ein und wie sieht dies mit dem Abschreiben aus?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Brütsch meint
Guten Tag Phyllis,
Das ist leider keine einfach zu beantwortende Frage. Ein Lager mit Abschreibungen ist nichts, was mit dem Milchbüechli bzw. einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemacht werden kann. Bei konkreten Buchhaltungsfragen (speziell zur doppelten Buchhaltung) empfehle ich das buchhaltungs-forum.ch.
Freundliche Grüsse,
Michael Brütsch
Pat meint
Dann nehme ich einfach nur den %-Wert in die Ausgabe und nicht 100% der Investition? Habe investiert in Maschinen über 1000.- Wert.
Michael Brütsch meint
Ganz genau. Spielen wir ein ganz simples Beispiel durch:
Nehmen wir an, Sie haben eine “Büromaschine” für 1500.- gekauft. Der Abschreibungssatz dafür ist gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung 40% (siehe Link im Artikel).
Jetzt ist natürlich die erste Frage, ob man eine lineare oder degressive Abschreibung macht:
Lineare Abschreibung:
Dabei schreibt man jedes Jahr fix den gleichen Betrag ab. Dafür darf man nur den halben Abschreibungssatz verwenden (also in diesem Beispiel nur 20%, anstatt 40%).
Man würde also über 5 Jahre jedes Jahr 300.- (= 20% von 1500.-) als Ausgabe erfassen.
Degressive Abschreibung:
Dabei berechnet man die Abschreibung jeweils vom Restwert (dafür darf man den vollen Abschreibungssatz benutzen).
Im ersten Jahr wäre das eine Ausgabe über 600.- (= 40% von 1500.-).
Im zweiten Jahr wäre es eine Ausgabe über 360.- (= 40% von den restlichen 900.-).
Da diese restlichen 900.- aber unter der 1000.- Grenze für Abschreibungen liegt, kann man diese 900.- in einer letzten Ausgabe komplett “fertig abschreiben”.
In einer doppelten Buchhaltung würde die Maschine übrigens nie komplett aus der Buchhaltung “verschwinden”. Die Maschine würde mit 1.- Restwert als Anlagemögen erhalten bleiben.
Wie Sie sehen, um solche kleinen Investitionen möglichst einfach zu handhaben, lohnt sich die degressive Abschreibungsmethode. Anstatt 5 Buchungen über 5 Jahre, hätten wir die Abschreibung in diesem Beispiel in 2 Buchungen über 2 Jahre erledigt.
Wichtige Anmerkung für Jeden, der das liest: Das ist natürlich eine sehr vereinfachte Erklärung und nur für Selbständige/Einzelunternehmer als Hilfe gedacht, die z.B. den 2000.- Geschäftslaptop möglichst einfach abschreiben wollen (und wo es auch kein Weltuntergang ist, falls man die Abschreibung nicht perfekt nach Lehrbuch gemacht hat).
Für ein KMU mit einer 100’000.- Maschine sollte man hingegen schon genau wissen, was man wie genau abschreiben darf, und vor allem was steuertechnisch am meisten Sinn macht.
Anwendung im Milchbüechli:
Im Moment müssen Sie die einzelnen Ausgaben manuell im Milchbüechli erfassen. Eine automatisierte Lösung ist grundsätzlich in Planung. Die Idee ist, dass Sie einmalig den Betrag und Abschreibungsmethode/-satz eingeben, und alle Ausgaben dann automatisch gemacht werden.
Ich hoffe, diese Erklärung hilft Ihnen weiter.
Beste Grüsse und viel Erfolg,
Michael Brütsch
Ricardo Torralba meint
Was ist den wenn ich z.B. Büromöbel kaufe und Materialschränke die als Einzelposition 500.- kosten aber im Gesamten 2000.- ausmachen. Kann ich die 4mal als direkter Aufwand (Konto?) buchen oder muss ich diese auf Betriebseinrichtung buchen und jeweils zu 25% pro Jahr abschreiben.
Michael Brütsch meint
Wenn ich das richtig verstehe: Sie haben eine Rechnung, auf der (grob gesagt) 4 Positionen à 500.- sind?
Das kommt wohl ganz auf den Einzelfall an. Aber selbst wenn Sie 4 einzelne Rechnungen hätten, wäre das wohl Ermessenssache: Auch wenn die Wahrscheinlichkeit für Selbständige mit weniger als 100’000.- Umsatz relativ klein ist, könnte das Steueramt bei einer allfälligen Prüfung natürlich sagen, dass diese 4 x 500.- abgeschrieben werden müssen, eben weil es eine Investition in die Betriebseinrichtung ist.
Das geht in das Thema Steueroptimierung, wo ich keine Empfehlung geben kann. Hier könnte ein Treuhänder die Situation sicher deutlich besser einschätzen.
Ricardo Torralba meint
Besten Dank für die schnelle Antwort.
Es handelt sich um 4 separate Rechnungen. Müsste die Abschreibung jedes einzelnen Kaufs pro rata temporis erfolgen ab Kaufdatum ?
Die Möbel wurden nicht alle am selben Tag eingekauft. Der Umsatz des Geschäftes beläuft sich auf über 100000.-. Was geschieht z.B. mit einer Beteiligung am Büroumbau, 2000.- wurden durch mich in 6 Raten à 333.- an den Vermieter überwiesen, den tatsächlichen Umbau hat der Vermieter direkt bezahlt. Er hat mir eine Quittung über einen Betrag von 1998.- ausgestellt. Kann ich die Beteiligung auch aktivieren und abschreiben? Welcher Abschreibungssatz würde hier zum Zug kommen ?
Michael Brütsch meint
Wie gesagt, zu solch speziellen Buchungsfragen kann ich Ihnen keine Empfehlung geben. Insbesondere, da Sie mit über 100’000.- Umsatz gar nicht in der Zielgruppe vom Milchbüechli sind. Versuchen Sie es einmal im http://www.buchhaltungs-forum.ch
Knotenwerkstatt meint
Kann ich den Wert meines Warenlagers irgendwo erfassen?
Michael Brütsch meint
Nein, das ist leider noch nicht möglich. Wir sind noch in Planung wie wir Abschreibungen und Anlagevermögen wie eben z.B. ein Warenlager am sinnvollsten umsetzen.